Rechtsextremismus
Thüringen: Keine Verschärfung des Beamten-Disziplinarrechts
Der Bund hat im Kampf gegen Rechtsextremisten sein Disziplinarrecht verschärft. Damit sollen rechtsextreme Beamte leichter aus dem Dienst entfernt werden. In Thüringen gibt es bei dem Thema aber kaum Bewegung.
Donnerstag, 06.06.2024, 11:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.06.2024, 11:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Trotz Forderungen nach einem besseren Schutz des öffentlichen Dienstes vor Verfassungsfeinden ist in Thüringen eine Verschärfung des Disziplinarrechts bislang nicht absehbar. Es gebe derzeit keine konkreten Pläne im Freistaat, diese Rechtsgrundlage zu reformieren, sagte ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Aber das Ministerium verfolge „mit Interesse“, wie sich die Verschärfung des Disziplinarrechts auf Bundesebene auswirke. Gegebenenfalls werde dann auch für Thüringen „eine entsprechende Änderung der Thüringer Rechtslage geprüft“.
Verschärfung im Bund
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) war vor wenigen Tagen Gastgeber einer Konferenz der SPD-Innenminister der Länder in Ohrdruf, an der auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilgenommen hatte. In der Abschlusserklärung dieses Treffens lobten die Minister die Rechtsverschärfung des Bundes ausdrücklich. „Rechtsstaat und Demokratie müssen sich auf eine starke verfassungstreue Verwaltung stützen können“, heißt es in der sogenannten Erklärung von Ohrdruf.
Die Teilnehmer des Treffens begrüßten daher, dass mit dem neuen Disziplinarrecht des Bundes nun die Möglichkeit bestehe, Verfassungsfeinde schneller als bislang aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. „Viele Länder haben ihr Disziplinarrecht ebenfalls angepasst oder prüfen dies.“
Der Bund hat sein Disziplinarrecht mit Wirkung zum 1. April 2024 verschärft. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden damit alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch sogenannte Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen. „Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt.“
Obacht schon bei Einstellungen
Faeser hatte nach Inkrafttreten dieser Reform des Disziplinarrechts des Bundes gesagt, nun gelte es, die neuen Vorschriften auch konsequent anzuwenden. „Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen“, sagte Faser. Der Bund lasse nicht zu, „dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird“. Das Disziplinarrecht des Bundes gilt nur für Bedienstete des Bundes, nicht für die Bediensteten der Länder und Kommunen.
Grundsätzlich hatten die SPD-Innenminister bei ihrem Treffen in Ohrdruf bekräftigt, es müsse schon bei der Einstellung von Menschen in den öffentlichen Dienst noch stärker als bislang darauf geachtet werden, dass Extremisten gar nicht erst zu Staatsdienern werden. (epd/mig) Aktuell Politik
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