
Europaweite Razzien
Europol ermittelt hunderte Opfer von Arbeitsausbeutung
Bei einer großangelegten Kontrollaktion in 34 Ländern haben Eruopol-Ermittler zahlreiche Fälle von Ausbeutung aufgedeckt. Allein in Deutschland wurden 63 mutmaßliche Opfer identifiziert. Ob ihnen geholfen wird, bleibt offen.
Sonntag, 25.10.2026, 16:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.10.2026, 16:26 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Bei einer europaweiten Kontrollaktion gegen Arbeitsausbeutung haben Ermittler 248 mutmaßliche Opfer identifiziert und 113 Verdächtige festgenommen. Allein in Deutschland wurden 63 Betroffene entdeckt, überwiegend aus Vietnam und China. Wie die europäische Polizeibehörde Europol am Freitag mitteilte, waren an der Aktionswoche im September Behörden aus 34 Ländern beteiligt.
Von den Festgenommenen stehen 27 unter dem Verdacht des Menschenhandels. Die weiteren 86 Festnahmen erfolgten wegen anderer Delikte, darunter illegale Beschäftigung. Insgesamt wurden 182 neue Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel eingeleitet. Mehr als 16.000 Einsatzkräfte kontrollierten Betriebe, Personen, Fahrzeuge und Dokumente.
Im Mittelpunkt standen Branchen, in denen Arbeitsausbeutung besonders häufig aufgedeckt wird: das Baugewerbe, die Gastronomie, die Landwirtschaft sowie Kosmetik- und Massagesalons. Die Ermittler stießen auf überlange Arbeitszeiten, niedrige oder ausbleibende Löhne, schlechte Unterkünfte und Bedrohungen.
Knapp drei Viertel der identifizierten Betroffenen waren Männer, vor allem aus Vietnam, China, Indien und den Philippinen. Sie wurden überwiegend im Bau- und Gastgewerbe ausgebeutet. Frauen fanden die Behörden häufig in Nagel- und Massagesalons. Fünf Prozent der mutmaßlichen Opfer waren minderjährig. Sie wurden unter anderem zur Bettelei oder zur Prostitution gezwungen oder mussten auf Baustellen arbeiten.
Deutschland: Beschäftigte schlafen im Restaurantkeller
In Deutschland identifizierten die Behörden 63 mutmaßlich ausgebeutete Beschäftigte in Restaurants und Nagelstudios. Nach Angaben von Europol wurden sie unterbezahlt, teilweise illegal beschäftigt oder in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Wie solche Arbeitsverhältnisse aussehen können, zeigte eine Kontrolle in Berlin. Dort überprüften Polizei und Zoll im Rahmen derselben Aktionswoche zwei indische Restaurants. Die Ermittler trafen 27 Beschäftigte und einen Geschäftsführer an. In einem der Restaurants fanden sie mehrere Arbeitnehmer, die auf Matratzen im Keller schliefen.
Nach Angaben der Berliner Polizei gehörten die Betriebe zu einem internationalen Restaurantnetzwerk, dessen Verantwortliche unter dem Verdacht des Menschenhandels stehen. Beschäftigte sollen zu Arbeitstagen von bis zu 16 Stunden gezwungen worden sein. Um sie gefügig zu halten, sollen die Täter auch Familienangehörige in den Herkunftsländern bedroht haben. Die Ermittlungen dauern an.
Als Köche angeworben, als Reinigungskräfte eingesetzt
Die Spur führt in die Niederlande. Dort nahmen Ermittler zwei mutmaßliche Haupttäter fest, die mehrere Restaurants betrieben. Die Behörden gehen davon aus, dass mehr als 70 Menschen, überwiegend indische Staatsangehörige, in verschiedenen europäischen Ländern ausgebeutet wurden. Der mutmaßlich rechtswidrig erzielte Gewinn beläuft sich auf mindestens vier Millionen Euro.
