
Kritik an Länderanalyse
Bamf schreibt Roma „schwach ausgeprägtes Bewusstsein“ für Bildung zu
Das Bamf schiebt in seiner Länderanalyse Roma die Verantwortung für ihre Bildungsbenachteiligung selbst zu - und bedient dabei antiziganistische Stereotype. Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus kritisiert scharf und fordert die Rücknahme des Textes.
Mittwoch, 29.07.2026, 19:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.07.2026, 16:44 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf, eine Länderanalyse über Roma in den Staaten des Westbalkans zurückzuziehen. Das bereits im November 2025 veröffentlichte Papier enthalte stereotype Zuschreibungen, verkürze die dokumentierte Lebenswirklichkeit der Minderheit und blende institutionellen und strukturellen Antiziganismus weitgehend aus.
Im Mittelpunkt der Kritik steht eine Aussage zur Bildung. In dem Bamf-Papier heißt es: „Laut EU-Kommission ist ein schwach ausgeprägtes Bewusstsein für die Bedeutung von Bildung aufseiten vieler Roma maßgeblich.“ Als weitere Gründe für geringe Einschulungszahlen und hohe Abbruchquoten nennt das Amt unter anderem Frühehen und kulturelle Vorbehalte gegenüber Schulen.
Quellenhinweis schafft keine Distanz
Das Bundesamt gibt die pauschale Einschätzung der EU-Kommission nicht lediglich als fremde Position wieder, sondern nimmt sie unkritisch in seine eigene Länderanalyse auf, macht sie sich zu eigen und verwendet sie als Erklärung für Bildungsdefizite. Damit erhält die pauschale Zuschreibung den Rang einer behördlichen Bewertung, die auch bei der Bearbeitung von Asylverfahren herangezogen werden kann.
Die Annahme, „viele Roma“ verfügten nur über ein schwach ausgeprägtes Bildungsbewusstsein, schreibt einer sehr unterschiedlichen Minderheit eine gemeinsame Haltung zu und legt nahe, ihre ungleiche Bildungsteilhabe sei wesentlich auf eigene Einstellungen zurückzuführen. MIA sieht darin die Reproduktion eines antiziganistischen Stereotyps, nach dem Roma für ihre gesellschaftliche Ausgrenzung selbst mitverantwortlich seien.
Bamf übernimmt problematische EU-Aussage
Die Formulierung geht auf den Kosovo-Bericht der EU-Kommission aus dem Jahr 2022 zurück. Diese problematische Zuschreibung ist bereits im Original erklärungsbedürftig. Sie lässt nicht erkennen, auf welcher Datengrundlage einer Bevölkerungsgruppe ein bestimmtes Bildungsbewusstsein bescheinigt wird.
Auch das Bamf prüft und ordnet die Aussage nicht ein, sondern verkürzt sie sogar: Die EU-Kommission nennt in derselben Passage auch Armut, Arbeitslosigkeit, niedrige Lebensstandards und die geringe Teilnahme an frühkindlicher Bildung als Ursachen. Sie nennt einen erschwerten Zugang zu Bildung und regulärer Beschäftigung, mangelhafte Wohnbedingungen sowie Diskriminierung und Hassrede gegen Angehörige der Roma-Minderheiten als weitere Gründe. In der Darstellung des Bamf treten diese strukturellen Bedingungen hinter Erklärungen zurück, die bei den Betroffenen selbst und ihrer vermeintlichen Kultur ansetzen.
Dass staatliche und institutionelle Strukturen den Bildungsweg von Roma-Kindern beeinträchtigen, ist auch durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte belegt. Der Gerichtshof stellte im Verfahren „X und andere gegen Albanien“ eine Diskriminierung fest, weil die Behörden nicht entschieden genug gegen die faktische Segregation von Roma-Kindern an einer Grundschule vorgegangen waren. Im Fall „Elmazova und andere gegen Nordmazedonien“ beanstandete das Gericht die Trennung von Roma-Kindern an zwei staatlichen Schulen.
