
Supreme Court
USA dürfen Menschen wieder in Drittstaaten abschieben – vorerst
Das Oberste US-Gericht erlaubt der Trump-Regierung wieder, Menschen in Drittstaaten abzuschieben. Endgültig entschieden ist der Rechtsstreit noch nicht. Europa arbeitet derweil an eigenen Drittstaaten-Modellen.
Mittwoch, 30.09.2026, 16:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.09.2026, 16:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Oberste Gericht der USA hat der Regierung von Präsident Donald Trump am Dienstag (Ortszeit) erlaubt, Menschen vorerst wieder in sogenannte Drittstaaten abzuschieben. Die Abschiebungen in Länder, zu denen die Betroffenen keine Beziehung haben, sind Teil von Trumps aggressiver Politik, Menschen ohne Papiere außer Landes zu bringen.
Nach Angaben von Menschenrechtlern hat die US-Regierung mehr als 25.000 Menschen in rund 30 Drittländer abgeschoben, darunter Südsudan, Kosovo, Sierra Leone, EL Salvador und Eswatini. Die meisten Länder hätten nur mehrere Dutzend Abgeschobene aufgenommen, berichtete die Organisation thirdcountrydeportationwatch.org. Mit Abstand die meisten Menschen seien nach Mexiko abgeschoben worden.
Endgültige Entscheidung nicht vor Dezember
Gerichte in den USA befassen sich seit mehr als einem Jahr mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Ein untergeordnetes Gericht urteilte, die Menschen hätten vor ihrer Abschiebung ein Anrecht auf ein Widerspruchsverfahren. Die Entscheidung des Obersten Gerichts vom Dienstag hebt diese Regelung auf, es ist aber noch nicht endgültig. Das Gericht will sich bei einer Anhörung im Dezember noch einmal mit dem Rechtsstreit befassen und danach endgültig urteilen.
Die Entscheidung sei verheerend, sagte eine Anwältin des Rechtshilfeverbands National Immigration Litigation Alliance der „New York Times“. Das Gericht habe die Abschiebung in Drittländer genehmigt, wo den Menschen Verfolgung und Folter drohten. US-Justizminister Todd Blanche nannte Abschiebungen ein wichtiges Mittel, um Einwanderungsgesetze durchzusetzen.
Europa bereitet Abschiebung in Drittländer vor
Auch in Europa werden Abschiebungen in Drittstaaten vorbereitet. Das Europaparlament stimmte im Juni einer neuen EU-Rückführungsverordnung zu, die sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der Europäischen Union ermöglichen soll. Ausreisepflichtige Menschen könnten demnach in Drittstaaten gebracht werden, mit denen entsprechende Vereinbarungen bestehen – auch wenn es sich dabei nicht um ihr Herkunftsland handelt. Die Zentren könnten als endgültiger Aufenthaltsort oder als Zwischenstation für eine spätere Rückführung dienen.
Deutschland treibt solche Pläne gemeinsam mit Dänemark, Österreich, den Niederlanden und Griechenland voran. Die fünf Staaten verständigten sich Anfang September in Kopenhagen darauf, die Gespräche mit möglichen Aufnahmeländern zu intensivieren und möglichst noch 2026 Vereinbarungen zu schließen. Vertreter der beteiligten Staaten führten bereits Gespräche in Ruanda; offiziell wurde bislang kein Partnerland festgelegt. Dänemark rechnet damit, dass erste Menschen Ende 2027 in solche Zentren gebracht werden könnten. Menschenrechtsorganisationen warnen vor möglichen Verstößen gegen internationale Schutzstandards. (epd/mig) Aktuell Ausland
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