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Abschiebeflug (Symbolfoto)

Leid als Abschreckung: USA schieben Menschen in fremde Länder ab

Gefesselt, ohne zu wissen, wohin die Reise geht: Die USA schieben Menschen in afrikanische Staaten ab, zu denen sie oft keinerlei Verbindung haben. Selbst Schutz vor Folter bewahrt Betroffene nicht davor. Human Rights Watch und UN-Experten kritisieren scharf.

Donnerstag, 08.10.2026, 14:32 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.10.2026, 14:32 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

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Erst nach der Landung erfuhr Tesfay T., in welches Land ihn die US-Behörden gebracht hatten: Kamerun. Hinter dem 35-jährigen Äthiopier lag ein langer Flug, während dessen er an Händen und Füßen gefesselt gewesen war. Die Fesseln hätten so starke Schmerzen verursacht, dass er seine Beine kaum noch gespürt habe, berichtete er der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW). Selbst beim Toilettengang seien sie nicht vollständig gelöst worden.

Dabei hätte der Mann eigentlich vor einer Rückführung in seine Heimat geschützt sein müssen. In Äthiopien war er nach eigenen Angaben bereits inhaftiert und gefoltert worden. Ein US-Einwanderungsgericht hatte ihm zwar kein Asyl gewährt, seine Abschiebung nach Äthiopien wegen drohender erneuter Folter aber untersagt. Im Februar 2026 brachten ihn die Behörden stattdessen nach Kamerun, ohne ihm zuvor sein tatsächliches Ziel mitzuteilen.

Der Fall steht beispielhaft für eine Abschiebepolitik, die Human Rights Watch in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht scharf kritisiert. Die Organisation wirft der Regierung von US-Präsident Donald Trump vor, Menschen gezielt in ihnen fremde Staaten zu bringen und dabei internationale Menschenrechtsverpflichtungen zu verletzen. Das Leid der Betroffenen werde bewusst in Kauf genommen, um andere Menschen von der Einwanderung in die USA abzuschrecken.

Mehr als 25.000 Abschiebungen in Drittstaaten

Seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus im Januar 2025 hat Washington mit zahlreichen Staaten Vereinbarungen geschlossen, um Menschen dorthin abzuschieben, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können oder sollen. Dabei handelt es sich um sogenannte Drittstaaten, deren Staatsangehörigkeit die Betroffenen nicht besitzen und zu denen sie häufig keinerlei persönliche Verbindung haben.

Nach einer Auswertung von Daten der US-Einwanderungsbehörde ICE durch Human Rights Watch wurden zwischen Januar 2025 und Anfang August 2026 insgesamt 536 Menschen in afrikanische Drittstaaten abgeschoben.

Weltweit liegt die Zahl erheblich höher. Eine im September veröffentlichte internationale Recherche des Journalistenverbunds Forbidden Stories bezifferte die Abschiebungen in Drittstaaten bis Ende August auf mindestens 25.447 Menschen. Rund 20.000 von ihnen wurden demnach nach Mexiko gebracht. Weitere Abschiebungen führten unter anderem nach Afrika, Lateinamerika und in den Pazifikraum.

Die Vereinbarungen mit den Aufnahmestaaten bleiben vielfach geheim. Welche Rechte die Betroffenen nach ihrer Ankunft haben, ob sie einen Aufenthaltstitel erhalten oder wie lange sie bleiben dürfen, ist häufig unklar.

Schutz vor Folter wird unterlaufen

Für ihren 125 Seiten umfassenden Bericht befragte Human Rights Watch 24 Menschen, die aus den USA nach Kamerun, in die Zentralafrikanische Republik, die Demokratische Republik Kongo, nach Äquatorialguinea, Eswatini oder Südsudan gebracht worden waren.

Die Befragten schilderten Flüge von teilweise mehr als 18 Stunden. Einige berichteten, dass ihnen notwendige Medikamente vorenthalten worden seien oder sie nicht ausreichend Essen und Wasser erhalten hätten. Nach ihrer Ankunft seien manche ohne ausreichende rechtliche Grundlage inhaftiert worden.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass mehrere Aufnahmestaaten Menschen anschließend in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt hätten, obwohl US-Gerichte ihre Rückführung dorthin wegen drohender Verfolgung oder Folter untersagt hatten. In anderen Fällen hätten fehlende Aufenthaltsperspektiven und schlechte Lebensbedingungen die Betroffenen faktisch zur Rückkehr gedrängt.

Bruch internationaler Normen

Damit könnte ein grundlegendes Prinzip des internationalen Menschenrechtsschutzes verletzt worden sein: Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Folter oder Verfolgung droht. Dieses Verbot lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass Menschen zunächst in einen anderen Staat gebracht und von dort weitergeschickt werden.

Besondere Gefahren bestehen nach Angaben von Human Rights Watch für lesbische, schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen. Mindestens ein Dutzend von ihnen sei in afrikanische Staaten abgeschoben worden, in denen gleichgeschlechtliche Beziehungen oder entsprechende öffentliche Handlungen strafbar sind. Manche der Betroffenen hatten bereits in den USA Schutz vor einer Rückführung in ihre Heimat erhalten.

