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Merkel zum Ehegattennachzug

„Wir werden die Rechtslage anpassen“

Bundeskanzlerin Angela Merkel hält an Sprachtests beim Ehegattennachzug fest. Wo der Spracherwerb stattfinden soll – in Deutschland oder im Ausland – ließ sie offen. Was nach dem EuGH-Urteil für Türken gelten soll, sei ebenfalls unklar. Kritiker bemängeln faktenverzerrende Rhetorik.

Montag, 21.07.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.07.2014, 0:06 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält daran fest, dass Sprachkenntnisse von Migranten, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, von hoher Bedeutung sind. Dass Sprachkenntnis eine wesentliche Voraussetzung sei, „um ein eigenes, selbstständiges Leben zu führen, das steht – glaube ich – völlig außer Frage“, sagte Merkel am Freitag mit Blick auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Die Richter hatten die Regelung zumindest für Türken gekippt, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Assoziierungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, das beiden Seiten zusichert, Bürgern des anderen Landes den Zuzug nicht zu erschweren. Die Richter hatten die Sprachtests als solch eine unzulässige Erschwernis beurteilt.

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Die Bundesregierung werde sich das Urteil nun genau anschauen. „Wir werden die Rechtslage dann so anpassen, dass wir entsprechend der Gerichtsentscheidung weiter verfahren“, sagte die Regierungschefin. Ob damit eine Abschaffung der Tests für türkische Staatsbürger gemeint ist, ließ sie damit offen.

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Rhetorik verfälscht Fakten
Kritiker dieser Regelung werfen der Bundesregierung vor, mit dieser Rhetorik Fakten zu verzerren. Selbstverständlich habe niemand etwas gegen Spracherwerb. Es gehe also nicht um das „Ob“, sondern um das „Wo“. Die Bundesregierung tue also so, als ob die Pflicht zum Spracherwerb komplett wegfallen würde. Das sei nicht der Fall.

Kritisiert wird vielmehr, dass Sprachkenntnisse im Ausland nachgewiesen werden müssen, obwohl der Spracherwerb in Deutschland viel schneller, günstiger und besser gelingt. Die vom EuGH gekippte Regelung führt dazu, dass Eheleute über längere Zeiträume, teilweise mehrere Jahre, voneinander getrennt leben müssen. Kritisiert wird auch, dass diese Regelung für Ehegatten aus reichen Industriestaaten wie USA oder Japan nicht gelten. Das sei Diskriminierung. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. H.P.Barkam sagt:

    … ach ich lass es, diesen ganzen Mist zu kommentieren.

    Wir sind es doch selbst Schuld, haben wir doch schließlich der Großkanzlerin samt ihrer Großkotzminister / -ien einen Freibrief zum Nichtstun, beziehungsweise sich selbst Gutes zu tun, erteilt.

    In diesem Sinne

  2. Lindner sagt:

    Deutsch soll in Deutschland viel effektiver schneller und preiswert wird gelernt !!! Entschuldigen. Sie bitte im welche Jahrhundert leben wir ??! Und wir reden über Toleranz. Demokratie USW ,wir trennen zwei Menschen welche lieben miteinander wollen zusammen einschlafen und aufwachen. Und zeit zusammen verbringen ‚,,,!!! Aber nein deutsch wird irgendwo in ein andere Land gelernt und wenn brav ist und Schaft dann hat Möglichkeit beider zusammen sein !! Und was das alles kostet keiner fragt !! Goethe Institut Finanzen damit seht gut aus !! Andere Eu Länder USW brauchen nicht können auch ohne Zertifikat A1 und Länder besonders arm sind von dort wird verlangt !!! Das ist unnormal und das ist einfach kein gutes Politik!! Hier soll Verlangen in Deutschland und nicht durch Trennung !! Entweder abschaffen dieses misst gesetzt sonst glauben sie mir wird im Zukunft nicht gut und dann wird spät !!!! Das ist mein Meinung !!!!