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MiGAZIN Kolumnist Sven Bensmann © privat, Zeichnung MiG

Nebenan

Parerga und Paralipomena

Lange haben wir in Deutschland geglaubt, geflüchtete Syrer oder Afghanen seien Menschen zweiter Klasse. Seit ein paar Monaten wissen wir, sie sind maximal Menschen dritter Klasse.

Von Montag, 16.05.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 16.05.2022, 11:23 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Was war ich letzte Woche schockiert: Influencer-Saubermann und Do-it-yourself-Jesus Fynn Kliemann hat sich einen waschechten Spahn geleistet. Er hat Medienberichten zufolge wohl nicht nur Billigmasken aus Vietnam und Bangladesch als europäische Fair-Trade-Masken verkauft, und zwar zum angeblichen Selbstkostenpreis, er soll auch noch minderwertige Masken, die sich nicht verkaufen ließen, zum Selbstkostenpreis (diesmal aber wirklich, ganz ehrlich!) an Flüchtlingsorganisationen „gespendet“ haben. Und das, so das eigentlich Fatale, würde doch den Eindruck vermitteln, dass flüchtende Menschen zweiter Klasse seien.

Und ich fragte mich jedes Mal, wenn ich davon las: Hinter welchen Mond haben diese Menschen eigentlich die letzten 10 Jahre gelebt? Und damit meine ich ausdrücklich nicht, dass die Masche des stets mittellosen Multimillionärs Kliemann nicht wohl auch leicht durchschaubar gewesen wäre. Ich rede vielmehr davon, dass Weniges in diesem Lande offensichtlicher ist, als, dass Flüchtende im christlich-antijüdischen Abendland Menschen maximal zweiter Klasse sind – allenfalls noch die rampante Umverteilung Reichtums von unten nach oben und die schamfreie Bestechlichkeit „wertkonservativer“ Politiker.

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Und natürlich könnte ich jetzt davon reden, dass Geflüchtete in Deutschland kein Recht auf Arbeit haben, kein Recht auf freie Wahl des Wohnorts, solange ihnen nicht nach Jahren vielleicht einmal tatsächlich Asyl gewährt wird, oder gar darauf, zu wählen, wer über sie regiert, sich gar selbst wählen zu lassen, um am Ende noch etwas zu bewegen – das setzt nämlich überhaupt einen deutschen Pass voraus. Denn das, immerhin, ist in einem völkisch konstituierten Staat wie Deutschland zumindest naheliegend – selbst wenn einige unserer zivilisierteren Nachbarn zwischen Portugal und Ungarn bereits einen Schritt weiter sind.

„Niemand in Deutschland, in der EU käme doch auf die Idee, einen Niederländer in Not einfach ertrinken zu lassen, einen Iren, nicht einmal einen Engländer, durch eine militarisierte Küstenwache zurück auf seine Insel zu treiben…“

Verglichen mit dem eigentlichen Problem sind dies nämlich Lappalien. Flüchtenden wird in diesem Land und durch dieses Land schließlich ganz konkret das Recht auf Asyl, und damit das Recht auf Leben, verwehrt; sei es durch illegale Pushbacks an der polnisch-belarussischen Grenze, durch illegale Pushbacks an allen Ecken und Enden des Mittelmeeres, von Gibraltar bis Griechenland, durch Sklavenlager in Libyen oder andere als „Migrationspartnerschaften“ verharmloste Menschheitsverbrechen – beispielsweise im Niger; sei es weiterhin natürlich auch ganz schlicht durch unterlassene Hilfeleistung für Ersaufende – ein Verstoß gegen das internationale Seerechtsübereinkommen, für den man ja mal freundlich in Den Haag nachfragen könnte, bevor man Herrn Putin dorthin einlädt.

Niemand in Deutschland, in der EU käme doch auf die Idee, einen Niederländer in Not einfach ertrinken zu lassen, einen Iren, nicht einmal einen Engländer, durch eine militarisierte Küstenwache zurück auf seine Insel zu treiben, niemand käme auf die Idee, einem Polen einen Wohnort verpflichtend zuzuweisen oder einem Rumänen das Recht auf Arbei… pardon, das gab’s natürlich schonmal. Man sollte die Menschenliebe der Christdemokraten halt niemals unterschätzen, rutscht mir trotzdem immer mal wieder durch – mea culpa.

