
Zehn Jahre nach der Ohrfeige
EGMR verurteilt Serbien nach Angriff auf neunjährigen Roma-Jungen
Ein neunjähriger Roma-Junge wird in Serbien von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung geschlagen. Die Öffentlichkeit ist empört, die Politik fordert Konsequenzen. Doch das Strafverfahren wird gegen eine kleine Zahlung an einen Hochwasserfonds eingestellt. Dagegen kämpft die Familie jahrelang. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Land verurteilt.
Sonntag, 11.10.2026, 15:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 11.10.2026, 0:33 Uhr Lesedauer: 10 Minuten |
Ein Schlag ins Gesicht, 250 Euro für die Hochwasserhilfe – und das Strafverfahren ist beendet. So reagierte die Staatsanwaltschaft im serbischen Valjevo auf einen Angriff gegen einen neunjährigen Roma-Jungen. Der Beschuldigte musste weder seine Schuld eingestehen noch sich bei dem Kind entschuldigen oder es entschädigen. Dabei hatte die Familie genau das verlangt. Mehr als zehn Jahre später hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Serbien wegen des Umgangs mit dem Fall verurteilt.
Die Geschichte beginnt am 21. Juli 2016 auf einem Platz vor dem Rathaus von Valjevo, einer Stadt südwestlich von Belgrad. Robert Pavlović ist neun Jahre alt. Er spielt Akkordeon, seine zehnjährige Schwester begleitet ihn auf der Flöte. Die Geschwister möchten etwas Geld für ihre Familie verdienen. Ihre Mutter sitzt auf einer Bank in der Nähe.
Seit etwa zwei Wochen kommen die Kinder regelmäßig auf den Platz. Passanten geben ihnen Geld, gelegentlich auch Süßigkeiten. Nach Roberts späterer Aussage hat sich bis dahin niemand über ihre Musik beschwert.
An diesem Donnerstag nähert sich ein Mann und fordert den Jungen auf, mit dem Spielen aufzuhören. Er droht, sein Akkordeon zu zerstören und ihn zu schlagen. Die verängstigten Geschwister suchen Schutz bei ihrer Mutter. Sie beruhigt die Kinder und schickt sie zurück.
Wenig später kehrt der Mann zurück. Nach Roberts Schilderung hält er ihn mit einer Hand fest und schlägt ihm mit der anderen ins Gesicht. Seine Schwester beginnt zu schreien. Die Mutter eilt herbei, der Mann entfernt sich. Sie ruft die Polizei.
Noch am selben Tag wird Robert im Krankenhaus untersucht. Ein Arzt dokumentiert eine oberflächliche Verletzung an seiner linken Wange und Anzeichen erheblicher emotionaler Belastung. In den folgenden Monaten zeigen sich weitere Folgen: Der Junge schläft schlecht, entwickelt Ängste und möchte nicht mehr allein zu Hause bleiben.
Empörung über den Angriff
Die Polizei nimmt Ermittlungen auf, befragt Zeugen und sichert Aufnahmen einer Überwachungskamera. Bald steht ein Verdächtiger fest: ein Jurist, der bei der Stadtverwaltung von Valjevo beschäftigt ist. Der Mann, in den Gerichtsunterlagen als N. I. bezeichnet, bestreitet die Vorwürfe. Allerdings räumt er ein, den Roma-Jungen zuvor mehrfach beim Akkordeonspielen vor dem Rathaus gesehen zu haben.
Der Vorfall wird öffentlich. Am 31. Juli berichtet die serbische Zeitung Blic über den Angriff. Auf den gesicherten Videoaufnahmen sei ein körperlicher Übergriff zu erkennen, schreibt das Blatt.
Vertreter der Roma-Gemeinschaft verlangen Konsequenzen. Dragan Gračanin vom örtlichen Zentrum für die Integration von Roma fordert strenge Sanktionen, sollte sich bestätigen, dass ein Verwaltungsmitarbeiter den Jungen geschlagen hat. Gerade von einer Behörde, die für die Bürger zuständig sei, dürfe ein solches Verhalten nicht ausgehen.
