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Reisepass und historische Dokumente (Symbolbild)

Gefälschte Ahnenreihen

Betrugsverdacht bremst Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter

Verdächtige sollen reale Schicksale jüdischer Verfolgter mit erfundenen Nachkommen verknüpft haben, um einen deutschen Pass zu erschleichen. Die Ermittlungen reichen von China über Israel bis in die USA. Die Prüfungen treffen auch Menschen treffen, deren Familien tatsächlich von den Nationalsozialisten verfolgt wurden.

Donnerstag, 08.10.2026, 13:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.10.2026, 13:30 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

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Nach mutmaßlichen Betrugsfällen im Zusammenhang mit der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung für Opfer von NS-Unrecht müssen Antragsteller derzeit möglicherweise länger auf ihren deutschen Pass warten. Das Bundesverwaltungsamt überprüfe die Abläufe des Verfahrens, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. „Es kann daher im Prüfprozess und bei der Urkundenaushändigung durch die Auslandsvertretungen vorübergehend zu Verzögerungen kommen.“ Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung gemäß Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes haben Menschen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sowie deren Nachfahren. Die Regelung soll nationalsozialistisches Unrecht zumindest teilweise wiedergutmachen.

Ermittlungen gegen 32 Beschuldigte

Anlass für die Überprüfung seien „bekannt gewordene kriminelle Fälschungs- und Täuschungsaktivitäten“, teilte das Ministerium mit. Ziel sei es, das Verfahren gegen entsprechende Aktivitäten besser abzusichern.

Nach Recherchen des „Spiegel“ sollen sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Menschen mit gefälschten Unterlagen als Nachfahren jüdischer NS-Verfolgter ausgegeben haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln gegen 32 Beschuldigte. Mindestens 28 von ihnen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft chinesische Staatsangehörige. Die Beschuldigten sollen unter anderem in Zypern, Israel, Großbritannien und den USA leben. In etwa der Hälfte der Fälle soll die Einbürgerung bereits erfolgt sein.

Israelische Notare beglaubigten mutmaßlich gefälschte Dokumente

Bei der Einreichung ihrer Anträge sollen Verdächtige nach den Recherchen auch Unterstützung von mehreren israelischen Staatsangehörigen erhalten haben. Eine Rolle spielten dabei israelische Notare, die Kopien mutmaßlich gefälschter Dokumente beglaubigt haben sollen. Ob sie von den möglichen Fälschungen wussten oder selbst getäuscht wurden, ist bislang ungeklärt.

Besonders deutlich wird die mutmaßliche Betrugsmasche am Beispiel des jüdischen Ehepaars Karl Siegfried und Gertraud Süßkind. Die beiden lebten tatsächlich in Deutschland und mussten während der nationalsozialistischen Herrschaft nach Palästina fliehen. Laut „Spiegel“ behaupteten mehrere Antragsteller mit dem chinesischen Familiennamen Wong, von dem Ehepaar abzustammen. Die echten Nachfahren der Süßkinds widersprachen dieser Darstellung gegenüber dem Nachrichtenmagazin. Die angeblichen chinesischen Verwandten gehörten nicht zu ihrer Familie.

Die mutmaßlichen Betrüger sollen die tatsächlichen Lebensgeschichten verfolgter jüdischer Familien mit erfundenen Nachkommen verknüpft und diese Angaben durch gefälschte Unterlagen untermauert haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat im Zuge der Ermittlungen unter anderem israelische und kanadische Behörden um Rechtshilfe gebeten.

Auch reguläre Einbürgerungen verzögern sich

Die mutmaßlichen Betrugsfälle haben nun Folgen für das gesamte Verfahren. Nach Informationen des „Spiegel“ sind deutsche Botschaften und Konsulate angewiesen, vorerst keine entsprechenden Einbürgerungsurkunden auszuhändigen und geplante Zeremonien zu verschieben. Damit können auch Menschen betroffen sein, gegen die keinerlei Betrugsverdacht besteht.

Laut früheren Angaben des Bundesinnenministeriums wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres beim Bundesverwaltungsamt mehr als 100.000 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung gestellt. Im selben Zeitraum erhielten auf dieser Rechtsgrundlage gut 52.000 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Antragstellern aus New York zufolge wurde ihnen bei der Einreichung ihrer Unterlagen am dortigen deutschen Konsulat kürzlich eine Bearbeitungszeit von drei Jahren angekündigt.

„Uns ist bewusst, dass längere Bearbeitungszeiten für die Antragstellenden und ihre Familien eine hohe Belastung darstellen können“, teilte der Ministeriumssprecher mit. Dies gelte in besonderer Weise für ein Verfahren, das der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts diene. Gerade aus dieser historischen Verantwortung heraus sei es jedoch erforderlich, die Integrität des Verfahrens bestmöglich zu schützen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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