Interview mit Serap Güler

„Ich halte nichts von anonymen Bewerbungen“

Mit anonymen Bewerbungsverfahren würden Migranten gezwungen, ihre Herkunft zu leugen und Friedrichs Sorge, durch den Doppelpass könnte sich eine türkische Minderheit in Deutschland etablieren, sei "weder richtig noch passend". CDU Landtagsabgeordnete Serap Güler im Gespräch mit dem MiGAZIN.

Von Donnerstag, 14.11.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 18.11.2013, 21:51 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

MiGAZIN: Frau Güler, was halten Sie von anonymen Bewerbungsverfahren?

Serap Güler: Nicht viel bis gar nichts halte ich von anonymen Bewerbungsverfahren im Öffentlichen Dienst, so wie sie die nordrhein-westfälische Landesregierung als Pilotprojekt eingeführt hat. Hier wird einerseits das politische Ziel angestrebt, mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen. Andrerseits fordert man gleichzeitig von denselben Menschen, ihre Herkunft in ihrer Bewerbung – z.B. für eine Stelle in einem Ministerium – zu leugnen. Also dort, wo die Landesregierung die Steuerungsinstrumente selbst in der Hand hat. Der Integrationsminister verkündet öffentlich, er wolle mehr Migranten haben. Da frage ich mich: Warum sollen diese sich dann anonym bewerben? Das ist paradox und das falsche Instrument, um dieses wichtige Ziel zu erreichen.

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Die Ergebnisse des Pilotprojekts waren aber positiv.

Serap Güler: Wenn man sich den Bericht der Landesregierung dazu anschaut, war das alles andere als ein Erfolg – so wie Minister Schneider es weismachen will. In der Pressemitteilung des Ministeriums hieß es: 20% der Personen, die im Rahmen des Pilotprojektes eingestellt wurden, haben eine Zuwanderungsgeschichte. Die eigentlichen Zahlen hingegen klingen nüchterner: Von 89, die eingestellt wurden, haben 18 eine Zuwanderungsgeschichte. Insgesamt hatten sich aber 90 Migranten beworben. Das ist alles andere als ein Erfolg.

Vielleicht – doch auch davon bin ich nicht wirklich überzeugt – macht die anonyme Bewerbung in der freien Wirtschaft mehr Sinn. Davon sind aber beispielsweise die Arbeitgeberverbände oder auch die Deutsche Industrie und Handelskammer auch nicht wirklich überzeugt, weil dieses Bewerbungsverfahren als zu bürokratisch empfunden wird und vor allem größere Unternehmen ohnehin schon Diversity Management betreiben.

In vielen Ländern haben sich anonyme Bewerbungsverfahren dennoch etabliert.

Serap Güler: Bis auf in Belgien, wo man sich auch für anonyme Bewerbungen im Öffentlichen Dienst entschieden hat, sind es in den anderen Ländern vor allem Unternehmen, die dieses Verfahren anwenden. Aus unterschiedlichen Gründen: In den USA , wo man dieses Verfahren schon seit den 60ern anwendet, machen sie es nicht etwa aus Gründen der Chancengerechtigkeit, sondern um mögliche Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierung von vornherein abzuwehren. Warum sich das Verfahren etabliert hat, kann also unterschiedliche Gründe haben. Und der Zuspruch in den Ländern, die dieses Verfahren haben, ist auch nicht gleich. Viele sind nicht davon überzeugt.

Was würden Sie tun, um der mittlerweile in vielen Studien belegten Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund – auch im Öffentlichen Dienst – entgegenzuwirken?

Serap Güler: Politisch kann man vor allem zuerst in den Öffentlichen Dienst einwirken, beispielsweise durch verschiedene Weiterbildungsangebote, die durch die Landesregierung auch bereits angeboten werden. Das Interesse hierfür ist allerdings alles andere als groß. Man muss sich hier Gedanken machen, wie man das Interesse steigern kann und sogar, ob man Schlüsselpositionen nicht verpflichtet, an solchen Maßnahmen teilzunehmen. Wichtig fände ich auch, wenn solche Seminare nicht nur durch die Weiterbildungszentren der Landesregierung, sondern durch Inhouse-Veranstaltungen, die von Migrantenselbstorganisationen oder Integrationsagenturen organisiert werden, angeboten werden. Ich bin sicher, dass das auch dazu führt, dass die Teilnehmerzahl sich erhöht.