Auch die Stadtverwaltung kündigt an, nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zu handeln. Die örtliche Parteiorganisation, der der Beschuldigte angehört, distanziert sich von dem Vorfall. Nach damaligen Presseberichten erklärt der Mann seinen Rücktritt von einer Parteifunktion.
Die Empörung erreicht auch die Regierung in Belgrad. Nenad Ivanišević, damals Staatssekretär im Arbeits- und Sozialministerium und Vorsitzender eines Regierungsgremiums zur Verbesserung der Lage der Roma, verurteilt den Angriff entschieden. Der Verwaltungsmitarbeiter müsse Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Angriffe aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit würden streng geahndet, erklärt Ivanišević. Zugleich bezeichnet er den Vorfall als isolierten Fall.
Die öffentlichen Reaktionen lassen zunächst eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung erwarten. Doch wenige Monate später nimmt das Verfahren eine ungewöhnliche Wendung.
Statt einer Entschuldigung eine Zahlung an die Hochwasserhilfe
Am 13. Oktober 2016 treffen sich der Beschuldigte, Roberts Mutter und deren Rechtsbeistand bei der Staatsanwaltschaft in Valjevo. Es geht um die Möglichkeit, das Strafverfahren unter bestimmten Bedingungen einzustellen.
Die Mutter verlangt 300.000 serbische Dinar Entschädigung, damals rund 2.400 Euro. Außerdem fordert sie, dass sich der Mann bei der Familie entschuldigt.
Der Beschuldigte lehnt beides ab. Er hält sich für unschuldig und sieht keinen Anlass, sich zu entschuldigen oder die verlangte Entschädigung zu zahlen. Gleichzeitig erklärt er sich aber bereit, 30.000 Dinar für einen humanitären Zweck zu überweisen – ein Zehntel der von der Mutter geforderten Summe. Die Staatsanwaltschaft greift diesen Vorschlag auf.
Am 28. Oktober entscheidet sie, das Strafverfahren wegen gewalttätigen Verhaltens vorläufig auszusetzen. Voraussetzung ist, dass der Beschuldigte die vereinbarten 30.000 Dinar an einen staatlichen Fonds zur Bewältigung von Hochwasserschäden zahlt. Roberts Mutter und ihr Anwalt widersprechen dieser Lösung. Sie wollen, dass der Mann sich bei dem Kind entschuldigt und den erlittenen Schaden wiedergutmacht.
Doch ihre Einwände ändern nichts. Der Mann zahlt. Am 17. November 2016 stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Den weiteren Vorwurf der Bedrohung verfolgt sie ebenfalls nicht weiter, weil sie keinen ausreichenden Tatverdacht für eine entsprechende Straftat sieht.
Damit bleibt eine strafrechtliche Verurteilung aus. Die Hochwasserhilfe erhält 30.000 Dinar, umgerechnet rund 250 Euro. Robert bekommt im Zuge der Verfahrenseinstellung weder eine Entschädigung noch die verlangte Entschuldigung.
Möglich ist dieses Vorgehen aufgrund einer Regelung im serbischen Strafprozessrecht. Bei bestimmten Straftaten dürfen Staatsanwälte von einer weiteren Strafverfolgung absehen, wenn Beschuldigte zuvor vereinbarte Auflagen erfüllen. Dazu gehören gemeinnützige Zahlungen. Das Gesetz ermöglicht aber auch, eine Wiedergutmachung gegenüber den Geschädigten zu verlangen.
Die Regelung ist nicht grundsätzlich rechtswidrig. Fragwürdig ist vielmehr ihre Anwendung in diesem Fall: Die Staatsanwaltschaft weiß, dass ein Kind verletzt wurde und die Familie eine Entschädigung und Entschuldigung verlangt. Trotzdem entscheidet sie sich für eine Zahlung an einen öffentlichen Fonds. Weshalb sie diese Lösung vorzieht, erläutert sie nicht. Gegen die Einstellung des Verfahrens wegen gewalttätigen Verhaltens kann Robert kein Rechtsmittel einlegen.
