Auf postfaktisch folgt postdemokratisch
Grünen haben weder Religion noch Grundgesetz verstanden
In Deutschland gibt es vier große islamische Organisationen. Die Grünen beschlossen auf ihrer Bundesdelegertenkonferenz: keine einzige ist eine Religionsgemeinschaft. Murat Kayman wirft den Grünen doppelten Verfassungsbruch vor.
Von Murat Kayman Montag, 14.11.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.11.2016, 20:14 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Demokratischer Sittenverfall, Hybris, Entrechtung von Bürgern müssen keine existenziell bedrohlichen Ausmaße erreichen, bevor wir uns zum Widerspruch aufgerufen fühlen. Gerade unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns und nimmt uns in die Verantwortung, bei solchen gesellschaftlichen Entwicklungen rechtzeitig und deutlich vernehmbar die Stimme zu erheben.
Mit der gleichen Selbstgefälligkeit, mit der unsere etablierten politischen Kräfte auf die Präsidentenwahl in den USA blicken, nehmen sie offenkundig auch ihr eigenes politisches Handeln wahr. Bevor also das Super-Wahljahr 2017 anbricht, hier der Hinweis auf die aktuellen Verirrungen unserer bundesdeutschen Politik:
Die AfD gibt den Takt vor, die etablierten Parteien geben schrittweise und in tänzerischer Leichtigkeit die Errungenschaften unserer freiheitlichen Gesellschaft und Verfassungsordnung auf. Die AfD beschließt auf ihrem Parteitag, dass eine Weltreligion keine mehr ist. So kann das Selbstbild des demokratischen und zivilisierten Europäers aufrechterhalten bleiben. Weil der Islam keine Religion, sondern eine politische Ideologie sei, wolle man auch nicht die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit abschaffen, sondern bekämpfe nur eine Gefahr für unsere Demokratie.
CSU
Der gleichen Logik folgt die CSU in Bayern, wo sie einen „Islamunterricht“ an öffentlichen Schulen etabliert und proklamiert, es handele sich nicht um einen Religionsunterricht, sondern um „staatliche Aufklärung“. Folglich kann sie muslimische Kinder im Rahmen der Schulpflicht darüber belehren, was die CSU unter Islam versteht – ohne dass islamische Religionsgemeinschaften beteiligt werden müssten, wie es unser Grundgesetz zwingend vorsieht. Mit ihrem aktuellen Grundsatzprogramm geht die CSU sogar einen Schritt weiter und übernimmt die AfD-Formulierung von der politischen Ideologie, die sie mit Islamgesetzen bekämpfen will. Sondergesetze für Andersgläubige, knapp 70 Jahre nach Ende der Nazi-Diktatur.
Grüne
Selbst die Grünen und allen voran ihr religionspolitischer Sprecher Volker Beck haben die Entrechtung andersgläubiger Minderheiten als fruchtbares politisches Betätigungsfeld kurz vor der Landtagswahl in NRW und der Bundestagswahl entdeckt. In diesen Stunden, in denen dieser Text verfasst wird, haben die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz in Münster beschlossen, dass die vier etablierten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland keine mehr sein sollen.
Die AfD bestimmt, wer bei ihr Religionsangehöriger ist. Und die Grünen bestimmen, wer bei ihnen Religionsgemeinschaft ist. In Zeiten des Postfaktischen bedürfen solche „Beschlüsse“ auch keinerlei nachvollziehbarer oder gar schlüssiger Begründung. Es reicht, wenn solche Beschlüsse sich für die eigene politische Basis richtig anfühlen. Faktisch und rechtlich korrekt müssen sie gar nicht mehr sein.
Beck wird dann auch mit folgender Begründung zitiert: „Aber eine Struktur von Verbänden, die ihre Identität nicht der Religion, sondern der Politik der Heimatländer verdankt, hat mit Religionsgemeinschaft nichts zu tun.“
Postfaktisch ist auch diese Begründung weder sprachlich noch inhaltlich auch nur ansatzweise verständlich: Was ist eine „Struktur von Verbänden“? Was ist die „Identität“ einer „Struktur“? Und was soll „… eine Struktur…, hat mit Religionsgemeinschaft nichts zu tun.“ heißen?
Weder die Religion verstanden …
Gleichzeitig twittert Volker Beck folgenden Satz, der seine vollständige religionswissenschaftliche und verfassungsrechtliche Verirrung erkennbar macht: „Die TÜRKISCH-islamische Union der ANSTALT FÜR RELIGION, angeführt von einem türkischen Botschaftsrat, kann keine Religionsgemeinschaft sein.“
Die TÜRKISCH-Islamische Union der ANSTALT FÜR RELIGION, angeführt von einem türkischen Botschaftsrat, kann keine Religionsgemeinschaft sein.