In der freien Wirtschaft können wir die Benachteiligung politisch nur durch ganz viel Aufklärung minimieren. Jemandem gesetzlich vorzuschreiben, wen er einzustellen hat, ist nicht mein Politikverständnis.

Aber diejenigen, die sich benachteiligt fühlen, sollten die Gesetze, die es gibt, auch nutzen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist vielen bekannt, aber nicht jeder Betroffene macht davon Gebrauch, weil er denkt, das bringt nichts. Natürlich ist es oft nicht einfach, Diskriminierung zu belegen. Sich aber von vornherein geschlagen geben und dem anderen die Sache zu einfach zu machen, sorgt nur dafür, dass sich dort, wo sich was ändern soll, eben nichts ändert. Wir dürfen aber auch nicht den Fehler begehen und Arbeitgeber unter Generalverdacht stellen. Die Charta der Vielfalt ist beispielsweise eine Initiative, die 2006 von BP Europe SE, Daimler, der Deutschen Bank und der Telekom ins Leben gerufen wurde und der sich bis heute 1.700 Groß- bis Kleinstunternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen angeschlossen haben.

In den Jahren 2005 bis 2010 regierte in Nordrhein-Westfalen eine schwarz-gelbe Regierung. Wurden in dieser Zeit Antidiskriminierungsschulungen im öffentlichen Dienst durchgeführt?

Serap Güler: Ironisch könnte ich sagen: Zu unserer Zeit musste bei einer Bewerbung niemand seine Herkunft leugnen. Aber nein, es gab keine Seminare, nicht in diesem Sinne. Aber natürlich war die interkulturelle Öffnung ein wichtiges Thema und wurde zum Beispiel durch diverse KOMM IN Projekte für die interkulturelle Ausrichtung der Kommunalverwaltung oder auch durch Fortbildungsangebote der RAA´s zur Öffnung der Strukturen des Öffentlichen Dienstes forciert. Zudem war die interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes eines der integrationspolitischen Ziele der schwarz-gelben Landesregierung. Aber – genauso wie jetzt auch – gab es keine Schulungen, die ganz gezielt das Thema Diskriminierung im Öffentlichen Dienst angingen. Zugegeben: Das ist auch ein schwieriger Pfad. Sie unterstellen ihren Mitarbeitern ja indirekt, sie seien diskriminierend. Aber, die jetzige Landesregierung dürfte es da einfacher haben, sie konnte ja auch das anonyme Bewerbungsverfahren einführen – ohne Hemmungen.

Laut Studien schafft es die Verwaltung bis heute nicht, die Pluralität der Gesellschaft im Öffentlichen Dienst abzubilden. Die Antidiskriminierungsstelle weist ebenfalls immer wieder auf das Problem hin. Welche Sofortmaßnahme würden Sie in NRW einleiten, wenn Sie am Schalthebel sitzen würden?

Serap Güler: Da ich selbst aus dem Öffentlichen Dienst komme, würde ich als erstes bei den unterschiedlichen Gruppen für den Öffentlichen Dienst werben. Tacheles gesprochen: Der Öffentliche Dienst gilt nicht als „sexy“. Man stellt sich oft einen öden, grauen Arbeitsalltag vor. Ich weiss, wovon ich spreche! Auch ich musste überzeugt werden. Der Öffentliche Dienst ist aber alles andere als einseitig, sondern sehr facettenreich und bietet jede Menge Vorteile, die vielleicht nicht allen bekannt sind. Daher: Erst mal das Interesse wecken, die Nachfrage steigern – nicht unbedingt mit einem skurrilen Rapvideo wie neulich die NRW Polizei, das geht auch seriöser.

Wenn der Öffentliche Dienst für sich wirbt, auch in Kreisen, die bisher weniger in den Blick genommen wurden, dann wird auch auf anderer Seite das Interesse gesteigert. Beispielsweise wenn man gezielt an Schulen in sogenannten sozialen Brennpunkten wirbt. Somit erreicht man viele, die wahrscheinlich bei einer Ausbildung nicht direkt an Verwaltung denken würden. Natürlich muss man auch an Universitäten und Fachhochschulen – für den gehobenen oder höheren Dienst – werben. Es ist also bei Weitem nicht so, dass der Andrang in die Verwaltung so groß ist und diese trotzdem ein Close Shop bleibt.