Schon damals sorgt die Entscheidung für Kritik. Am 16. November 2016, einen Tag vor der endgültigen Verfahrenseinstellung, berichtet das Lokalportal VAmedia über die vereinbarte Zahlung. Der Bericht erinnert an die öffentlichen Forderungen nach Konsequenzen und hinterfragt die Signalwirkung des Vorgehens. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, eine Ohrfeige gegen ein Kind koste lediglich 30.000 Dinar.
Die Familie erhebt Rassismusvorwürfe
Für Robert und seine Familie geht es nicht allein um den Schlag und die ausgebliebene Entschuldigung. Sie sind überzeugt, dass der Angriff auch mit ihrer Zugehörigkeit zur Roma-Minderheit zusammenhängt.
Bereits in einer Verfassungsbeschwerde vom Dezember 2016 werfen sie den Behörden vor, einem möglichen rassistischen Motiv nicht ausreichend nachgegangen zu sein.
Bei einer gerichtlichen Anhörung im Januar 2017 schildert Robert konkrete antiziganistische Beschimpfungen. Der Mann habe ihn bei beiden Begegnungen nicht nur bedroht, sondern auch unter Bezugnahme auf seine Roma-Herkunft beleidigt. Seine Mutter sagt aus, Robert habe ihr unmittelbar nach der ersten Begegnung von einer solchen Beschimpfung berichtet. Sie selbst habe die Worte wegen der Musik nicht gehört.
Von den rassistischen Beschimpfungen war allerdings in den ersten polizeilichen Aussagen nach dem Angriff noch keine Rede. Die späteren Gerichte halten den behaupteten rassistischen Beweggrund deshalb nicht für ausreichend nachgewiesen. Die Familie sieht sich mit ihren Vorwürfen nicht ausreichend gehört.
Dabei stehen ihre Erfahrungen in einem größeren gesellschaftlichen Zusammenhang. Roma gehören in Serbien seit Langem zu den besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentieren immer wieder Diskriminierung, gesellschaftliche Ausgrenzung und rassistische Anfeindungen.
Noch im Mai 2026 äußert der UN-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung erhebliche Sorgen über die Lage der Roma. Das Gremium kritisiert verbreitete Vorurteile, negative Stereotype und strukturelle Benachteiligungen. Viele rassistische Vorfälle würden nicht angezeigt – auch weil Betroffene den Strafverfolgungsbehörden nicht vertrauten.
Das beweist kein rassistisches Motiv im Fall Robert Pavlović. Es verdeutlicht jedoch den gesellschaftlichen Hintergrund, vor dem seine Familie den Angriff und die Reaktion der Behörden bewertet.
Jahre vor Gericht
Während die öffentliche Aufmerksamkeit nachlässt, geht der Rechtsstreit weiter. Robert und seine Familie geben sich mit der Einstellung des Strafverfahrens nicht zufrieden.
Im August 2017 wird auch ein gesondertes Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingestellt. Das zuständige Gericht verweist darauf, dass eine weitere Verfolgung nach der bereits erfolgten Einstellung des Strafverfahrens unzulässig sei. Damit bleibt es zunächst bei der gemeinnützigen Zahlung.
Die Familie sucht auf anderen Wegen Gerechtigkeit. Robert zieht vor das serbische Verfassungsgericht. Parallel klagen er und seine Schwester vor einem Zivilgericht auf Entschädigung.
Jahre später erzielt Robert einen ersten wesentlichen Erfolg. Das serbische Verfassungsgericht stellt in einer Ende 2020 getroffenen Entscheidung fest, dass die Staatsanwaltschaft seine Rechte als Kind verletzt hat. Sie hätte bei der Verfahrenseinstellung seine besondere Schutzbedürftigkeit berücksichtigen müssen. Statt einer Zahlung an einen öffentlichen Fonds wäre nach Auffassung der Richter eine Entschädigung des Kindes angemessen gewesen.
Das Gericht spricht Robert 300 Euro zu. Die ursprüngliche Verfahrenseinstellung wird dadurch allerdings nicht rückgängig gemacht.
