Verwaltungsgericht Münster

Kein unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne Deutschkenntnisse

Ohne Deutschkenntnisse gibt es einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zufolge kein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Das gelte auch für türkische Staatsbürger; aus dem Assoziationsabkommen ergebe sich ebenfalls kein Anspruch.

Montag, 04.08.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 05.08.2014, 17:17 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Kreis Warendorf darf einem Gerichtsurteil zufolge einer Türkin eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verweigern, weil sie nicht gut genug Deutsch spricht. Das Verwaltungsgericht Münster wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage einer seit 1990 in Deutschland lebenden Frau ab (AZ: 8 K 2769/13). Sie hatte sich auf das Assoziationsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union bzw. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014 berufen. Darin hatten die EU-Richter die verpflichtenden Sprachtests für Ehegatten von in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgern aufgrund dieses Abkommens gekippt (AZ: C-138/13).

Die Klägerin war 1990 zu ihrem türkischen Ehemann nach Deutschland nachgezogen und lebt heute mit ihrer Familie im westfälischen Ahlen. 1993 wurde ihr eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Anfang 2013 beantragte die Türkin eine Niederlassungserlaubnis, einen dauerhaften Aufenthaltstitel, den ihr der Kreis Warendorf jedoch mit Hinweis auf ihre mangelnden Deutschkenntnisse verweigerte. Dagegen klagte die Frau und berief sich neben dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch darauf, dass ein Härtefall vorliege, weil sie wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes keinen Sprachkurs besuchen könne.

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Das Verwaltungsgericht Münster verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz voraussetzt, dass sich der Ausländer mündlich in einfachem Deutsch verständigen kann. Dazu sei die Klägerin nicht in der Lage. Das Urteil des EU-Gerichts ist nach Ansicht der Münsteraner Richter nicht auf ihren Fall übertragbar.

Die Frau halte sich seit über 20 Jahren legal in Deutschland auf. Die Tatsache, dass sie kein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalte, erschwere ihr Leben in Deutschland mit ihrem Ehemann nicht. Zudem sei die Klägerin trotz ihrer Erkrankung nicht dauerhaft außerstande, Deutsch zu lernen, erklärte das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. Fatih sagt:

    Die Richter aus Münster kann man nicht mehr ernst nehmen. Diese wollen doch nur auf Teufel komm raus geltendes Völkerrecht nicht anwenden und erfinden auch mit immensen Aufwand irgendwelche Gründe. Den Ausführungen kann man keinen Glauben schenken. Die Richter sind nicht mehr unparteiisch.

    Am besten keine Zeit verschwenden und an die nächst höhere Instanz. Denn die Richter entscheiden in einer Sache was sie nicht dürfen und das
    ist eine Verletzung des Art.101 Abs.1 Satz 2 GG. In diesem Fall hätte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entscheiden müssen, weil es um Auslegung von Europarecht und internationalem Recht geht. Europarecht darf nur der EuGH auslegen, nicht aber deutsche nationale Gerichte.

  2. Geobrezel sagt:

    Man lebt seit 20 Jahren in Deutschland und kann kein Deutsch? Wie schafft man das, wenn es keine extrem ausgeprägte Parallelgesellschaft gibt? Und wo bitte ist denn der persönliche Ehrgeiz oder das Interesse dieser Person an dem Land, die Sprache und der Kutur in der sie lebt? Das ist ja kein Einwanderer sondern ein Heimatloser.

    Ob das Gericht jetzt richtig oder falsch entschieden hat, mag ich nicht zu beurteilen, da ich kein gelehrter Jurist bin, aber mir stellt sich schon die Frage, warum der Staat ein solches Verhalten nicht irgendwie sanktionieren sollte. Wie und wo arbeitet man denn eigentlich, wenn man kein Deutsch kann? Also man sollte nicht glauben die Sprache eines Landes zu beherrschen wäre ein kleiner netter Vorteil, sondern es ist essentiell und es widerlegt leider auch, dass die Menschen die Sprache leichter lernen, wenn sie dies in Deutschland tun können.

  3. Saadiya sagt:

    @Geobrezel: „Man lebt seit 20 Jahren in Deutschland und kann kein Deutsch? Wie schafft man das, wenn es keine extrem ausgeprägte Parallelgesellschaft gibt? Und wo bitte ist denn der persönliche Ehrgeiz oder das Interesse dieser Person an dem Land, die Sprache und der Kutur in der sie lebt? Das ist ja kein Einwanderer sondern ein Heimatloser.“

    Es kommt darauf an, aus welchem Anlass man nach Deutschland einreiste. Viele ältere Einwanderer, die vor über 20 – 40 Jahren nach Deutschland kamen, wollten nur für eine kurze Zeit hierbleiben und arbeiten. Insbesodnere die Frauen, die als nachreisenden Familienangehörigen kamen und Hausfrauen waren, hatte meist keine Zeit, sich mit einem Sprachkurs zu beschäftigen, den es damals auch noch nicht in der Masse gab, wie heute. Die deutsche Gesellschaft und die Einwanderer gingen schlicht davon aus, sich hier nur vorübergehend aufzuhalten. Heimatlos sind sie dadurch noch lange nicht. Es gibt auch unter deutschen Auswanderern zahlreiche Beispiele, in denen sich die Betreffenden die Sprache des Landes, in dem sie sich aufhalten, nicht erlernen und sich auch inhaltlich/kulturell nicht mit dem Land auseinandersetzen. So ungewöhnlich ist das also gar nicht!