Schauen wir nach Berlin. In den Koalitionsverhandlungen ist das Thema doppelte Staatsbürgerschaft hart umkämpft. Die SPD will ihn, die Union nicht. Hand auf’s Herz: Welche Partei soll sich in diesem Streit durchsetzen?

Serap Güler: Ich bin sicher, dass man hier gemeinsam – die Union und die SPD – zu einer Lösung kommt, die nicht alle, aber doch die meisten zufriedenstellen wird. Warten wir einfach noch ein bisschen ab.

Was halten Sie von der Aussage von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), mit der doppelten Staatsbürgerschaft würde sich langfristig eine türkische Minderheit in Deutschland etablieren?

Serap Güler: Herr Friedrich gibt sich gern unsensibler als er eigentlich ist. Muss am Amt liegen. Dennoch: Die Bemerkung ist weder richtig noch passend. Aktuell Interview Politik

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  1. Matilda Jordanova-Duda sagt:

    Guten Tag! Für einen Artikel in VDI nachrichten suche ich Leute, die positive oder negative Erfahrungen mit anonymen Bewerbungen gemacht haben. Besonders interessieren mich dabei Ingenieure/innen, Naturwissenschaftler/innen oder Informatiker/innen, weil es die Zeitung des Verbands deutscher Ingenieure ist. Bitte direkt an meine Mailadresse: mjd-duda@t-online.de

    Vielen dank!

  2. Pippi sagt:

    Wie anonym kann eine Bewerbung denn sein? Spätestens beim Vorstellungsgespräch weiß man wer der Bewerber ist. Doch schon aus Arbeitgeberzeugnissen kann man schnell herausfinden, um wenn es sich handelt. Dort ist das Unternehmen X angegeben, die Abteilung und die Tätigkeit, die man ausgeübt hat. Ein kurzer Anruf beim Unternehmen X reicht, um zu wissen, um wenn es sich dabei handelt. Also was soll das mit der Anonymität, die gar keine ist. Ich gebe Ihnen Frau Güler vollkommen Recht, was die Verleugnung der eigenen Identität angeht, die mit einer solchen Bewerbungsart umhergeht. A B E R, ich habe das mit den Weiterbildungsangeboten nicht verstanden. Zu was wollen Sie den die Mitarbeiter des öffentlichen Diensts weiterbilden??? Es ist offensichtlich, dass die Einstellung von Menschen mit Migrations-hintergrund nicht gewollt ist sonst hätte die Politik schon längst gehandelt. Man wartet ab, bis die richtige Generation der Migranten „gebacken“ ist, um so sicherzustellen, dass alles beim Alten bleibt. Und wenn mal sich heute ein Migrant beim öffentlichen Dienst „verirrt“ hat, dann ist dieser entweder hier geboren oder zumindest ein Elternteil ist Deutscher/Deutsche. Es ist von oben nicht gewollt, dass diese guten Stellen mit Migranten belegt werden. Hier werden zuerst die ursprünglichen Landesbewohner bedient und unter diesen auch nur die, die Beziehungen haben. Ähnlich einer Kastengesellschaft. Die Stellen im öffentlichen Dienst werden unter der Hand vergeben. Wenn wir in diesen Kreisen von Bewerbern sprechen, dann aber nur von dem Kreis der Priviligierten.
    „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist vielen bekannt, aber nicht jeder Betroffene macht davon Gebrauch, weil er denkt, das bringt nichts. Natürlich ist es oft nicht einfach, Diskriminierung zu belegen.“ An diesem Satz zeigt sich, dass Sie nicht wirklich wissen, was Diskriminierung ist bzw. wie diese funktioniert. Anstatt den Menschen vorzuwerfen, sie würden sich nicht verteidigen, sollten Sie die Antidiskriminierungstelle des Bundes mal unter Druck setzen und nachfragen, was diese eigentlich tut, um dem Allgem. Gleichbehandlungsgesetz mehr Präsenz zu geben. Dieses Amt verschlicht viel Geld, ohne ein sichtbares Ergebnis. Es ist offensichtlich, wenn wir uns die Belegung der Arbeitsplätze im öffentlich-rechtlichen bzw. im öffenltichen Dienst anschauen, dass Diskriminierung vorhanden ist. Denn diese Anstalten spiegeln nicht den Anteil der Migranten unserer Gesellschaft wieder. Sie sind dort so gut wie nicht vorhanden. Von Schlüßelpositionen brauchen wir gar nicht erst zu reden. Doch wie wollen sie als Betroffener dagegen vorgehen? Jede Antidiskriminierungsstelle, und zwar auch die des Bundes, sagt, wir können Ihnen nicht helfen, es sei denn, sie haben etwas Konkretes, Greifbares. Um gegen Bewerbungsverfahren zu klagen, müssen Sie Geld haben Frau Frau Güler. Wenn Sie klagen, dann aber durch alle Instanzen. Da macht keine Versicherung mit! Ausserdem, angenommen Sie arbeiten mit befristeten Verträgen bereits im öffentlichen Dienst, Sie bewerben sich hausintern aber Sie kriegen keine Festanstellung. Und Sie wissen, dass die Stellen unter der Hand vergeben werden. Aber leider haben Sie es nicht schwarz auf weiß, denn sowas wird nicht protokolliert. Wollen Sie sich mit diesem öffentlichen Dienst anlegen? Denn Recht haben, heisst nicht Recht bekommen. Ihr Arbeitgeber ist stärker als Sie. Immer. Können Sie dort noch arbeiten, wenn auch nur befristet, nachdem Sie geklagt haben? Angenommen Ihre Klage ist erfolgreich. Ist das ein guter Start? Und wenn Sie verloren haben? Dann werden Sie bei dieser öffentlichen Behörde nie wieder in Ihrem leben einen Fuß reinsetzen. Und für Ihre Angehörigen bzw. Nachkommen gilt das ebenfalls. Nur noch Quoten können helfen der Diskriminierung ein Ende zu bereiten. Der Arbeitgeber hat immer noch die Wahl bei den Bewerbern, aber er muss eben aus einem Bewerberkreis von Migranten auswählen.

