
Monitor Menschenhandel
Ausbeutung von Arbeitskräften: Angeworben und allein gelassen
Deutschland wirbt Arbeitskräfte aus dem Ausland an. Doch wer hierzulande ausgebeutet wird, findet oft nur schwer Hilfe. Ein neuer Bericht zeigt: Für Betroffene fehlen vielerorts sichere Unterkünfte, der Zoll kontrolliert immer weniger Betriebe – und hiesige Gesetze können den Weg aus der Ausbeutung zusätzlich erschweren.
Von Ekrem Şenol Donnerstag, 15.10.2026, 14:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.10.2026, 14:29 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Deutschland wirbt um Arbeitskräfte aus dem Ausland. Sie sollen auf Baustellen arbeiten, Waren transportieren, in Restaurants bedienen und Pflegebedürftige versorgen. Doch in genau diesen Branchen werden auch Menschen hierzulande ausgebeutet. Wer sich dagegen wehren will, findet nicht überall Hilfe. Mitunter erschweren ausgerechnet die Gesetze, die den Aufenthalt in Deutschland regeln, den Weg aus der Ausbeutung.
Das zeigt der neue „Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026“, den das Deutsche Institut für Menschenrechte am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat. Die unabhängige Einrichtung bescheinigt der Politik zwar Fortschritte bei Gesetzen und Aktionsplänen gegen Menschenhandel. Bei der praktischen Unterstützung der Betroffenen stellt sie jedoch weiterhin erhebliche Mängel fest.
Hohe Dunkelziffer befürchtet
Besonders deutlich werden die Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte 2024 insgesamt 171 Betroffene von Arbeitsausbeutung in 41 Ermittlungsverfahren. Das tatsächliche Ausmaß dürfte erheblich größer sein. Viele Menschen wenden sich aus Angst vor Konsequenzen, wegen sprachlicher Hürden oder aus Unkenntnis ihrer Rechte nicht an die Behörden.
Darauf deuten auch die Zahlen der Beratungsstellen hin. Das Netzwerk „Faire Integration“, das Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten unterstützt, verzeichnete 2024 insgesamt 219 Einzelberatungsfälle mit Verdacht auf Menschenhandel oder Arbeitsausbeutung. Im Vorjahr waren es 173 gewesen. Besonders stark stieg die Zahl im Hotel- und Gaststättengewerbe: von 24 auf 45 Fälle. Auch im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Logistik und im Reinigungsgewerbe wurden mehr Verdachtsfälle registriert.
Immer mehr Inder unter den Opfern
Auffällig sind zudem Veränderungen bei den Herkunftsländern. So stieg die Zahl der ratsuchenden Beschäftigten aus Indien mit Ausbeutungsverdacht von sieben auf 29. Auch bei Menschen aus der Türkei, Afghanistan und Syrien registrierten die Beratungsstellen Zuwächse. Die Ermittlungsbehörden erfassten unter den Betroffenen von Arbeitsausbeutung 2024 unter anderem Menschen aus der Slowakei, Moldau und Vietnam.
Die Zahlen der Beratungsstellen sind keine Statistik nachgewiesener Straftaten. Sie lassen auch keine sicheren Rückschlüsse darauf zu, ob Arbeitsausbeutung insgesamt zugenommen hat. Schon die erfassten Fälle machen jedoch deutlich, dass das Problem zahlreiche Wirtschaftszweige betrifft.
Ausgebeutet – und ohne sicheren Zufluchtsort
Besonders bemerkenswert ist, wen Arbeitsausbeutung trifft und wie wenig das Hilfesystem auf diese Menschen eingestellt ist. Von den 2024 durch das BKA erfassten Betroffenen von Arbeitsausbeutung waren fast 85 Prozent Männer. Gleichzeitig fehlten nach Erhebungen des Menschenrechtsinstituts in 13 der 16 Bundesländer geeignete Möglichkeiten, männliche Betroffene angemessen und sicher unterzubringen.