  4. Matthias sagt:

    @Fatih:

    geltendes Völkerrecht???? Es gibt keine Vorschrift des Internationalen Rechts, welches hier kollidiert. Falls die letzte Entscheidung des EuGH zu Sprachkenntnissen vor der Einreise meinen, geht es da um etwas völlig anderes.

    Nächst höhere Instanz? Sollen die machen, das Thema ist schon zigfach durchgeprüft. Und im Übrigen gibt es hier kein internationales Recht was auszulegen wäre und daher ist auch die Beteiligung des EuGH obsolet.

    Es macht eher traurig, dass hier das geringe geforderte Sprachmaß (A1 Kenntnisse nur mündlich!) nicht erfüllt wurde trotz 20-Jährigem Aufenthalt. Die Ausländerbehörde könnte überlegen, die Betroffene zum Integrationskurs zu verpflichten, da unter Umständen eine besondere Integrationsbedürftigkeit vorliegt.

  5. Geobrezel sagt:

    @Saadiya
    „Es gibt auch unter deutschen Auswanderern zahlreiche Beispiele, in denen sich die Betreffenden die Sprache des Landes, in dem sie sich aufhalten, nicht erlernen und sich auch inhaltlich/kulturell nicht mit dem Land auseinandersetzen. So ungewöhnlich ist das also gar nicht!“

    Nur weil manche Deutsche im Ausland genauso daneben sind, ist das noch lange keine Entschuldigung! Denen gegenüber gilt meine Kritik genauso! Die Deutschen sind ja nicht das Maß aller Dinge, sondern die Vernunft!

    „Viele ältere Einwanderer, die vor über 20 – 40 Jahren nach Deutschland kamen, wollten nur für eine kurze Zeit hierbleiben und arbeiten.“

    Vor 40 Jahren OK, dafür habe ich verständnis, vor 20 Jahren sah die Welt aber wiederum ganz anders aus und es ist egal was man anfangs wollte, spätestens dann wenn man bemerkt, dass man vielleicht doch lieber für immer hier bleiben will, dann hat man doch bitte auch die Konsequenzen daraus zu ziehen und nicht mit der Floskel: „Man wollte doch anfangs nur…“ ankommen. Die Kritik der Tatenlosigkeit und einer gewissen Gleichgültigkeit dem Gatsland gegenüber muß man sich gefallen lassen, wenn man nichts für seine Integration tut, inklusive der damit verbundenen Probleme und Nachteile.

  6. Saadiya sagt:

    @ Matthias: “ …besondere Integrationsbedürftigkeit…“

    Was soll das sein???? Sprache ist nur ein Mittel, dass die Integration erleichtern kann. Es ist aber nicht der einzige Punkt, der Integration anzeigt.

  7. Matthias sagt:

    Besondere Integrationsbedürftigkeit ist ein juristischer Terminus aus dem Aufenthaltsgesetz, siehe Paragraphen 43 ff. AufenthG sowie 4 Integrationskursverordnung.

  8. posteo sagt:

    Aufgrund eigener Fremdsprachen- und auch Auslandserfahrungen kann ich mir den Mangel an sprachlichen Grundkenntnissen nach einem jahrzehntelangen Aufenthalt nur mit einer Art unterbewussten Ablehnung der Landeskultur erklären. Dafür spricht auch, dass dieses Problem bei den osteuropäischen und asiatischen Einwanderergruppen mehr oder weniger unbekannt ist, obwohl diese auch aus einem ganz anderen Sprachraum stammen.

  9. Saadiya sagt:

    @posteo:“ufgrund eigener Fremdsprachen- und auch Auslandserfahrungen kann ich mir den Mangel an sprachlichen Grundkenntnissen nach einem jahrzehntelangen Aufenthalt nur mit einer Art unterbewussten Ablehnung der Landeskultur erklären.“

    Das mag Ihre Interpretation sein. Aus meiner Sicht muss man kein Fan der Landeskultur sein, nur weil man die Sprache spricht. Umgekehrt muss ich die Landeskultur nicht ablehnen, nur weil ich die Landessprache nicht beherrsche.