Causa Maier
Richterbund: Ein unerträglicher Zustand
Die Erinnerungskultur diffamierte er als „Schuldkult“ und bezeichnete sich selbst als „kleinen Höcke“: Dass der sächsische AfD-Politiker Jens Maier ins Richteramt zurückkehren könnte, bereitet immer mehr Politikern und Juristen Bauchschmerzen.
Mittwoch, 09.02.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.02.2022, 17:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Im Fall des vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuften AfD-Politikers Jens Maier wächst der Druck auf das sächsische Justizministerium, Maiers Rückkehr ins Richteramt zu verhindern. Der Deutsche Richterbund erklärte am Mittwoch, eine Rückkehr des AfD-Politikers auf den Richterstuhl könne „niemand wollen“. Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) kritisierte das aus seiner Sicht zu zögerliche Vorgehen der sächsischen Justizbehörden. Verfassungsfeinde dürften in den Reihen des öffentlichen Dienstes nicht geduldet werden, sagte er.
Jens Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß. Nachdem er dieses Mandat bei der Wahl 2021 verloren hatte, stellte Maier einen Antrag auf Rückkehr in den Justizdienst. Laut Dresdner Justizministerium hat er das Recht auf Rückkehr auf einen vergleichbaren Posten. Der 59-Jährige hatte in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen auf sich aufmerksam gemacht.
Im Raum stehen vor allem zwei Möglichkeiten: eine Richteranklage beim Bundesverfassungsgericht oder ein Disziplinarverfahren durch Maiers neuen Vorgesetzten. Für das bisher noch nie durchgeführte Verfahren in Karlsruhe bräuchte es zuvor im sächsischen Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Für ein Disziplinarverfahren durch den neuen Vorgesetzten müsste Maier seinen neuen Posten erst antreten.
Richterbund: Ein unerträglicher Zustand
Die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff, nannten viele von Maiers öffentlichen Äußerungen „unsäglich und inakzeptabel“: „Es wäre ein unerträglicher Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde.“ Der Richterbund stehe in dieser Frage an der Seite etwa des Zentralrats der Juden in Deutschland. Dieser habe zu Recht an die politisch Verantwortlichen in Sachsen appelliert, „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“.
Der Verband mahnte eine Prüfung an, „ob das unerträgliche Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann“. Prüfungsmaßstab sei, ob ein Richter die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Für rückkehrende Abgeordnete sollten dabei keine anderen Regeln gelten als für aktive Richter und Staatsanwälte.
„Ziemlich unambitioniert“
Thüringens Innenminister Georg Maier nannte Jens Maier in einem Beitrag für die Wochenzeitung „Die Zeit“ ähnlich radikal wie den thüringischen AfD-Fraktionschef Björn Höcke. Eine Rückkehr ins Richteramt müsse verhindert werden. Kritik übte der Erfurter Innenressortchef an der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne): „Häufig fehlt den zuständigen Stellen der Mut einzuschreiten.“ Das Abwarten der zuständigen Ministerin in Sachsen aus formaljuristischen Gründen wirke „ziemlich unambitioniert“. Das Disziplinarrecht müsse „schon als scharfes Schwert“ begriffen werden.
Die sächsische Justizministerin sieht nach eigener Aussage keine Handhabe in dem Fall und war dafür bereits mehrfach kritisiert worden. Justizministerin Meier selbst will sich zu laufenden Personalangelegenheiten nicht äußern. (epd/mig) Aktuell Politik
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