Bei Verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen handelt es sich um polizeiliche Kontrollen vor den Moscheen. Diese werden von der Polizei ohne Anlass bzw. Verdacht durchgeführt. D.h., es gib keinerlei Anzeichen dafür, dass die Polizei dort in irgendeiner Form fündig wird, da sie selbst nicht nach irgend etwas bestimmtes sucht. Diese Kontrollen werden laut Innenministerium lediglich durchgeführt, um Präsent zu sein und der Nachbarschaft dadurch ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln.
Die Grünen, die SPD und die Linke im Niedersächsischen Landtag fordern den sofortigen Stopp der umstrittenen verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen. Auch nach dem Willen des Ministerpräsident Christian Wulff sollen die Kontrollen eingestellt werden. Hintergrund ist eine Sitzung des Innenausschusses des Landtages, bei der der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages eine Expertise zu diesem Thema abgegeben hat. Darin stellt der GBD fest, dass die von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) angeordnete Praxis der verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen rechtsmissbräuchlich und grundgesetzwidrig ist.
Es sei nicht vorstellbar gewesen, so der GBD, dass § 12 Absatz 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der zur Terroristenfahndung und zur Bekämpfung internationaler Kriminalität dient, eines Tages für solche Kontrollen verwendet werde. Damit bestätigte der GBD die Rechtsauffassung der Sachverständigen, die bei einer öffentlichen Anhörung am 2. Dezember auf Initiative der Grünen vorgetragen hatten (wir berichteten).
Unbeirrt auch von der Einschätzung der hauseigenen Fachjuristen, sprach ein Sprecher des Innenministeriums von einer „Einzelbewertung“. So wie es scheint, wird das Innenministerium mit Kleinreden der nunmer zahlreich vorliegenden Expertenmeinungen an seiner bisherigen Praxis aber nicht festhalten können.
Politischer Kreuzzug
Denn bestärkt von der GBD-Rechtsauffassung fordern die Landtagsgrünen erneut mir Nachdruck, die niedersächsische Landesregierung zur endgültigen Einstellung anlassloser Moscheekontrollen auf. Die Rechtslage sei nach einer „hochkarätigen Fachanhörung und einer klaren Stellungnahme des GBD mehr als eindeutig“, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese.
Innenminister Schünemann verstoße mit den Kontrollen eindeutig gegen das Grundgesetz. Briese weiter: „Dies ist mehrfach von hochrangigen Juristen festgestellt worden. Dem Innenministerium mangelt es offenkundig an Sachverstand in Verfassungsrecht“. Innenminister Uwe Schünemann habe allem Anschein nach „Probleme mit der Religion“. Anders seien seine Attacken gegen religiöse Würdenträger und Gebetsräume nicht mehr zu verstehen. Briese weiter: „Statt Verantwortungsethik findet ein politischer Kreuzzug statt.“
Als bezeichnend für die Sicht des Innenministeriums wertete Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, die Reaktion des Sprechers des Innenministeriums: „Bisher haben alle gehörten Juristen die Moscheekontrollen ganz klar als verfassungswidrig bewertet. Dennoch hält das Innenministerium an seiner Einschätzung fest. Dies ist rechtswidrig und absolut unverständlich.“
[…] Innenminister Schünemann betonte, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Zuvor hatte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages allerdings eine Expertise zu diesem Thema abgegeben müssen und kam zu einem ganz anderen Ergebnis. Darin stellte der GBD fest, dass die von Innenminister Uwe Schünemann angeordnete Praxis der verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen rechtsmissbräuchlich und grundgesetzwidrig ist. Daraufhin sprach sich auch der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) für die Einstellung der Kontrollen aus (wir berichteten). […]
[…] Niedersachsen Verdachtsunabhängige Moscheekontrollen sind rechtsmissbräuchlich und grun… […]
[…] Landtages Verfassungswidrigkeit attestiert und der damalige Ministerpräsident Christian Wulff ihn aufgefordert hatte, die Praxis zu […]
[…] Kontrollen wurden erst eingestellt, nachdem der Gesestzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages Verfassungswidrigkeit attestiert und der damalige Ministerpräsident Christian Wulff den Innenminister aufgefordert hatte, die […]
[…] Moscheekontrollen im ganzen Land wurden 4.000 Muslime bei Gottesdienstbesuchen verfassungswidrig kontrolliert und eine ganze Glaubensgemeinschaft unter Generalverdacht gestellt. Bei manchen Kontrollen wurden […]