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Die Justizia © Manu_H @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

"Aktionsbüros Mittelrhein"

Mammutprozess gegen Rechtsextremisten wird fortgesetzt

Das Mammutprozess mutmaßliche Mitglieder des rechtsextremen "Aktionsbüros Mittelrhein" wird fortgesetzt. Der Prozess gegen zuletzt noch 17 Angeklagte dauert nun schon seit über fünf Jahren. Es wurde zwischenzeitlich eingestellt, weil der Vorsitzende Richter in den Ruhestand ging.

Freitag, 08.12.2017, 6:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.12.2017, 13:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der im Frühjahr spektakulär geplatzte Prozess gegen Mitglieder des rechtsextremistischen „Aktionsbüros Mittelrhein“ wird neu aufgerollt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss verfügte der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, dass das Verfahren gegen die zuletzt noch 17 Angeklagten fortgesetzt werden soll (AZ: 2 Ws 406 – 419/17). Einer der aufwendigsten Strafprozesse gegen die rechtsextremistische Szene in der deutschen Rechtsgeschichte war fast fünf Jahre nach dem Auftakt im Mai 2017 vor dem Koblenzer Landgericht eingestellt worden, weil der Vorsitzende Richter in den Ruhestand ging. Zwei weitere Berufsrichter waren zuvor bereits aus Altersgründen ausgeschieden.

Die Staatsschutzkammer hatte es damals nicht mehr für möglich gehalten, den Mammutprozess bis zum Ende der Dienstzeit des Vorsitzenden Richters abzuschließen. Zwei der angeklagten Rechtsextremisten wurde daraufhin eine Entschädigung für die Untersuchungshaft zugesprochen.

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Gegen die Einstellung des Verfahrens war die Staatsanwaltschaft vorgegangen und hatte mit ihrer Beschwerde nun Erfolg. Das komplexe Verfahren sei nicht unnötig von der Kammer oder Staatsanwaltschaft in die Länge gezogen worden, stellte das Oberlandesgericht jetzt klar. Mit mehr als 500 Befangenheits- und über 240 Beweisanträgen hätten die Beschuldigten und ihre Verteidiger vielmehr die Verzögerungen selbst verursacht.

Ungehöriges Verhalten von Verteidigern

Auch über „offensichtlich zum Zweck der Prozessverschleppung“ gestellte Anträge müsse man stets formal beraten und entscheiden, heißt es in einer Erklärung des Oberlandesgerichts. Das Gericht sei auch nicht verantwortlich für „Verfahrensverzögerungen, die durch ungehöriges Verhalten von Verteidigern entstanden seien.“ So hatte die Kammer sich beklagt, dass einer der Verteidiger während des Verfahrens auf einen Tisch gestiegen war, um von dort aus zu reden.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte den ursprünglich 26 Angeklagten aus dem Raum Koblenz und Bonn vorgeworfen, mit dem „Aktionsbüro Mittelrhein“ eine kriminelle und verfassungsfeindliche Vereinigung gegründet zu haben. Zu den Vorwürfen zählten auch gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Die Gruppierung hatte ihre Aktivitäten von ihrem sogenannten braunen Haus in Bad Neuenahr aus koordiniert. Mehrere Verfahren wurden zwischenzeitlich aus dem Hauptprozess ausgegliedert und abgeschlossen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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