
Frankreich
Rechter Bürgermeister wegen verweigerter Trauung vor Gericht
Eine Geschichte wie aus einem Drehbuch: Eine Französin und ein Algerier wollen im südfranzösischen Béziers heiraten. Die Staatsanwaltschaft hat die Trauung freigegeben. Doch der Bürgermeister weigert sich: Der Bräutigam soll abgeschoben werden. Jetzt steht der Bürgermeister vor Gericht.
Mittwoch, 30.09.2026, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.09.2026, 13:00 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
er 7. Juli 2023 hätte für Eva und Mustapha ein Hochzeitstag werden sollen. Eva erscheint im Hochzeitskleid am Rathaus von Béziers, ihre drei Kinder sind dabei. Mustapha trägt einen dunkelblauen Anzug. Auch Kameras sind gekommen. Menschen rufen dem Paar Beschimpfungen zu.
Was dann geschieht, hat die französische Politik bis heute nicht losgelassen: Robert Ménard, der 2014 mit Unterstützung des damaligen rechtsextremen Front National von Marine Le Pen zum Bürgermeister von Béziers gewählt wurde und lange zu deren politischen Verbündeten zählte, weigert sich, die beiden zu trauen. Die für diesen Tag vorgesehene Eheschließung findet nicht statt.
Der Grund für die Weigerung liegt nicht darin, dass Mustapha bereits verheiratet wäre oder eine andere der üblichen Voraussetzungen für eine Ehe fehlen würde. Der Algerier besitzt keinen regulären Aufenthaltstitel. Gegen ihn liegt zudem eine sogenannte OQTF vor – eine behördliche Anordnung, Frankreich zu verlassen.
Für Ménard passt das nicht zusammen: Wie könne ein Bürgermeister im Namen des französischen Staates einen Mann verheiraten, dem derselbe Staat gleichzeitig aufgebe, das Land zu verlassen? Außerdem äußert er Zweifel daran, dass Eva und Mustapha tatsächlich aus persönlichen Gründen heiraten wollen.
Staatsanwaltschaft hatte die Ehe geprüft
Aufenthaltsrecht und Eherecht sind in Frankreich zwei unterschiedliche Fragen. Eine Ehe führt nicht zu automatisch zu einem Aufenthaltstitel. Zugleich verhindert ein fehlender Aufenthaltstitel eine Eheschließung nicht. Der französische Verfassungsrat hat bereits vor Jahren klargestellt, dass allein ein irregulärer Aufenthalt nicht ausreicht, um einem Menschen die Eheschließung zu verwehren.
Bestehen begründete Zweifel an einer geplanten Ehe, sieht das französische Recht dafür ein Verfahren vor: Der Standesbeamte kann die Staatsanwaltschaft einschalten. Diese kann die Eheschließung zulassen, ihr widersprechen oder sie zunächst aufschieben und weitere Ermittlungen veranlassen. Im Fall von Eva und Mustapha hatte die Prüfung keine Anhaltspunkte für eine sogenannte Scheinehe ergeben. Die Staatsanwaltschaft gab grünes Licht.
Das Ergebnis fiel nicht im Sinne des Bürgermeisters aus. Trotzdem blieb Ménard bei seinem Nein.
13 Tage später ist Mustapha nicht mehr in Frankreich
Eva und Mustapha warten am 7. Juli noch rund eine Stunde am Rathaus. Dann steht fest: Die Trauung wird nicht stattfinden. Das Paar geht anschließend zur Polizei und erstattet Anzeige gegen den Bürgermeister.
Nur wenige Tage später nimmt die Geschichte eine Wendung: Mustapha wird zunächst in Abschiebehaft gebracht. Am 20. Juli 2023, nur 13 Tage nach dem geplanten Hochzeitstermin, wird der damals 23-Jährige nach Algerien abgeschoben. Eva lebte in der Folgezeit mit ihren Kindern weiter in Frankreich, Mustapha in Algerien.
Drei Jahre später heiraten sie doch
Damit hätte die Geschichte enden können. Tat sie aber nicht. Drei Jahre nach der verhinderten Trauung heiraten Eva und Mustapha am 14. Juli 2026 in Bir El Djir bei der algerischen Stadt Oran. Und danach geschieht etwas, das dem Fall eine weitere Wendung gibt: Die Ehe wird auch von Frankreich anerkannt. Eva erhielt ihr französisches Familienbuch – ausgerechnet in Béziers.
Die Ehe, die der Bürgermeister von Béziers 2023 nicht schließen wollte, besteht damit inzwischen auch nach französischem Recht. Mustapha lebt weiterhin in Algerien, weil die Ehe mit Eva, die französische Staatsbürgerin ist, kein automatisches Aufenthaltsrecht in Frankreich begründet.
Jetzt steht der Bürgermeister vor Gericht
Robert Ménard, der Bürgermeister muss sich an diesem Mittwoch vor dem Strafgericht in Montpellier verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Kern vor, als Amtsträger Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Anwendung des Gesetzes zu verhindern. Die entsprechende Vorschrift des französischen Strafgesetzbuches sieht bis zu fünf Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe vor. Auch eine zeitweilige Aberkennung der Wählbarkeit steht im Raum.
Ménard weist die Vorwürfe zurück. Seine Verteidigung argumentiert, der Bürgermeister habe sich mit widersprüchlichen Anforderungen des Staates konfrontiert gesehen: Mustapha sollte einerseits Frankreich verlassen, andererseits sollte Ménard als staatlicher Standesbeamter seine Ehe schließen. Ob dieses Argument strafrechtlich trägt, gehört nun zu den Fragen des Prozesses.
Der Fall beschäftigt inzwischen längst nicht mehr nur Béziers. Im französischen Parlament wird darüber gestritten, ob Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus künftig überhaupt in Frankreich heiraten dürfen sollen. Der Senat stimmte 2025 für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Vorhaben löste zugleich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aus und beschäftigt inzwischen auch die Nationalversammlung – begleitet von einer nationalen Debatte über Migration und Grundrechte. (mig) Aktuell Ausland
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