Lockerungen wirken
Mehr als 1.000 Nachfahren NS-Verfolgter stellen Einbürgerungsantrag
Mehr als 1.000 Nachfahren NS-Verfolgter haben einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, seit die Anforderungen zugunsten der Betroffenen vor gut anderthalb Jahren gelockert wurden. Das teilt die Bundesregierung mit.
Dienstag, 30.03.2021, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.03.2021, 16:56 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Nach den Erleichterungen für die Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter vor gut anderthalb Jahren sind mehr als 1.000 Anträge Betroffener eingegangen. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilte, sind beim Bundesverwaltungsamt seit Ende August 2019 insgesamt 1.068 Anträge auf die sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung gestellt worden. 416 Einbürgerungsurkunden seien ausgestellt worden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte damals die Erleichterungen per Erlass angeordnet.
Zwei Erlasse sollten damals Ungerechtigkeiten in den Regelungen für die Nachfahren NS-Verfolgter beseitigen. Das Grundgesetz spricht den Nachfahren von NS-Verfolgten grundsätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu. Probleme bei der Erlangung des deutschen Passes hatten aber Nachfahren jener Menschen, die wegen der Nazis in ein anderes Land emigriert sind, die dortige Staatsbürgerschaft angenommen und damit die deutsche verloren – aber nicht entzogen bekommen – haben.
Ebenso waren Nachfahren verfolgter Mütter und uneheliche Kinder bei der Erlangung des Passes benachteiligt. Bis 1975 konnte die Staatsbürgerschaft nur über den Vater vererbt werden. Das gilt zwar schon lange nicht mehr. Dennoch gab es bis zu Seehofers Erlass 2019 bei bestimmten Fallkonstellationen eine unterschiedliche Behandlung nach Geschlecht.
Gesetz auf dem Weg
Die Erlassregelung soll nun in ein Gesetz überführt werden. Das Bundeskabinett billigte vergangene Woche einen Gesetzentwurf, der neben der Aufhebung der Ungleichbehandlung auch eine Wiedergutmachungsregelung enthält, die bislang Benachteiligten binnen zehn Jahren die Einbürgerung durch einfache Erklärung ermöglichen soll.
Der Öffentlichkeit bekannt wurde die komplizierte und dadurch in Teilen diskriminierende Regelung durch die Kritik vorrangig von Briten, die während des Brexit den deutschen Pass beantragt hatten. Sie machen aber nur einen Teil der Antragsteller seitdem aus. Wie aus den Zahlen des Innenministeriums hervorgeht, waren von den 1.068 Anträgen insgesamt 293 von Antragstellern aus Großbritannien. Von den 416 Einbürgerungsurkunden erhielten 168 Briten. (epd/mig) Aktuell Panorama
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