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Thüringer Landtag © Alupus, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Thüringen

Experten streiten über AfD-Verbotsverfahren

Reichen die bisherigen Erkenntnisse für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht? Sachverständige im Thüringer Landtag kommen zu unterschiedlichen Bewertungen. Hamburg drängt inzwischen auf eine gemeinsame Prüfung von Erkenntnissen aus Bund und Ländern.

Donnerstag, 01.10.2026, 11:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.10.2026, 11:38 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

Rechtsexperten haben sich in einer Anhörung im Thüringer Landtag uneins über die Einleitung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens geäußert. Während der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun am Mittwoch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch als Möglichkeit für eine Veränderung der Partei bezeichnete, warnte der Kölner Rechtsanwalt Christian Conrad vor einem Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Conrad vertritt die AfD seit 2018 in Verfahren gegen den Verfassungsschutz.

Deutlich für ein Verbotsverfahren sprach sich der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte aus. „In der AfD ist ein rassistisches, nationalvölkisches Weltbild fest verankert“, sagte er vor dem Justizausschuss. Die Partei ziele auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung. Die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien seiner Einschätzung nach erfüllt.

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Cremer zufolge hat sich die AfD seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert. Diese Entwicklung sei inzwischen so weit fortgeschritten, dass sich die Partei „in die Tradition der Nationalsozialisten“ stelle. Schon in Teilen des Parteiprogramms werde eine rassistische und nationalvölkische Ausrichtung deutlich.

Cremer: Kultur tritt an die Stelle von „Rasse“

Dabei argumentiere die Partei nicht mit einem biologischen Rassebegriff, sagte Cremer. Stattdessen werde der Begriff der Kultur verwendet, um Menschen voneinander abzugrenzen. Nach seiner Einschätzung kann eine solche Vorstellung ebenfalls darauf hinauslaufen, Menschen aufgrund ihrer Herkunft unterschiedliche Zugehörigkeit und Rechte zuzuschreiben.

Cremer verwies dabei insbesondere auf die Debatte über eine sogenannte „Remigration“. Er halte es für naheliegend, dass entsprechende Vorstellungen innerhalb der AfD auch deutsche Staatsangehörige erfassen könnten. Die AfD weist eine solche Interpretation zurück und erklärt, ihre Forderungen nach „Remigration“ zielten nicht auf deutsche Staatsbürger, sondern auf eine gesetzeskonforme Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer.

Der Begriff „Remigration“ stammt ursprünglich aus der Migrationsforschung. In rechtsextremen Zusammenhängen wird er für Konzepte verwendet, nach denen eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft Deutschland verlassen soll, teilweise auch unter Zwang.

Während der Anhörung kam es wegen Cremers Aussagen zu einem Eklat. Der Thüringer AfD-Abgeordnete und Jurist Sascha Schlösser sagte in seine Richtung, er habe „nicht mehr alle Tassen im Schrank“. Eine Abgeordnete der Linken mahnte daraufhin Respekt gegenüber den geladenen Sachverständigen an.

Jun nimmt auch Anhänger der AfD in den Blick

Jun sagte im Justizausschuss, auch ein Verfahren, das nicht mit einem Verbot der Partei ende, müsse nicht als Fehlschlag betrachtet werden. Die AfD werde sich während eines möglicherweise bis zu drei Jahre dauernden Verfahrens weiterentwickeln. Möglich seien dabei sowohl ein Schulterschluss mit radikalen Kräften als auch eine Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen.

Eine bloße sprachliche Mäßigung reiche allerdings nicht aus, sagte Jun. Die Partei müsse sicherstellen, dass Forderungen wie eine millionenfache sogenannte „Remigration“ von Staatsbürgern auch von ihren Anhängern nicht als Parteiposition verstanden würden. Bei der Prüfung dürften deshalb nicht ausschließlich Äußerungen von Funktionären und Mandatsträgern betrachtet werden. Auch das Verständnis der Anhängerschaft könne Hinweise darauf geben, welche Positionen eine Partei tatsächlich vermittle.

Jun verwies in diesem Zusammenhang auf den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner und dessen Vorstellungen von „Remigration“. Sellner habe beispielhaft beschrieben, wer nach einem solchen Konzept als nicht hinreichend „assimiliert“ gelten könne.

Jun äußerte zugleich die Hoffnung, dass es innerhalb der AfD Menschen gebe, die bestimmte Äußerungen zwar hinnähmen, sie aber persönlich nicht unterstützten. Ein Verbotsverfahren könne auch den Druck erhöhen, sich von verfassungsfeindlichen Positionen eindeutig zu distanzieren.

Conrad warnt vor Eingriff in politischen Wettbewerb

Conrad dagegen sprach von einem Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Für ein Verbotsverfahren müsse die Verfassungswidrigkeit der Bundespartei insgesamt nachgewiesen werden, sagte der Parteianwalt. Einzelne Äußerungen, Personen oder Landesverbände reichten dafür nicht aus.