Abschreckung mit Angst und Leid

Dass die Abschiebungen auch der Einschüchterung dienen sollen, geht nach Angaben von Human Rights Watch aus einer Aussage eines nicht namentlich genannten US-Regierungsvertreters hervor. Dieser habe gegenüber einem Ausschuss des US-Senats erklärt, bei Ländern wie Palau oder Eswatini gehe es darum, Menschen damit drohen zu können, irgendwo im Nirgendwo ausgesetzt zu werden. Das Ziel sei, Angst zu erzeugen.

Die Menschenrechtsorganisation sieht darin keine bloße Nebenwirkung der Abschiebepolitik, sondern eine bewusste Strategie. Die Aussicht, in einem unbekannten Land ohne rechtlichen Schutz und ohne persönliche Kontakte zu landen, solle Menschen dazu bewegen, die USA freiwillig zu verlassen.

Um ausreichend Aufnahmestaaten zu gewinnen, setzt Washington offenbar auch wirtschaftliche und diplomatische Mittel ein. Recherchen der Nachrichtenagentur AFP zufolge wurden afrikanische Regierungen unter anderem mit möglichen Visabeschränkungen und der Kürzung von Hilfen unter Druck gesetzt. Zugleich flossen erhebliche Geldbeträge an Staaten, die sich zur Aufnahme bereit erklärten.

So erhielt Äquatorialguinea nach Angaben von Human Rights Watch 7,5 Millionen US-Dollar für die Aufnahme abgeschobener Menschen. Die Summe überstieg demnach sämtliche US-Hilfen, die das Land in den vorangegangenen acht Jahren zusammen erhalten hatte.

Das Netz der Abkommen wächst weiter. Anfang Oktober erklärte sich mit Burundi ein weiteres afrikanisches Land bereit, Menschen aufzunehmen, die aus den USA abgeschoben werden. Die Regierung kündigte allerdings an, keine Personen zu akzeptieren, denen Straftaten oder Verbindungen zum Terrorismus vorgeworfen werden.

Nach Angaben einer Sprecherin von Präsident Évariste Ndayishimiye laufen bereits Vorbereitungen für die Unterbringung und Versorgung der Betroffenen. Wann die ersten Menschen eintreffen sollen und welche finanziellen Vereinbarungen mit Washington getroffen wurden, blieb offen. Burundi zählt zu den ärmsten Ländern der Welt und kämpft selbst mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

UN-Experten warnen vor schweren Menschenrechtsverletzungen

Bereits Ende September hatten mehr als 20 unabhängige Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen vor den Folgen der US-Abschiebepolitik gewarnt. Die Vereinbarungen mit mehr als 35 Staaten und Gebieten erhöhten das Risiko von Folter, willkürlicher Haft, Menschenhandel und weiteren schweren Menschenrechtsverletzungen.

Besonders gefährdet seien Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderungen sowie weitere Personen, die bereits Gewalt, Verfolgung oder Ausbeutung erlebt hätten. Viele Aufnahmestaaten verfügten weder über ausreichende Asylverfahren noch über Einrichtungen, um die Menschen angemessen zu versorgen und zu schützen. Einige seien selbst von Konflikten und Armut betroffen.

Die Experten, die vom UN-Menschenrechtsrat berufen werden, aber nicht im Namen der Vereinten Nationen sprechen, forderten sämtliche beteiligten Staaten auf, solche Vereinbarungen unverzüglich zu beenden. Auch die Aufnahmeländer trügen Verantwortung für mögliche Menschenrechtsverletzungen. Sie könnten sich nicht darauf berufen, lediglich eine Vereinbarung mit den USA umzusetzen.

Die Trump-Regierung verteidigt ihre Praxis dagegen als notwendiges Mittel, um Abschiebungen auch dann durchzusetzen, wenn eine Rückführung in die Herkunftsländer nicht möglich ist. Sie verweist zudem auf Zusicherungen der Aufnahmestaaten, die Menschen vor Verfolgung und Folter zu schützen.

Auch vor US-Gerichten ist die Politik umstritten. Nachdem untergeordnete Gerichte die Abschiebungen ohne ausreichende Gelegenheit zum Widerspruch für rechtswidrig erklärt hatten, erlaubte der Oberste Gerichtshof am 29. September vorläufig ihre Fortsetzung. Im Dezember will das Gericht über die grundsätzlichen rechtlichen Fragen verhandeln.

Für die Betroffenen bedeutet das anhaltende Unsicherheit. Der Fall Tesfay T. zeigt, wie lückenhaft der Schutz vor Verfolgung und Folter werden kann: Ein US-Gericht untersagte seine Abschiebung in die Heimat, weil ihm dort schwere Misshandlungen drohten. Wenig später fand er sich gefesselt in einem Flugzeug wieder – auf dem Weg in ein Land, von dem er bis zur Landung nichts wusste. (mig) Aktuell Ausland

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