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Gehren-Prozess

Wenn Rassismus vor Gericht schrumpft und schrumpft

Eine Feuerwerksbatterie flog in Gehren in das Zimmer einer geflüchteten Familie, auf Videos sind rassistische Parolen zu hören. Die Angeklagten der rassistisch motivierten Tat könnten trotzdem mit milden Strafen davonkommen – kein Einzelfall und ein Justizproblem.

Donnerstag, 28.05.2026, 14:35 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.05.2026, 16:17 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Es ist ein Satz, der in Verfahren zu rechter Gewalt immer wieder fällt – mal ausdrücklich, mal zwischen den Zeilen: So war es nicht. Nicht tödlich genug. Nicht geplant genug. Nicht politisch genug. Nicht eindeutig genug.

Im Prozess um den Angriff auf eine Unterkunft für Geflüchtete im thüringischen Gehren bekommt dieser Satz eine konkrete Form. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft warfen junge Männer Ende September 2025 zunächst eine Fensterscheibe ein und anschließend eine 19-schüssige Feuerwerksbatterie in ein Zimmer, in dem eine dreiköpfige Familie lebte. Auf Videos der Tat sollen rassistische Parolen zu hören sein. Die Staatsanwaltschaft sieht ein rechtsextremes beziehungsweise rassistisches Motiv als erwiesen an. Vom Vorwurf des versuchten Mordes rückt sie aber ab. Die Angeklagten hätten sich nicht vorstellen können, dass Menschen durch ihre Tat sterben könnten, so die Begründung.

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Damit steht der Fall Gehren für ein grundsätzliches Problem: Rechte Gewalt trifft Menschen oft existenziell. Vor Gericht aber wird sie nicht selten auf einzelne Handlungen zerlegt, auf Alkohol, Jugend, Gruppendynamik, Geständnisse, fehlende Tötungsabsicht. All das kann juristisch relevant sein. Aber für Betroffene bleibt die Frage: Erkennt der Staat, was hier angegriffen wurde – ein Fenster, ein Zimmer, eine Familie oder das Recht von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, in Deutschland sicher zu leben?

Die Forderungen der Staatsanwaltschaft zeigen diese Spannung. Für den Hauptangeklagten beantragte sie fünf Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, bei der der Aufenthalt in einer forensischen Klinik auf die Freiheitsstrafe angerechnet wird – eine Art von privilegierter Vollstreckung. Für einen weiteren Angeklagten, der die Scheibe mit einem Stein eingeworfen haben soll, forderte sie zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Für die übrigen Angeklagten geht es um Bewährungsstrafen oder Verwarnungen nach Jugendstrafrecht. Dabei geht es um einen rechten Angriff, der nur knapp nicht in einer Katastrophe endete.

Das Gesetz ist nicht das Problem

Dabei ist in solchen Fällen die Rechtslage klarer, als es manche Urteile vermuten lassen. Rassistische, antisemitische, fremdenfeindliche und sonst menschenverachtende Beweggründe müssen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Der Paragraf 46 im Strafgesetzbuch (StGB) gibt Gerichten ausdrücklich die Möglichkeit – und den Auftrag –, solche Motive strafschärfend zu werten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte verweist zudem darauf, dass Ermittlungen bei Anhaltspunkten für rechte Beweggründe von Beginn an auf diese Tatumstände ausgerichtet werden müssen.

Die letzte Verschärft des § 46 StGB ist eine Lehre aus dem NSU-Komplex. Nachdem über Jahre nicht erkannt oder nicht ernst genommen worden war, dass die Mord- und Anschlagsserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ rechtsterroristisch motiviert war, änderte der Gesetzgeber 2015 die Regeln zur Strafzumessung. Der Bundestag beschrieb die Änderung damals als Konsequenz aus den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses.

Das Problem liegt also nicht darin, dass das Gesetz rechte Motive ignoriert. Das Problem liegt darin, ob Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sie konsequent erkennen, beweisen, benennen und gewichten. Genau an dieser Stelle wird rechte Gewalt häufig kleiner. Aus einem rassistischen Angriff wird dann eine Sachbeschädigung mit Begleitumständen. Aus einer organisierten Gruppentat wird eine Jugendsünde. Aus einem Anschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete wird ein gefährlicher Ausrutscher betrunkener junger Männer.

Natürlich muss der Rechtsstaat genau prüfen. Er darf nicht nach Empörung urteilen, sondern nach Beweisen. Aber Genauigkeit darf nicht bedeuten, die politische und gesellschaftliche Botschaft rechter Gewalt auszublenden. Wer nachts eine Unterkunft für Geflüchtete mit brennenden Sprengkörpern angreift, trifft nicht nur zufällig anwesende Menschen. Er sendet eine Botschaft an alle, die dort leben: Ihr seid hier nicht sicher.