  3. Gabriele Boos-Niazy sagt:

    Zu behaupten, die anonyme Bewerbung bedeute, seine Herkunft zu verleugnen zu müssen, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Wie wird wohl die Antwort lauten, wenn man jemanden mit reichlich Bewerbungsfrust fragt, ob ihm die Nennung seiner Herkunft wichtiger ist, als endlich an seiner Qualifikation gemessen zu werden – und sei es um den Preis, dass eine Nummer auf seiner Bewerbung steht und nicht sein Nachname.
    Frau Güler behauptet, dass die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes eine Herzensangelegenheit der CDU/FDP-Regierung in NRW war. Diese schönen Worte passen nicht zur Verabschiedung eines gesetzlichen Kopftuchverbotes, das weit über den Schulbereich deutlich Wirkung gezeigt hat – dies war abzusehen und wurde gern in Kauf genommen. Ja, es wurde in der Parlamentsdebatte sogar (drohend) darauf hingewiesen, dass dies erst der erste Schritt einer neuen Integrationspolitik ist.
    Und wieso sollte ein privater Arbeitgeber diese staatlich abgesegnete Diskriminierung nicht aufgreifen und ebenso verfahren? In der Arbeitsgruppe zur besseren Integration von Muslimen in den Arbeitsmarkt der DIK II haben sich die Arbeitgeberverbände im Übrigen gegen die Einführung eines anonymisierten Verfahrens ausgesprochen. Nicht nur Kostengründe wurden ins Feld geführt, sondern auch, dass der Staat doch erst mal mit gutem Beispiel vorangehen solle. Wer, wenn nicht staatliche Behörden, können diskriminierende Strukturen grundlegend ändern? Aber so lange jeder Akteur mit dem Finger auf den anderen zeigt und von ihm den ersten Schritt fordert, wird alles beim Alten bleiben – vielleicht ist gerade das die Absicht.