Weitere pauschale Aussagen über Kultur
Die kritisierte Passage über das Bildungsbewusstsein steht in der Länderanalyse nicht allein. Das Bamf schreibt unter anderem, Schulen gälten „traditionsbewussten Roma“ als sogenannte „Gadje-Institutionen“ außerhalb der eigenen Kultur. Diese würden teilweise als Bedrohung für den sozialen Zusammenhalt und die kulturelle Identität wahrgenommen. An anderer Stelle ist von einem Gefühl „kultureller Überlegenheit“ und einer daraus entstehenden „mentalen Barriere“ gegenüber Nicht-Roma die Rede.
Damit fasst das Bamf unterschiedliche Gemeinschaften in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zu einer weitgehend einheitlichen kulturellen Gruppe zusammen. Unterschiede zwischen den Staaten, sozialen Lebenslagen, Generationen und einzelnen Roma-Gemeinschaften werden kaum sichtbar. Die Darstellung verstärkt damit den Eindruck, soziale Ausgrenzung und geringe Bildungsteilhabe seien vor allem kulturell bedingt.
MIA-Geschäftsführer Guillermo Ruiz kritisiert: „In diesem Brief wird die Lebenssituation der Roma in Staaten des westlichen Balkans massiv verkürzt dargestellt und es werden entscheidende Probleme wie der vielfach dokumentierte, institutionelle und strukturelle Antiziganismus in den betreffenden Staaten ignoriert. Somit werden fehlerhafte Entscheidungsgrundlagen für Asylverfahren dargelegt.“
Gewalt und institutioneller Antiziganismus fehlen
MIA kritisiert zudem, dass sich das Bundesamt kaum mit gewalttätigen Übergriffen und institutionellem Antiziganismus auseinandersetzt. Tatsächlicht kommt das Bamf in seiner Analyse zu dem Ergebnis, es gebe keine Hinweise auf eine systematische staatliche Verfolgung von Roma. Körperliche Angriffe würden nur sehr selten erfasst. Nach Einschätzung von MIA steht diese pauschale Bewertung im Widerspruch zu Berichten über Diskriminierung, rassistische Gewalt und Übergriffe staatlicher Stellen.
Das European Roma Rights Centre hat etwa Fälle von Misshandlungen und Polizeigewalt gegen Roma in Serbien und weiteren Balkanstaaten dokumentiert. Auch die Europäische Kommission verweist in ihren Länderberichten wiederholt auf Benachteiligungen beim Zugang zu Bildung, Arbeit, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen.
„Gerade die fehlende Beschäftigung mit den massiven gewalttätigen Übergriffen, die Roma regelmäßig erfahren, schockiert uns zutiefst“, erklärt Ruiz. Das gelte auch für Gewalt durch Polizeikräfte, besonders in Serbien.
Länderberichte können Asylverfahren beeinflussen
Die Qualität der Analyse ist auch deshalb von Bedeutung, weil die sechs untersuchten Westbalkanstaaten in Deutschland als sichere Herkunftsstaaten gelten. Bei Asylanträgen aus diesen Ländern wird grundsätzlich vermutet, dass keine staatliche Verfolgung droht. Die Prüfung kann in einem Schnellverfahren abgeschlossen werden, sofern die Betroffenen keine gegensätzlichen konkreten Tatsachen vortragen, um diese Vermutung zu widerlegen.
MIA warnt, dass verkürzte und stereotype Länderinformationen dazu führen könnten, Diskriminierungs- und Verfolgungserfahrungen von Roma zu unterschätzen. Die Organisation verlangt deshalb, die Länderanalyse zurückzuziehen und unter Einbeziehung von Schulsegregation, institutionellem Antiziganismus, gesellschaftlicher Gewalt und Übergriffen durch staatliche Stellen grundlegend zu überarbeiten. (mig) Leitartikel Panorama
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