Ein bekanntes Muster

Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Lücke zwischen Gesetz und Praxis kein Einzelfall ist. Eine Studie zu vorurteilsmotivierter Gewaltkriminalität in Nordrhein-Westfalen kam zu dem Ergebnis, dass solche Motive nur in rund einem Fünftel der untersuchten Urteilsschriften strafschärfend berücksichtigt wurden. Nach der Gesetzesänderung 2015 stieg der Anteil zwar, blieb aber niedrig: von 14 auf 23 Prozent.

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Auch bei Angriffen auf Unterkünfte für Geflüchtete zeigt sich ein ernüchterndes Bild. 2025 zählte die Polizei vorläufig 182 Straftaten gegen solche Unterkünfte, 2024 waren es 251. Viele Taten werden nicht aufgeklärt. 2024 konnten Behörden bei 72 Prozent der Delikte keine Tatverdächtigen ermitteln. Eine Recherche von SWR und BR kam für die Jahre 2015 bis 2018 auf 2.558 politisch motivierte Übergriffe auf Unterkünfte – aber nur 206 Verurteilungen.

Noch deutlicher wird das Problem bei rechten Brand- und Sprengstoffanschlägen. Einer Untersuchung entsprechender Fälle aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen zufolge, wurden 88 Prozent der Verfahren eingestellt, nur in zwölf Prozent kam es zur Anklage. Wenn es zu Verurteilungen kam, wurde die rassistische Motivation in sieben von zwölf Fällen im Urteil nicht erwähnt. Nur in einem Fall führte sie zu einer härteren Strafe.

Der Skandal ist also: Das Gesetz sieht eine schärfere Bewertung rassistischer Motive vor. In der Praxis aber verschwinden diese Motive oft auf dem Weg durch das Verfahren – oder sie werden zwar erwähnt, prägen das Strafmaß aber kaum sichtbar.

Die Perspektive der Betroffenen

Für die Familie in Gehren dürfte die juristische Frage nach dem Tötungsvorsatz kaum die erste Frage gewesen sein. Sie lag in einem Zimmer, als eine Feuerwerksbatterie explodierte. Sie musste nicht wissen, ob die Täter den Tod einkalkulierten. Sie musste nur erleben, dass jemand bereit war, sie nachts in ihrer Unterkunft mit Sprengstoff anzugreifen.

Das ist der Unterschied zwischen Gerichtssaal und Betroffenenperspektive. Im Gerichtssaal wird gefragt, was die Angeklagten wussten, wollten, ahnten oder in Kauf nahmen. Aus Sicht der Betroffenen zählt zunächst, was die Tat mit ihnen macht: Angst, Schlaflosigkeit, Misstrauen, das Gefühl, selbst in einer staatlichen Unterkunft nicht geschützt zu sein. Rechte Gewalt wirkt über den einzelnen Angriff hinaus. Sie bedroht immer auch andere Menschen, die zur gleichen Gruppe gezählt werden.

Deshalb ist die Frage nach Strafen mehr als ein Streit über die Länge der Haft. Es geht um Anerkennung. Wird die Tat als rassistischer Angriff auf Menschen verstanden mit weitreichenden Folgen für unzählige Menschen, die sich ebenfalls angegriffen fühlen? Oder als entgleiste Nacht junger Männer, deren Zukunft nicht verbaut werden soll?

Beides kann und soll ein Gericht berücksichtigen: die Schuld und die Zukunft der Täter – aber auch die Würde, Sicherheit und Perspektive der Opfer. Zu oft aber wirkt es, als würden die strafmildernden Umstände der Täter sorgfältiger ausgeleuchtet als die gesellschaftliche Bedeutung der Tat. Und deshalb geht es vorliegend auch um die Frage, warum das juristische Instrument der abschreckenden Wirkung auch in diesem mutmaßlich rechtsextrem motivierten Fall keine Rolle zu spielen scheint.

Gehren ist ein Testfall

Ein Rechtsstaat muss fair zu Angeklagten sein. Aber er muss auch glaubwürdig gegenüber denen sein, die von rechter Gewalt betroffen sind. Wenn Menschen in einer Unterkunft für Geflüchtete angegriffen werden und am Ende vor allem über fehlende Vorstellungskraft der Täter gesprochen wird, entsteht ein gefährliches Signal: Rechte Gewalt wird allenfalls dann ernst genommen, wenn Menschen sterben. Das darf aber kein Maßstab sein.

Gehren sollte deshalb nicht nur als Strafprozess gegen sechs junge Männer gelesen werden. Der Fall ist ein weiterer Prüfstein dafür, ob Gerichte und Strafverfolgungsbehörden rechte Gewalt als das behandeln, was sie ist: nicht nur ein Angriff auf einzelne Betroffene, sondern ein Angriff auf das gleiche Recht aller Menschen, ohne Angst zu leben. (mig) Leitartikel Panorama

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