  4. Soli sagt:

    @Pippi – der arbeitgebenr hat die wahl – korrekt, und so muss das auch bleiben. Denn letzten Endes sollte nur eines zählen – die Qualifikation. Vorzuschreiben das die Arbeitgebner aus einem Kreis von Migranten zu wählen haben ist schlicht auch nur Diskriminierung.
    Mal von der kaum nachvollziehbaren „Quote“ mal abgesehen, denn woran machen sie denn einen Migranten fest? Ob einer – oder beide – Elternteile aus dem EU-Raum 7 dem Ausland kommen? Vergeben wir dann „Punkte“ je nachdem wie viel % Anteil an der Bevölkerung dem entspricht? Aber dan müssten wir da natürlich die rausrechnen die die Amtssprache Deutsch nicht ausreichend können und von der quote abziehen. Sollte die Stelle durch eine Fau besetzt werden können ist natürlich auch das gegenzurechnen, die Vorteile sollen sich ja nicht addieren usw usw.

    Mal davon abgesehen untergräbt es die Würde der Migranten! Ich kenne einige die im ÖD arbeiten (das die Stellen dort alle „unter der Hand“ vergeben werden ist zudem blanker Unsinn, wer mal bei einem Bewerbungsgespräch dabei war weiß wie viele verschiedene Leute da sitzen) und sich das hart erarbeitet haben, – einfach besser waren als alle andern. Die hätten die Stelle dann evtl. leicher bekommen weil sie „Migranten“ sind? Ich glaube nicht, dass sie sich dann darüber gefreut hätten.

  5. Pippi sagt:

    @Soli
    Die anonyme Bewerbung soll doch gerade die Herkunft verbergen. Darin sind wir uns doch einig oder? Die sog. anonyme Bewerbung ist in keinem Stadium anonym. Warum? Das habe ich oben bereits ausgeführt.
    Wenn Sie behaupten, dass Migranten im öffentlichen Dienst sich hoch gearbeitet haben, dann stimmt das nicht. Ich weiß wie Stellen vergeben werden, und ich kann nur bestätigen, dass alle Stellen unter der Hand vergeben werden. D.h. nicht das Vorstellungsgespräche nicht stattfinden! Die finden sehr wohl statt aber aus rein formellen Gründen. Der Gewinner steht schon vorher fest. Wenn Sie also behaupten, dass Sie Migranten kennen, die sich die Stelle hart erarbeitet haben entspricht das nicht der Wahrheit und im Umkehrschluß heisst das, dass Migranten deswegen nicht repräsentiert sind, weil diese nicht hart genug arbeiten!
    Entgegen Ihrer Meinung lässt sich die Quote sehr gut nachvollziehen. Die Quote bringt das gewollte Resultat: Das Wiederspiegeln der Gesellschaft so wie diese sich tatsächlich zusammensetzt.
    I

  6. Soli sagt:

    @Pippi – da sie ja an ihrer nicht belastbaren Aussage festhalten („alles wird unter der Hand vergeben, was sie sagen ist nicht richtig, /was sie behaupten stimmt nicht…“), ich im Umkehrschluss aber genau ihre Aussagen anzweifle ist eine weitere Diksussion leider hinfällig.

    Aber für alle anderen mal ein Denkspiel: Wo spiegelt sich denn die Gesellschaft zu 100% (oder hilfsweise auch nur annähernd) in einer Berufsklasse wieder? Dann müssten mir aber viel mehr KFZ-Mechatronikerinnern über den Weg laufen, oder Erzieher – als es bisher sind. Merkt der geneigte Leser etwas? Nicht jeder Job übt dieselbe Anziehungskraft auf bestimmte Gruppen von Menschen aus, entsprechend spiegelt sich dort auch nur ein Teil der Gesellschaft wieder.
    Das ist nicht diskiminierend – das ist einfach dem INteresse der Menschen geschuldet. Die anzahl der Bewerbungen von Migranten für den ÖD (und da noch mal unterschiedlich je nach Berugsgruppe) ist geringer als für viele andere Berufszweige.

  7. Han Yen sagt:

    @Soli

    Da haben sie aber Jahrzehnte der Arbeitsmarktökonomie verschlafen. Arbeitsmärkte sind Such-Märkte. Es kommt auf den Informationsfluß zwischen sozialen Netzwerken an: soziale Empfehlungsnetzwerke bilden einen grauen Arbeitsmarkt mittels derer die Stellenvergabe stattfindet. Wir haben eine Gesamtarbeitsrechung in der BRD, die den Fluß von Menschen zwischen den Bildungsinstitutionen und den segmentierten Arbeitsmärkten abbildet.