„Schwarzarbeit“ – ein umstrittener Begriff
Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist nicht nur im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet, sondern auch gesetzlich verankert und Teil offizieller Behördenbezeichnungen. Kritiker aus der Black- und People-of-Color-Community beanstanden seit Langem, dass „schwarz“ in Begriffen wie „Schwarzarbeit“, „Schwarzfahren“ oder „Schwarzmarkt“ für etwas Illegales, Verbotenes oder Negatives steht. Solche sprachlichen Verknüpfungen reproduzierten rassistische Denkmuster und festigten negative Assoziationen mit der Farbe Schwarz. Dass der Staat diese Begriffe selbst verwendet, verleiht ihnen zusätzlich Legitimität. Gefordert wird deshalb eine Sprache, die Rechtsverstöße präzise benennt, ohne auf solche Zuschreibungen zurückzugreifen.
Nur Berlin und Sachsen finanzierten 2025 spezialisierte Schutzeinrichtungen, die auch Männern offenstanden. In Rheinland-Pfalz konnten männliche Betroffene über einen Fonds individuell untergebracht werden. In den übrigen Ländern fehlten nach Angaben des Instituts entsprechende Möglichkeiten. Teilweise wurden Betroffene in Unterkünfte für Wohnungslose oder Asylsuchende vermittelt, die nicht immer ausreichend Schutz vor mutmaßlichen Tätern bieten.
Dabei kann eine sichere Unterkunft entscheidend sein, um ein ausbeuterisches Beschäftigungsverhältnis überhaupt verlassen zu können. Wer von seinem Arbeitgeber abhängig ist, möglicherweise in von ihm bereitgestellten Unterkünften wohnt oder kein Geld für eine eigene Bleibe hat, steht bei einem Ausstieg vor existenziellen Schwierigkeiten. Ohne sichere Alternative kann die Abhängigkeit fortbestehen.
Das Menschenrechtsinstitut kritisiert deshalb, dass die Hilfestrukturen vielerorts weiterhin vor allem auf Frauen ausgerichtet sind – unverzichtbar angesichts der überwiegend weiblichen Betroffenen sexueller Ausbeutung.
Weniger Kontrollen trotz anhaltender Ausbeutung
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die staatlichen Kontrollen gehen zurück. Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls, die unter anderem illegale Beschäftigung und Arbeitsausbeutung verfolgt, überprüfte 2023 noch 42.701 Arbeitgeber. Im Jahr darauf waren es nur 25.274 – ein Rückgang um rund 41 Prozent. 2025 blieb die Zahl mit 25.765 Prüfungen auf ähnlich niedrigem Niveau.
Dabei spielen gerade persönliche Kontrollen und Gespräche mit Beschäftigten eine wichtige Rolle, um mögliche Ausbeutung zu entdecken. Das Menschenrechtsinstitut hält deshalb eine bessere Erfassung und Bewertung der Kontrollen für notwendig. Ob der Rückgang der Prüfungen auch dazu geführt hat, dass weniger Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, lässt sich nach der Studie allerdings nicht nachweisen.
Wer Ausbeutung anzeigt, zeigt sich oft auch selbst an
Die Schwierigkeiten reichen über die Zahl der Kontrollen hinaus. Der Zoll überprüft nicht nur Arbeitgeber, sondern auch mögliche Rechtsverstöße von Beschäftigten. Für Menschen, die ohne erforderliche Arbeitserlaubnis arbeiten und zugleich ausgebeutet werden, kann der Kontakt mit den Behörden deshalb mit erheblichen Ängsten verbunden sein.
Es entsteht ein Widerspruch: Der Staat ist darauf angewiesen, dass Betroffene Ausbeutung anzeigen oder bei Ermittlungen mitwirken. Zugleich können Arbeiter befürchten, durch ihre Aussage selbst in Schwierigkeiten zu geraten. Das Menschenrechtsinstitut empfiehlt deshalb spezialisierte Einheiten innerhalb der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, die sich vorrangig um die Erkennung und den Schutz gefährdeter Beschäftigter kümmern.