— Volker Beck (@Volker_Beck) 13. November 2016
Dieser Satz unterscheidet sich nur graduell, aber nicht prinzipiell von der Ansicht des CSU Generalsekretärs über ministrierende Senegalesen. Beide Sätze lassen erkennen, dass ihre Urheber weder die Religion, noch das Grundgesetz verstanden haben, auf die sie sich jeweils beziehen.
So wie es griechische, russische, serbische, armenische, koptische Kirchengemeinden gibt und jeder separate Zusammenschluss solcher Gemeinden natürlich eine Religionsgemeinschaft im Sinne unseres Grundgesetzes ist, so gibt es auch marokkanische, bosnische, iranische oder eben türkische Moscheegemeinden mit ihren jeweils unterschiedlichen Auslegungen, Nuancen und Besonderheiten im jeweiligen Glaubensverständnis oder der Glaubenspraxis. Dies sind historisch gewachsene religiöse Identitäten, welche die Grünen den Muslimen im Vorbeigehen mal eben so absprechen.
… noch das Grundgesetz
Ebenso ist es für unser Grundgesetz gleichgültig, ob eine Religionsgemeinschaft einer ausländischen religiösen Institution angeschlossen ist oder mit dieser zusammenarbeitet. Die Anglikanische Kirche, die isländische Staatskirche, der Vatikan sind ausländische Institutionen, deren Partner oder Untergliederungen auch nach unserem Verfassungsrecht ohne Einschränkung Religionsgemeinschaft sein können bzw. schon sind.
Dass all diese religiösen Fakten den Grünen unbekannt sind, mag man vielleicht noch glauben. Die völlige Unkenntnis des geltenden Verfassungsrechts, kann man aber selbst Volker Beck nicht unterstellen. So mag er den türkischen Botschaftsrat nicht sympathisch finden, aber dessen Funktion als führender Theologe einer deutschen Religionsgemeinschaft als Ausschlusskriterium zu zitieren, muss schon als bewusste Verschleierung der verfassungsrechtlichen Wahrheit bewertet werden.
Denn natürlich kennt auch Volker Beck Artikel 140 des Grundgesetzes. Dort steht unter dem inkorporierten Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“ Das ist geltendes Verfassungsrecht. Und deshalb gehört es zum garantierten Schutzbereich der Religionsfreiheit, dass Glaubensangehörige in ihren Gemeinden religiöse Ämter auch an Ausländer verleihen dürfen. An Senegalesen und auch an Türken. Und auch dann, wenn diese Menschen im Staatsdienst ihrer Herkunftsländer stehen, egal ob Isländer oder Türke.
Doppelter grüner Verfassungsbruch
Statt all das zu respektieren, verrenken sich die Grünen in immer verfassungswidrigeren Positionen. Und sie offenbaren dabei eine Doppelmoral, die der Glaubwürdigkeit der gesamten politischen Landschaft keinen Gefallen tut. Bei der Unterscheidung zwischen Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinen lassen die Grünen jegliche Ernsthaftigkeit in der Argumentation vermissen. Mit den oben beschriebenen völlig abwegigen und verfassungswidrigen Positionen werden islamische Religionsgemeinschaften zu bloßen religiösen Vereinen degradiert und damit entrechtet. Eine Definition der Begriffe „Religionsgemeinschaft“ oder „religiöser Verein“ wird sich in der Grünen Argumentation kaum finden. Denn um faktische Erläuterungen geht es schon lange nicht mehr.
Stattdessen werden Beispiele für Organisationen genannt, die vermeintlich Religionsgemeinschaften – freilich nach Beck‘schen Gnaden – sein sollen. Immer wieder fallen die Namen Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. (AABF), Muslimisches Forum Deutschland (MFD) und Liberal-Islamischer Bund e.V (LIB). Es ist gerade die Absurdität dieser Beispiele, die die postfaktische Natur der Grünen Positionen entlarvt. Denn gerade bei diesen Organisationen handelt es sich tatsächlich und rechtlich um religiöse Vereine und nicht um Religionsgemeinschaften.
Das MFD hat nicht einmal ein gemeinsames Bekenntnis, unter dem sich die Glaubensangehörigen zusammengeschlossen hätten. Der LIB e.V. stellt selbst fest, dass er keine Religionsgemeinschaft, sondern eine Interessenvertretung ist. Und bei der AABF handelt es sich um eine politische Interessenvertretung, die zumindest auf Bundesebene in keiner Weise umfassende identitätsstiftende religiöse Aufgaben für ihre Mitglieder übernimmt. Im Gegenteil hat sich die AABF endgültig und ausschließlich in der politischen Interessenvertretung verloren.
