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Volker Beck, religionspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Münster 2016 © Die Grünen

Bundesdelegiertenkonferenz

Grüne sprechen Islamverbänden Eigenschaft als Religionsgemeinschaft ab

Die Grünen wollen islamische Religionsgemeinschaften rechtlich mit Kirchen gleichstellen. Die vier großen Islamverbände in Deutschland seien aber keine Religionsgemeinschaften. Sie seien nicht bekenntnisorientiert.

Montag, 14.11.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.11.2016, 20:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Grünen treten für Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht und für Änderungen bei der Kirchensteuer ein. Das sieht ein Leitantrag des Parteivorstandes vor, der am Sonntag mit großer Mehrheit auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Münster verabschiedet wurde. Am Grundsatz des partnerschaftlichen Verhältnisses, wie es sich zwischen Kirchen und Staat etabliert hat, wollen die Grünen aber festhalten.

Mit dem Leitantrag „Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft“ legt die Partei ihr Verständnis der Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften angesichts zunehmender religiöser Pluralität fest. So sollen nach dem Willen der Grünen islamische Religionsgemeinschaften gleiche Rechte wie die Kirchen erhalten, wenn sie bekenntnisförmig organisiert sind. Das sei aber bei den vier großen Islamverbänden in Deutschland derzeit nicht der Fall, sagte der religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, dem Evangelischen Pressedienst.

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Grundlage für die Beratungen auf der Delegiertenkonferenz war der Bericht einer eigens eingerichteten Kommission der Grünen. Vertreter aus verschiedensten Strömungen und Arbeitsgruppen berieten darin, wie die Grünen sich zu den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften positionieren sollen.

Die Position Becks stieß innerhalb der Partei allerdings auf Kritik. Hasret Karacuban, Sprecherin des Arbeitskreises Grüne Muslime, sagte in ihrer Konferenz-Rede, dass die Grünen sich nicht ihre „Muslime backen“ könnten, die sie gerne hätten.

Reformen beim Arbeitsrecht

Beim Arbeitsrecht streben die Grünen Reformen an. Besonders stoßen sie sich dabei an Regelungen in der katholischen Kirche, die Sanktionen gegen Wiederverheiratete und Homosexuelle ermöglichen. „Das Verhalten im Privatleben darf kein Kündigungsgrund sein“, sagte Beck. Außerdem wollen die Grünen, dass auch in kirchlichen Betrieben Streiks möglich sind.

An der Kirchensteuer wollen die Grünen festhalten, aber kleinere Änderungen vornehmen. So wollen sie beispielsweise, dass auch andere Spendenbeiträge analog zur Kirchensteuer voll von der Einkommenssteuer absetzbar sind. Zudem fordern sie eine Abschaffung der Gebühr für Kirchenaustritte. (epd/mig) Aktuell Politik

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