EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EU
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte © Guilhem Vellut @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Entwürdigende Behandlung

Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ungarn wegen Unterbringung von Asylbewerbern

Für die unmenschliche Unterbringung von Flüchtlingen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ungarn zu Schadensersatzleistungen verurteilt. Geklagt hatte eine iranisch-afghanische Familie, die 2017 mehrere Monate "entwürdigt" leben musste.

Mittwoch, 03.03.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.03.2021, 10:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ungarn ist wegen der Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie in der sogenannten Transitzone Röszke vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden. Die Bedingungen für die Kinder, die schwangere Frau und den Vater hätten gegen das Verbot der unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung und weitere Menschenrechte verstoßen, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg.

Das Gericht sprach den drei Kindern je 4.500 Euro und den Eltern je 6.500 Euro Schadenersatz zu. Zudem wurde der Familie insgesamt 5.000 Euro Auslagenerstattung zugesprochen. (AZ: 36037/17) Die iranisch-afghanische Familie, die später in Deutschland Zuflucht fand, hatte 2017 in Ungarn Asyl beantragt und wurde von April bis August des Jahres in Röszke an der Grenze zu Serbien untergebracht.

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Maßgeblich für das Urteil des EGMR waren unter anderem Hitze und fehlende Belüftung, ein Mangel an Betätigungsmöglichkeiten für die Kinder, ungenügende medizinische Versorgung, mangelhafte Nahrungsversorgung für den Vater sowie die Tatsache, dass männliche Wächter sogar bei gynäkologischen Untersuchungen der Frau zugegen gewesen seien. (epd/mig)

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