Wenn der Aufenthalt von einer Aussage abhängt
Besonders schwierig ist die Situation für Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten, deren Aufenthaltsrecht unsicher oder an eine bestimmte Beschäftigung gebunden ist. Für sie kann der Verlust des Arbeitsplatzes auch aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Wer zudem wenig Deutsch spricht, seine Rechte nicht kennt und auf sein Einkommen angewiesen ist, kann dadurch in eine besondere Abhängigkeit geraten.
Doch selbst wenn Menschen als Betroffene von Menschenhandel erkannt werden, ist ihr weiterer Aufenthalt nicht unbedingt gesichert. Eine besondere Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz setzt grundsätzlich voraus, dass sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Zudem muss ihre Anwesenheit für das Strafverfahren als sachgerecht angesehen werden.
Konflikt: Opferschutz und Strafverfolgung
Das Menschenrechtsinstitut kritisiert diese Regelung als zu restriktiv. In der Praxis könne es darauf ankommen, ob eine Aussage für die Ermittlungen als erfolgversprechend gilt. Werden Verfahren eingestellt, Täter nicht gefunden oder Aussagen nicht als verwertbar angesehen, könne dies den Zugang zu einem Aufenthaltstitel erschweren.
Damit gerät der Schutz der Betroffenen in Konflikt mit den Interessen der Strafverfolgung. Wer sich aus einem ausbeuterischen Verhältnis befreit, braucht zunächst Sicherheit und Unterstützung. Stattdessen kann die Aussicht auf einen gesicherten Aufenthalt davon abhängen, welchen Nutzen die eigene Aussage für ein Strafverfahren hat.
Institut fordert besseren Opferschutz
Das Institut fordert deshalb, Betroffenen von Menschenhandel ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. Auch der Zugang zu Unterkünften und Sozialleistungen müsse verlässlicher gewährleistet sein.
Der Politik sind die Missstände länger bekannt. Die ersten Gegenmaßnahmen wurden in der Zeit der Ampelregierung ergriffen. Im Dezember 2024 beschloss sie einen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel, im Februar 2025 folgte ein weiterer gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit.
Die amtierende Bundesregierung legte im Mai 2026 zudem einen Gesetzentwurf vor, mit dem Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung strafrechtlich konsequenter verfolgt werden sollen. Das Menschenrechtsinstitut begrüßt die politischen und gesetzlichen Initiativen, mahnt aber ihre konsequente Umsetzung an. Entscheidend sei, dass die Verbesserungen auch bei den Betroffenen ankommen.
Ein 40 Jahre altes Problem
Dass gesetzliche Verbesserungen allein keine ausreichende Antwort sind, zeigt ein Blick zurück. 1985 veröffentlichte der Journalist Günter Wallraff seine Enthüllungsreportage „Ganz unten“. Als vermeintlich türkischer Arbeiter Ali hatte er unter anderem auf einer Baustelle, bei Thyssen und bei McDonald’s gearbeitet und dabei Ausbeutung, Erniedrigung und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen erlebt. Seine Recherchen lösten bundesweit Empörung aus und trugen schon damals zu gesetzlichen Verbesserungen bei.
Seither hat sich vieles verändert. Die Gesetze wurden weiterentwickelt, die Arbeitswelt hat sich gewandelt. Doch vier Jahrzehnte nach Wallraffs Enthüllungen dokumentiert der Menschenrechtsbericht erneut Ausbeutung und unzureichenden Schutz ausländischer Arbeitskräfte. Ali ist nicht verschwunden. Er heißt heute nur anders, kommt überwiegend aus Moldau, der Slowakei, Vietnam oder Indien – und steht noch immer ganz unten. (mig) Leitartikel Panorama
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