Das diskutierte Verfahren sei zudem kein unverbindliches „Prüfverfahren“, sondern ziele darauf, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen. Conrad wandte sich gegen die Vorstellung, ein Parteiverbotsverfahren könne nach dem Prinzip begonnen werden: „Mal sehen, was dabei herauskommt.“

Er verwies auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, in dem die AfD gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz vorgegangen war. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien aus seiner Sicht nicht ausreichend belegt.

Auch der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sprach sich gegen ein Verbotsverfahren aus. Dass die AfD in einzelnen Politikfeldern grundlegende Veränderungen fordere, reiche dafür nicht aus. Er warnte davor, das Instrument eines Parteiverbots zur Ausschaltung eines politischen Konkurrenten zu benutzen. Maaßen steht selbst im Fokus des Verfassungsschutzes und ist als Rechtsextremist gespeichert.

Weitere Juristen sehen Ansatzpunkte für Verfahren

Andere Sachverständige äußerten sich dagegen offener für ein Verfahren. Die Staatsrechtlerin Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr verwies unter anderem darauf, dass auch geprüft werden könne, ob ein Vorgehen gegen einzelne Landesverbände rechtlich möglich und erfolgversprechender sei.

Der Würzburger Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz sah bei der Frage nach einer Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Ansatzpunkte für ein Verfahren. Er verwies dabei unter anderem auf Forderungen der AfD nach einem Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union sowie auf Positionen aus Teilen der Partei zur Nato und auf das Verhältnis zu Russland. Weder die Größe der Partei noch die erwartbar lange Dauer eines Verfahrens seien für sich genommen Gründe, von einem Antrag abzusehen.

Über ein Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die verfassungsrechtlichen Hürden gelten als hoch.

Hamburg macht Druck für Bund-Länder-Prüfung

Parallel zur Anhörung in Thüringen nimmt die politische Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren auch in anderen Bundesländern Fahrt auf. Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken, dass sich der Senat für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD einsetzen soll. CDU und AfD stimmten dagegen.

Die Arbeitsgruppe soll relevante Materialien und Erkenntnisse zusammentragen und prüfen, ob sie für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ausreichen. Die Federführung soll nach dem Willen der Hamburger Bürgerschaft beim Bund liegen.

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) bezeichnete ein mögliches Verbot einer in Umfragen starken Partei als „enorme Bewährungsprobe für unser System“. Zugleich verwies er auf die Entwicklung der AfD und ihre Einstufung durch Verfassungsschutzbehörden in mehreren Bundesländern. Ob die Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren ausreichten, sei offen. Gerade deshalb sei eine gemeinsame Prüfung notwendig.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof warf der AfD vor, ihre Politik auf Feindbildern aufzubauen. SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf betonte, nicht politische Parteien würden über ein Verbot entscheiden, sondern der Rechtsstaat.

Die Hamburger CDU lehnte den Antrag ab, obwohl sie die AfD ebenfalls scharf kritisierte. CDU-Innenexperte Dennis Gladiator erklärte, die AfD sei keine normale konservative oder bürgerliche Partei und in Teilen rechtsextremistisch und rassistisch. Es sei jedoch nicht Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft, eine Prüfung für ein Parteiverbotsverfahren anzustoßen. Er warf SPD und Grünen vor, die Frage parteipolitisch zu instrumentalisieren.

Die AfD bezeichnete den Antrag als undemokratisch. Der parlamentarische Geschäftsführer der Hamburger AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak, warf den Antragstellern vor, auf hohe Wahlergebnisse der Partei zu reagieren.

Maier sieht Bewegung im Bundesrat

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sieht inzwischen auch im Bundesrat Bewegung. Dort sortierten sich Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren, sagte er am Rande der Anhörung. Er geht davon aus, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommen könnte.

Eine solche Arbeitsgruppe war auch von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vorgeschlagen worden. Sie könnte Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden und weitere Materialien aus Bund und Ländern bündeln und damit eine gemeinsame Grundlage für die Entscheidung schaffen, ob eines der antragsberechtigten Verfassungsorgane das Bundesverfassungsgericht anruft.

Kerkeling verweist auf NS-Geschichte

Bis in den späten Abend hörte der Thüringer Justizausschuss insgesamt neun Sachverständige und weitere geladene Personen. Unter ihnen war auch der Schauspieler und Entertainer Hape Kerkeling, dessen Großvater während der NS-Zeit im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert war.

Kerkeling betonte, er spreche nicht als Verfassungsrechtler, sondern aus der Perspektive eines Nachfahren eines NS-Opfers. Er warf der AfD vor, die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands zu verharmlosen, und sprach sich dafür aus, ein Verbotsverfahren anzustoßen.

Anlass der Anhörung war ein Antrag der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag. Sie will die Landesregierung dazu bewegen, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. (epd/dpa/mig) Aktuell Politik

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