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Justizbediensteter (Archiv) © Tobias Schwarz/AFP

Strafprozess in Erfurt

Anschlag auf Flüchtlingsheim: Richter sucht nach strafmildernden Umständen

Sie haben rassistische Parolen gegrölt, eine Flüchtlingsunterkunft mit Feuerwerk angegriffen und eine Familie in Lebensgefahr gebracht. Die Beweislage ist erdrückend. Der Richter wendet sich mit mahnenden Worten an die sechs angeklagten Männer – auf der Suche nach strafmildernden Umständen.

Donnerstag, 23.04.2026, 10:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.04.2026, 10:40 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Erfurt wegen des Anschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Gehren haben alle Angeklagten zu den Vorwürfen geschwiegen. Es gebe umfangreiches Videomaterial von der Tat, das die Angeklagten schwer belastet, sagte der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer, Holger Pröbstel. Die sechs Männer sollten sich deshalb gut mit ihren Verteidigern beraten, ob sie nicht doch Angaben zur Sache machen und was sie dabei sagen wollten. „Das einzig Vernünftige in unseren Augen ist, mit uns zu reden“, sagte Pröbstel.

Zum Prozessauftakt wurden mehrere Videos aus der Tatnacht gezeigt. Auf ihnen ist unter anderem zu sehen, wie mehrere Männer in einem Auto vor ein Haus fahren und dabei rassistische Parolen rufen. Ein Video, das die Angreifer offenbar selbst gedreht haben, dokumentiert, wie zwei Männer aus diesem Auto aussteigen. Einer der Männer wirft mit einem Stein eine Fensterscheibe ein, der andere wirft einen Augenblick später Feuerwerk hinterher. Anschließend rennen die beiden Männer wieder zu dem Auto zurück, das sofort losfährt. Die Kamera, die dieses Video gedreht hat, wird dann so geschwenkt, dass sie die Explosion des Feuerwerks im Inneren des Hauses filmt.

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Anklage wegen versuchtem Mord

Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft den Angeklagten vor, Ende September 2025 die Fensterscheibe des Hauses in Gehren – einem Ortsteil von Ilmenau – eingeschlagen und anschließend Feuerwerk in das Haus geworfen zu haben. In dem Zimmer, in das sie eine Feuerwerksbatterie mit 19 Schuss geworfen haben sollen, hielt sich damals eine dreiköpfige Familie aus Nordmazedonien auf. Das Objekt wurde als Flüchtlingsunterkunft genutzt.

Drei der sechs Beschuldigten sind wegen versuchten Mordes angeklagt, drei von ihnen wegen Beihilfe zum versuchten Mord.

Pröbstel machte klar, dass mögliche Einlassungen der Angeklagten auch für sie selbst von Bedeutung sein können, weil bei einigen von ihnen die Frage im Raum stehe, ob bei ihnen Jugendstrafrecht angewandt werden sollte oder nicht. Die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten ließen jedenfalls Zweifel daran zu, ob das gerechtfertigt sei, sagte Pröbstel. Wird in dem Verfahren für sie kein Jugendstrafrecht angewendet, drohen ihnen härtere Strafen als bei der Anwendung von Jugendstrafrecht. Die sechs Männer sind deutsche Staatsangehörige und zwischen 18 und 22 Jahre alt.

Individuelle Umstände der Beschuldigten

Während sich die Angeklagten zum Prozessauftakt nicht zu den ihnen gemachten Tatvorwürfen äußerten, machten drei von ihnen immerhin Angaben zu ihrem bisherigen beruflichen und privaten Werdegang.

Einer der Angeklagten erklärte, er absolviere gerade eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und bereite sich auf seine Abschlussprüfung vor. Außerdem arbeite er an einem größeren Projekt. „Ich saniere aktuell ein Haus“, sagte der Mann. Es handele sich dabei um die Immobilie seines Großvaters. Auch ein anderer Mann sagte, er sei sozial gut integriert, habe Arbeit, ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern und spiele in einem Verein Fußball.

Der dritte Angeklagte, der sich zu seiner Person äußerte, sagte dagegen, er habe ein Alkoholproblem, seit er 14 Jahre alt sei. Ehe er wegen der ihm gemachten Tatvorwürfe in Untersuchungshaft genommen worden sei, habe er täglich etwa einen Kasten Bier getrunken, dazu regelmäßig Schnaps. Zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt mehr, eine Ausbildung habe er bisher nicht abgeschlossen.

Ungleiche Behandlung von Tatverdächtigen vor Gerichten

Prozessbeobachter sehen im Ablauf der mündlichen Verhandlung Unterschiede zu Strafprozessen mit ausländisch gelesenen Angeklagten. Der deutliche Hinweis des Richters auf mögliche strafmildernde Einlassungen etwa werfe die Frage auf, ob vor Gericht tatsächlich immer mit demselben Maß gemessen werde. Es sei bemerkenswert, mit welchem Nachdruck das Erfurter Gericht im Hinblick auf das mögliche Strafmaß die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten erfragt habe.

Tatsächlich zeigen Studien, dass Menschen mit Migrationsgeschichte im Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden und Justiz Benachteiligungen erfahren können – etwa durch Zuschreibungen, geringere Sensibilität für ihre Lage oder ungleiche Ausgangsbedingungen im Verfahren. Bei nicht deutschen Tatverdächtigen würden Biografien, soziale Belastungen und individuelle Lebensumstände im Justizalltag nicht durchweg dieselbe Beachtung finden wie bei Tatverdächtigen ohne Migrationsbiografie. Eine 2026 veröffentlichte, vom Bund geförderte Studie zu Rassismus in staatlichen Institutionen nennt für die Justiz ebenfalls Diskriminierungsrisiken in Routinen, Entscheidungsspielräumen und Organisationskulturen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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