    Meine Kritik an der Migranten-Quote ist das Denken von der Ergebnisgerechtigkeit her. Eine Quote ermöglicht zwar die bessere Ausschöpfung des Ermessens-Spielraumes, jedoch kann die dominante Koalition diesen Spielraum nach Belieben einschränken. Mit der angemessenden Repräsentation der migrantischen Bevölkerung wird es also nichts.

    Der öffentliche Dienst muss nicht den migrantischen Anteil in der Bevölkerung abbilden, sondern die Institutionen-Population in der postwestfälischen Welt. Migrationspolitik wird im wesentlichen auch von der Weltbank, IMF, WTO und der UNO/ILO mitbestimmt. Ganz ungeachtet existieren ungezählte Think Tanks zur Migrationspolitik auf supranationaler und nationaler Ebene. Rating Agenturen haben bereits migrantische Rücküberweisungen in die Rating-Noten der Auswanderungsstaaten eingearbeitet. Auswanderungsstaaten entwickeln Wachstumsmodelle für eine Homeland-Diaspora Wachstumspartnerschaft und implementieren das in die Auswanderministerien. Davon ist das prominenteste Beispiel GlobalScots der irischen Regierung.

    Unsere kommunale Entwicklungszusammenarbeit und die nationale Entwicklungszusammenarbeit ist hoffnungslos veraltet, und der Weltbank Politik in Sachen Migration nicht mehr angemessen. Ganz zu schweigen von fehlenden Kompetenzen die Impulse des Gender Budgeting aufzunehmen, die es in vielen Staaten gibt. Migranten reproduzieren sich in transnationalen Familien und sind eine wichtige Anspruchsgruppe für Gender-Budgeting im Residenzland und Herkunftsland.

    Man kann es nicht oft genug wiederholen. Der wichtigste Schutz der Weltökonomie gegen Konjunktur-Schocks und Naturkatastrophen bleiben die transnationalen Rücküberweisungen zwischen transnationalen Familien. Sie übersteigen Entwicklungshilfe bei weitem. Ebenso sind Rücküberweisungen der wichtigste Schutz vor Überschuldung der Auswanderungsstaaten und die Garantie für die Fortführung des Schuldendienstes.

    Mit einer Bevorteilung der Migranten durch eine Migranten-Quote macht man in dieser Welt keine progressive Migrationspolitik. Es gibt strukturelle Gründe wegen der Bedeutung der Migration für Stabilität, Wachstum und soziale Sicherheit der WTO Mitgliedsstaaten, weshalb man neue Institutionen schaffen sollte, um die notwendigen administrativen Kapazitäten anhäufen zu können.

    Die naive Assimilationspolitik ist ökonomischer Analphebetentum. Wer Assimilation will, muss auch erklären wie man das Volumen der migrantischen Rücküberweisungen als kostenloser Versicherungsschutz für die WTO Mitgliedstaaten ersetzen könnte. D.h. er muss ein vorweisen können, wie Kapitalmärkte und internationalen Steuern die Pufferrolle der Rücküberweisungen gegen Konjunkturschocks,Finanzkrisen und Naturkatastrophen übernehmen können.

  8. ThinkTankClub sagt:

    Die CDU-Haustürken

    Ganz Parteisoldatin ist sie gegen eine Quotenregelung. Ihr Vorschlag: Fortbildung! Das es keine Fortschritte gebe, liege an den Türken selbst. Ich habe von dieser Frau nichts erwartet. Ich verstehe wirklich nicht wie man diese Egos noch unterstützen kann. Meine Empfehlung: Die ganzen Parteitürken entfreunden und endlich aufhören CDU und SPD zu wählen. Die interessieren sich einen Dreck für unsere Belange. Was haben die ganzen Parteitürken einschließlich SPD-Kolat erreicht -nichts!

  9. Genetisch minderwertig sagt:

    Eine Frauenquote von 30% ist ok, aber wehe diese völkisch Nichtdeutschen fordern eine eigene Quote. Das geht gar nicht.

  10. Pingback: Nordrhein-Westfalen – Staatssekretärin Güler will anonyme Bewerbungsverfahren abschaffen - MiGAZIN