Gerichtshof für Menschenrechte

Belgien wegen „unmenschlicher Behandlung“ von Roma verurteilt

Vier Wochen lang musste eine Roma-Familie obdachlos auf öffentlichen Plätzen ausharren mit einem Säugling und einem schwerbehinderten Kind. Dafür wurde Belgien zu 22.750 Euro Schmerzensgeld verurteilt - auch weil das schwerbehinderte Kind nicht mehr lebt.

Donnerstag, 09.07.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.07.2015, 10:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien wegen „unmenschlicher Behandlung“ einer Roma-Familie aus Serbien verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag einem Ehepaar und seinen fünf Kindern recht, die 2011 in Belgien erfolglos einen Asylantrag gestellt hatten.

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Vor ihrer Abschiebung war die Familie vier Wochen lang obdachlos, obwohl eines ihrer Kinder schwerbehindert und ein anderes noch ein Säugling war. Die Roma lebten eine Woche lang auf einem öffentlichen Platz und drei Wochen lang im Nordbahnhof von Brüssel. (AZ: 60125/11) Einige Wochen nach der Rückkehr nach Serbien starb das behinderte Mädchen.

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Eine belgische Berufungskammer hatte zuvor den Ausweise-Bescheid noch wegen Formfehlern aufgehoben – nachdem die Familie Belgien schon verlassen hatte. 2013 erklärte der belgische Staatsrat den Fall für endgültig abgeschlossen. Für Asylsuchende, die sich nicht mehr auf belgischem Boden befänden, sei Belgien nicht zuständig, so die Begründung. Laut dem Straßburger Urteil muss Belgien der Roma-Familie 22.750 Euro Schmerzensgeld zahlen. (epd/mig)

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