Besonders aufschlussreich ist die Methode, mit der die Arbeitskräfte angeworben wurden. Nach Erkenntnissen der niederländischen Arbeitsbehörde sollen die Beschuldigten eine inzwischen abgeschaffte Sonderregelung missbraucht haben, mit der asiatische Spezialitätenköche leichter angeworben werden konnten.
Auf dieser Grundlage erhielten Beschäftigte reguläre Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Tatsächlich wurden einige von ihnen jedoch als Reinigungskräfte, Spülkräfte oder Servicepersonal eingesetzt. Statt der genehmigten 38 Wochenstunden arbeiteten sie nach den Ermittlungen häufig 60 bis 80 Stunden, verteilt auf sechs oder sieben Tage. Überstunden wurden nicht bezahlt.
Hinzu kamen mutmaßliche Schuldenfallen, Vertragsstrafen bei vorzeitigem Ausstieg und Drohungen. Weil die tatsächliche Beschäftigung teilweise nicht den Bedingungen der erteilten Genehmigungen entsprach, gerieten Betroffene nach Darstellung der Ermittler auch aufenthaltsrechtlich in Schwierigkeiten.
Wenn der Arbeitsplatz über den Aufenthalt entscheidet
Der Fall macht ein grundsätzliches Problem sichtbar: Auch Menschen, die mit einer regulären Arbeitserlaubnis nach Europa kommen, können in Abhängigkeit von ihren Arbeitgebern geraten. Besonders schwierig wird es, wenn Arbeitsplatz, Unterkunft und Aufenthaltsrecht miteinander verknüpft sind. Dann kann der Verlust des Arbeitsplatzes auch den weiteren Aufenthalt gefährden.
Für Betroffene von Menschenhandel sieht das deutsche Aufenthaltsgesetz zwar Schutzmöglichkeiten vor. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Für potenzielle Betroffene ohne gesicherten Aufenthalt sieht das Gesetz zudem eine Bedenkfrist von mindestens drei Monaten vor. In dieser Zeit sollen sie entscheiden können, ob sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) kritisiert jedoch, dass der Aufenthaltsschutz für Betroffene damit zu stark an ihre Mitwirkung im Strafverfahren gekoppelt ist. Die Organisation fordert ein davon unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Schutz endet nicht mit der Kontrolle
Erhebliche Lücken bestehen auch bei der Versorgung der Betroffenen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellte erst Mitte Oktober in seinem neuen Menschenhandelsmonitor fest, dass Deutschland zwar Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels gemacht habe, spezialisierte Hilfsangebote aber weiterhin nicht flächendeckend verfügbar seien.
Demnach finanzierten 2025 nur sieben Bundesländer spezielle Schutzwohnungen für Betroffene von Menschenhandel. Drei Jahre zuvor waren es noch acht gewesen. Wo solche Einrichtungen fehlen, müssen Betroffene mitunter in Hostels oder Unterkünften für Asylsuchende oder Wohnungslose unterkommen. Diese bieten nach Einschätzung des Instituts häufig keinen ausreichenden Schutz vor den Tätern.
Die aktuellen Europol-Zahlen zeigen, wie viele mutmaßlich ausgebeutete Menschen durch gezielte Kontrollen entdeckt werden können. Wie viele von ihnen anschließend sichere Unterkünfte, Beratung oder einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten, teilen die Behörden nicht mit. Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Glosse Merz‘ Termindiebe gefunden
- Familientrennung Hessen schiebt Eltern ab – und behält ihre drei Kinder
- Ausschreitungen in Frankreich Schüler fordern Bildung, Dobrindt liefert Herkunftsdebatte
- Grüne gegen Meldepflicht Arztbesuch soll mehr nicht zu Abschiebung führen
- Ab 1. November 2026 Wegen wenigen Betrugsfällen: Strengere Deutschtests für alle
- Sachsen-Anhalt Schutz der Bevölkerung: Gericht bestätigt…