Im Mai 2021 folgt eine weitere Entscheidung. Das Obergericht in Valjevo stellt fest, dass Robert und seine Schwester durch das Verhalten des Beschuldigten immaterielle Schäden erlitten haben. Es verurteilt den Mann, beiden jeweils 100.000 Dinar zu zahlen, umgerechnet rund 850 Euro. Anders als im Strafverfahren wird er damit zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Die weitergehenden Forderungen, insbesondere wegen rassistischer Diskriminierung, bleiben jedoch erfolglos. Robert und seine Schwester legen Berufung ein, verlieren aber auch in der nächsten Instanz.
2025 weist das serbische Verfassungsgericht schließlich eine weitere Beschwerde zurück. Der innerstaatliche Rechtsweg bringt der Familie damit zwar die Anerkennung erlittener Schäden und Entschädigungen. Doch die ursprüngliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft bleibt bestehen. Eine strafrechtliche Verurteilung gibt es weiterhin nicht.
Zehn Jahre später verurteilt Straßburg den Staat
Am 6. Oktober 2026 fällt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sein Urteil im Fall Pavlović gegen Serbien. Mehr als zehn Jahre sind seit dem Angriff vergangen. Die Richter entscheiden einstimmig: Serbien hat seine menschenrechtliche Verpflichtung verletzt, Robert vor Gewalt zu schützen.
Dabei unterscheiden sie zwischen dem Angriff selbst und der staatlichen Reaktion darauf. Der Polizei bescheinigen die Straßburger Richter eine zunächst schnelle und angemessene Reaktion. Sie habe den Verdächtigen identifiziert, Zeugen befragt und Beweise gesichert. Die entscheidenden Versäumnisse sehen sie dagegen bei der Staatsanwaltschaft.
Diese habe sich für die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine gemeinnützige Zahlung entschieden, ohne nachvollziehbar zu begründen, weshalb sie die Interessen des verletzten Kindes nicht stärker berücksichtigte. Besonders schwer wiege, dass der Beschuldigte jede Verantwortung zurückgewiesen und eine Entschuldigung verweigert habe.
Der Staat hätte Roberts körperliche und seelische Unversehrtheit wirksam schützen müssen. Dazu gehörte angesichts seines jungen Alters auch, seinen besonderen Bedürfnissen im Strafverfahren Rechnung zu tragen. Mit ihrer Entscheidung habe die Staatsanwaltschaft die Interessen des Kindes offenkundig missachtet, urteilt der EGMR.
Serbien hat gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen
Serbien hat damit gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Vorschrift schützt unter anderem die körperliche und psychische Unversehrtheit eines Menschen. Staaten müssen diesen Schutz auch gegenüber Gewalt durch Privatpersonen gewährleisten.
Dass Robert zwischenzeitlich von serbischen Gerichten Entschädigungen zugesprochen wurden, ändert nach Auffassung der Straßburger Richter nichts an der ursprünglichen Menschenrechtsverletzung. Die Zahlungen könnten die unzureichende strafrechtliche Reaktion nicht vollständig ausgleichen. Der EGMR spricht Robert weitere 3.400 Euro Entschädigung zu. Das Urteil vom 6. Oktober 2026 ist zunächst noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Vorwurf rassistischer Diskriminierung dringt die Familie in Straßburg hingegen nicht durch. Die Richter sehen weder ein rassistisches Tatmotiv noch eine diskriminierende Behandlung durch die Ermittlungsbehörden als ausreichend belegt an. Ausgeschlossen haben sie einen rassistischen Hintergrund damit nicht.
Das European Roma Rights Centre (ERRC), das Robert vor dem EGMR vertritt, begrüßt die Feststellung der staatlichen Schutzpflichtverletzung. Zugleich kritisiert die Menschenrechtsorganisation, dass die Richter die besondere Situation eines Roma-Kindes bei der Prüfung der Diskriminierungsvorwürfe nicht ausreichend berücksichtigt hätten.
Für ERRC-Präsident Đorđe Jovanović bestätigt das Urteil, was seine Organisation seit Jahren kritisiert: „Die Behörden dieses Landes tun nicht genug, um Roma-Kinder vor Gewalt zu schützen.“ (mig) Aktuell Recht
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