Somit ist die Position der Grünen bei dem Thema Religionsfreiheit doppelt verfassungswidrig: Die umfassend religiös tätigen islamischen Religionsgemeinschaften sollen entrechtet werden. Die mit Einzelaufgaben der politischen Vertretung beschäftigten religiösen Vereine – und mit dem MFD selbst eine Organisation, die nicht mal ein religiöser Verein ist – sollen gleichzeitig an unserem Grundgesetz vorbei zu Religionsgemeinschaften deklariert werden.
Das ist kein Kavaliersdelikt und auch keine raffinierte politische Finte. Das ist doppelter Verfassungsbruch, den sich bislang nicht mal die AfD getraut hat. Wer also kritisch auf die USA schaut, der sollte die verfassungswidrigen Trumpel in unserer unmittelbaren Nähe nicht aus dem Blick verlieren. Denn auf postfaktisch folgt postdemokratisch. Aktuell Meinung
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Alles richtig, aber mit einer Einschränkung. Der LIB versteht sich durchaus als islamische Religionsgemeinschaft, da er Gemeinden gründet, und die Religionspflege als Vereinsziel hat. Stimmberechtigtes Mitglied kann zudem nur sein, wer Muslim ist, aber in keinem anderen islamischen Verband organisiert ist. Der LIB versteht sich dabei als rechtsschulenübergreifend und politisch neutral. Er wendet sich an Muslime, die sich von den bestehenden Verbänden nicht vertreten sehen, aber dennoch Mitglied einer islamischen Religionsgemeinschaft sein möchten.
Zumindest auf den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) trifft Volker Becks Beschuldigung nicht zu, da dessen Vorstand hinsichtlich der Herkunft seiner Mitglieder bunt gemischt ist und keinem anderen Staat oder einer dortigen Organisation folgt. Sein derzeitiger Vorsitzender ist in der BRD als Sohn eines syrischen Einwanderers und einer deutschen Mutter geboren, und sein Vorgänger war ein deutscher Konvertit. Unter den Mitgliedsorganisationen des ZMD sind nicht wenige Vereine, wie die „Deutsche Muslimliga“, die von Muslimen deutscher Herkunft dominiert werden und mit der Politik der außerdeutschen Herkunftsländer mancher ihrer Mitgliedspersonen nichts zu tun haben.
Vor einigen Jahren machten die „grünen Muslime“ von sich reden, bei denen es sich um meist jüngere Muslime handelt, die meinten, in der Partei der Grünen als Muslime eher akzeptiert zu werden als in einer anderen und dort leichter und freier aktiv sein zu können. Nun muß man sich fragen, was aus diesen „grünen Muslimen“ geworden ist und warum sie offensichtlich keinerlei Einfluß auf die Führung ihrer Partei ausüben. Dienen sie dieser vielleicht nur als Feigenblatt, um ihre anscheinend immanente Islam- und Religionsfeindlichkeit zu verdecken?
Bereits vor ca. 25 Jahren tat sich die Faktion der Grünen im Aachener Stadtrat mit vehementer Islamfeindlichkeit vor allen anderen Parteien hervor, als sie gegen den aus Platzmangel nötig gewordenen Neubau der Bilal-Moschee des Islamischen Zentrums Aachen antrat, nachdem diesem ein Erweiterungsbau verwehrt worden war.
Bis jetzt habe ich das Migazin mit Gewinn und viel Zustimmung gelesen.; was aber die hier gezeigte Aufregung zum Papier der Grünen angeht, bin ich aber doch enttäuscht über die völlig unterkomplexe und borniert „islamfromme“ Stellungnahme in diesem Kommentar. Für eine offene plurale Gesellschaft sollte man doch erwarten dürfen, dass ein Migrantenmagazin gerade für die Vielfältigkeit von Religion und Weltanschauung Partei ergreift. Mit der hier vertretenen islamzentrischen Position erweist man auch den Musliminnen und Muslimen in der Bundesrepublik einen Bärendienst.
Diese Missstände lassen sich leicht ändern: Religion komplett raus aus dem Grundgesetz. Abschaffung sämtlicher religiösen Privilegien. Konsequente Trennung von Kirche und Staat.
Die, im Hinblick auf christlichen Privilegien, berechtigten Forderungen der Muslimverbände, zeigen ganz deutlich: Es muss ein Schlussstrich gezogen werden unter die Verwebung von Staat und Religionsgemeinschaften.
Denn sonst kommen wir zu immer weiteren Privilegien für sie. Privilegien, die selbst grundlegende Persönlichkeitsrechte aushebeln, wie beim skandalösen Beschneidungsgesetz. Das Beschneidungsgesetz, welches schwere Körperverletzung und Kindesmisshandlung legitimiert. Im Namen der Religionen.
ich habe vor allem den Grünen bis heute nicht verziehen, dass sie diesem Hochverrat an den Menschenrechten zugestimmt haben.
