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Frau in der Straßenbahn (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Jahresbericht

NRW-Meldestellen erfassen 571 Diskriminierungsvorfälle

Der erste Jahresbericht der vier Meldestellen in Nordrhein-Westfalen dokumentiert 571 Vorfälle von Rassismus. Viele Betroffene berichten von Beleidigungen, verweigertem Wohnraum oder erschwertem Zugang zu Arbeit und Gesundheitsleistungen. Trotzdem folgen auf die meisten Vorfälle weder eine Anzeige noch Beratung.

Mittwoch, 15.07.2026, 15:39 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.07.2026, 15:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die vier Meldestellen für verschiedene Formen des Rassismus und Queerfeindlichkeit in Nordrhein-Westfalen haben für 2025 insgesamt 571 Vorfälle verzeichnet. Dokumentiert wurden Diskriminierungserfahrungen im öffentlichen und digitalen Raum, am Arbeitsplatz, in Schulen oder Ämtern und Behörden. Das geht aus dem ersten Jahresbericht hervor, den die Meldestellen vorlegten.

Die Stellen nehmen antimuslimische Vorfälle, Antiziganismus und weitere Formen des Rassismus sowie Vorfälle in Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität unterhalb der Strafbarkeitsgrenze in den Blick. Sie sollen eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen bieten und damit Diskriminierung sichtbarer machen.

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Am häufigsten Sexismus und Frauenfeindlichkeit

Frauen stellten bei allen vier Meldestellen die größte Gruppe der Betroffenen, wie das Gleichstellungsministerium weiter mitteilte. Der häufigste zusätzliche Diskriminierungsbereich seien Sexismus und Frauenfeindlichkeit. Die meisten gemeldeten Diskriminierungsvorfälle wurden demnach als Belästigungen kategorisiert – dazu gehörten Beleidigungen, Erniedrigungen und Anfeindungen.

In einem erheblichen Teil der Fälle werden den Betroffenen gleiche Rechte verwehrt, etwa der Zugang zu Wohnraum, Arbeit oder Gesundheitsleistungen. Ein Großteil der Meldenden berichtet über psychische Folgen der erlebten Diskriminierung, zum Beispiel über Angst, Hilflosigkeit und das Gefühl, sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen zu müssen.

Unterschiedliche Muster

Die Auswertung zeigt zudem deutliche Unterschiede zwischen den erfassten Diskriminierungsformen. Bei 78 Prozent der antimuslimischen Vorfälle knüpfte die Diskriminierung an das äußere Erscheinungsbild an. In gut der Hälfte der Fälle spielte die Kleidung eine Rolle, fast ausschließlich der Hidschab oder die Abaya. Frauen mit Hidschab waren unter den Betroffenen deutlich überrepräsentiert. Bei anti-Schwarzem Rassismus war die Hautfarbe der häufigste Anknüpfungspunkt, bei antiasiatischem Rassismus dagegen der Name.


Besonders offen trat Antiziganismus auf: In 84 Prozent dieser Fälle war die rassistische Abwertung für die Betroffenen unmittelbar erkennbar. Mehr als die Hälfte berichtete von Belästigungen, bei denen nach Angaben der Meldestelle nahezu immer das rassistische Z-Wort verwendet wurde. Knapp ein Drittel der Fälle stand im Zusammenhang mit zugeschriebener Migration.

Beobachter sprechen von erheblichem Dunkelfeld

Die dokumentierten Fälle bilden nach Einschätzung der Meldestellen dennoch nur einen kleinen Ausschnitt ab. Bei 60 Prozent war die Mitteilung an eine der Meldestellen die einzige ergriffene Maßnahme. Lediglich sieben Prozent der Fälle wurden der Polizei gemeldet, nur drei Prozent suchten eine Beratungsstelle auf.

Da die Stellen erst seit März 2025 arbeiten und ausschließlich aktiv übermittelte Erfahrungen erfassen, lassen die Zahlen keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Ausmaß der Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen zu. Der Verbund geht von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Melden können sich sowohl Betroffene als auch Beobachter eines Geschehens. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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