„Die gerade Angesprochenen sind selbstverständlich nicht Menschen zweiter Klasse, das haben wir in den letzten paar Monaten gelernt. Menschen nämlich maximal dritter Klasse sind sie, die zweite Klasse ist weißen Europäern auf der Flucht vorbehalten.“

Wobei ich auch an dieser Stelle natürlich nochmal deutlich präzisieren muss. Die gerade Angesprochenen sind selbstverständlich nicht Menschen zweiter Klasse, das haben wir in den letzten paar Monaten gelernt. Menschen nämlich maximal dritter Klasse sind sie, die zweite Klasse ist weißen Europäern auf der Flucht vorbehalten. Denen ist grundsätzlich nämlich, hemdsärmelig auf Basis der Massenzustromrichtlinie und ganz ohne Pushbacks, grundsätzlich sehr wohl einiges gestattet, wovon andere nur träumen können – auf Basis eines unbürokratisch erteilten Visums, anstelle eines jahrelangen Asylverfahrens. Auch steht diesen Menschen explizit eine angemessene medizinische und anderweitige Unterstützung zu, wenn sie Opfer von sexueller oder psychischer Gewalt geworden sind. Drittklassige hingegen werden in überfüllte Unterkünfte gepfercht, bis irgendwann wieder einmal jemand von dieser psychischen Gewalt zu viel hat und mit dem Messer auf seine Mitmenschen losgeht. Immerhin können wir dann aber wieder mit dem Finger zeigen.

Grundsätzlich sieht natürlich auch die Massenzustromrichtlinie Zumutungen für diejenigen vor, die nicht zum „Staatsvolk“ gehören, ergo minderwertig sind. So ist ihnen unter anderem nicht gestattet, das Land zu verlassen, um im grenzenlosen Europa zu reisen – was in Deutschland jetzt zwar weniger eingrenzt, als, sagen wir, in Luxemburg; in landschaftlich attraktiveren Regionen wie Dänemark oder Frankreich ist dies aber womöglich noch ein stückweit besser zu ertragen. Zusätzlich ersetzt die Massenzustromrichtlinie auch das Asylverfahren nicht – sieht sie doch eine Rückführung nach spätestens drei Jahren vor, soweit es dem Schutzsuchenden gesundheitlich zuzumuten ist (eine sehr dehnbare Formulierung) – und, um es noch komplizierter zu machen: Die Richtlinie sieht wohl grundsätzlich nicht vor, dass die Krisensituation, die zur Flucht geführt hat, länger als diese drei Jahre anhält. Sie sieht stattdessen vor, dass der/die Geflüchtete zunächst freiwillig in seine/ihre Heimat zurückkehrt, um von dort aus erneut eine Aufnahme im Aufnahmemitglied zu beantragen; wer nicht freiwillig ging, sondern zwangsrückgeführt wurde, darf grundsätzlich nicht einmal das (Art. 19-23).

„Wobei auch an dieser Stelle natürlich noch einmal angemerkt werden muss, dass es sich im vorliegenden Falle ja um Weiße handelt, da wird sich in drei Jahren womöglich doch noch eine unbürokratische Lösung finden lassen.“

Wobei auch an dieser Stelle natürlich noch einmal angemerkt werden muss, dass es sich im vorliegenden Falle ja um Weiße handelt, da wird sich in drei Jahren womöglich doch noch eine unbürokratische Lösung finden lassen – und ganz so schlimm, wie von Politik und Medien dargestellt, scheint es in der Ukraine ohnehin nicht zu sein, machen sich doch bereits wieder größere Mengen Geflüchteter auf den Rückweg dorthin.

Und notfalls treiben wir die verbleibenden Ukrainer:innen einfach auch alle ins Mittelmeer. Das kann ja bekanntlich alle aufnehmen: „Es gibt keine Absurdität, die so handgreiflich wäre, dass man sie nicht allen Menschen fest in den Kopf setzen könnte, wenn man nur schon vor ihrem sechsten Jahre anfinge, sie ihnen einzuprägen, indem man unablässig und mit feierlichstem Ernst sie ihnen vorsagte.“ Meinung

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  1. Doris Peschke sagt:

    Liebe MigAZIN-Redaktion, in der Berichterstattung wird immer wieder auf die „Massenzustromsrichtlinie“ hingewiesen. Die heißt eigentlich aber Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (im Fall eines Massenzustroms), im englischen durchgängig „temporary protection directive“ TPD. Da Sprache wichtig ist, und vorübergehender Schutz andere Assoziationen auslöst als Massenzustrom, fände ich es gut, wenn mehr vom vorübergehenden Schutz gesprochen würde. Danke und beste Grüße
    Doris Peschke