Als Volker Beck 2012 maßgeblich dazu beigetragen hat, dass wir ein grundgesetzwidriges Sondergesetz für Andergläubige erhalten haben, dass die Körperverletzung an Kindern aus egal welchem Grunde versucht zu legalisieren, da hat man ihm an dieser Stelle lautstark Applaus gewährt. Aber es stimmt, da hat sich Volker Beck vermutlich auch nicht für Muslime, sondern für diese andere Religion ins Zeug gelegt, die meint, daß man ohne das Abschneiden von Körperteilen nicht auskommen könne. Jetzt muss er sich hier also Nazivergleiche anhören. Schon ein starkes Stück. Was ich aus diesem Artikel mal wieder lerne ist, dass die Abgrenzung von Religion und Nicht-Religion schon prinzipbedingt eine Unmöglichkeit ist und daher jede rechtliche Bevorzugung auf die eines Kaninchenzüchtervereins zurückzuführen sind. Aber da sind ja auch die Grünen vor, die eine rückständige Religionspolitik als modern verkaufen möchte.
…Mit der hier vertretenen islamzentrischen Position erweist man auch den Musliminnen und Muslimen in der Bundesrepublik einen Bärendienst….
Würden Sie das ein wenig ausführen, Herr Doktor? Sie sprechen in Rätseln…
@Elvenpath
Betr.: Beschneidungsgesetz. Die Entfernung der männlichen Vorhaut wird von den Angehörigen der betreffenden Religionen nicht als Körperverletzung angesehen, sondern bei den Juden als die Erfüllung einer unerläßlichen religiösen Vorschrift und bei den Muslimen als eine mit der Körperhygiene verbundene religiös verankerte Tradition. Vermutlich haben Sie keine Vorstellung davon, um wieviel unangenehmer, umständlicher und kostspieliger es ist, sich – z. B. als Konvertit – im Erwachsenenalter beschneiden zu lassen, sonst würden Sie sich nicht so äußern. Eine gesetzlich erzwungene Erwachsenenbeschneidung würde dazu führen, daß die Betroffenen, die ja mehrheitlich von der Richtigkeit und Notwendigkeit ihrer Beschneidung überzeugt sind, ihren Eltern den Vorwurf machten, sie nicht im frühen Kindesalter beschnitten lassen zu haben, und daß sie den Staat verfluchten, der dieses Verbot gesetzlich verankert hat.
In der Praxis würde dies wohl dazu führen, daß Beschneidungen heimlich von dazu unqualifizierten Personen mit dem Risiko von Verstümmelung und Infektion ausgeführt werden, oder daß die Eltern mit ihren Kindern ins Ausland reisen, um die Beschneidung dort durchführen zu lassen. Ein gesetzliches Beschneidungsverbot wäre auf jeden Fall kontraproduktiv.
Da es im Islam keine den christlichen Kirchen vergleichbare Institution gibt, wäre die Erhebung einer „Kirchensteuer“ für Muslime unrealistisch und praktisch nicht durchführbar. Um eine Finanzierung von Moscheen und Predigern durch das Ausland zu unterbinden, müßte der deutsche Staat den rechtlichen Rahmen zur Einrichtung religiöser Stiftungen schaffen, wozu auch gehört, daß dieser nicht so leicht die Vermögen der Stiftungen einfrieren oder beschlagnahmen kann.
@Karakal: Das müssten Sie dann für Mädchen ja gleichermaßen handhaben und legalisieren, und nein, bei denen ist die Beschneidung nicht stets ungleich schwerer und folgenreicher.
Und es gibt genügend Muslime und auch Juden, die mit ihrer Zwangsbeschneidung überhaupt nicht einverstanden sind. Und dass Sie hier Kosten gegen Menschenrechte in Stellung bringen, das lasse ich mal lieber unkommentiert.
@Rerun
Sie haben offenbar nichtmal die grundlegenden physiologischen Unterschiede zwischen dem männlichen und dem weiblichen Geschlechtsteil kapiert. Sie bestätigen aber das schon öfters beobachtete Phänomen, dass extremer Religionsfeindlichkeit zuweilen die Aussetzung der Geisteskraft vorausgeht.
Zum Artikel:
Inwiefern der von CDU-Gnaden errichtete LIB Muslime repräsentieren soll, ist mir schleierhaft. Dass ist ungefähr so, wie wenn PETA die Fleischindustrie repräsentiert. Das „I“ im LIB ist so hohl, wie das „C“ in der CDU/CSU.