Das Verfahren zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte ist kompliziert und langwierig. Das sorgte für einen schleppenden Anfang. Nun läuft die Kontingentregelung aber offenbar an. Bis Ende Oktober wurden knapp 700 Visa erteilt.
Der Tod eines syrischen Flüchtlings in einer nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalt wirft immer mehr Fragen auf. Die offizielle Selbstmord-These bröckelt zunehmend. Der Fall ruft Erinnerungen an den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle.
Immer mehr Flüchtlinge verlassen Deutschland auf derselben Route, auf der sie ursprünglich nach Deutschland gekommen sind. Grund: Sie dürfen ihre Familien nicht nachholen. Das UN-Flüchtlingskommissariat kritisiert Deutschland. Viele Flüchtlinge fühlten sich wegen der erneuten Aussetzung des Familiennachzugs betrogen.
Syrer, die sich durch die Flucht aus ihrer Heimat dem Wehrdienst entzogen haben, genießen vollen Flüchtlingsschutz. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt.
Der Fall des Salim F. hat nach einem MiGAZIN-Bericht eine positive Wendung genommen. Das Autohaus, das dem syrischen Flüchtling ursprünglich eine Heimreise nahegelegt hatte, hat sich bei ihm entschuldigt und ihm einen Termin für ein Bewerbungsgespräch gegeben. Salim F. freut sich über die Chance. Von Ekrem Şenol
Salim F. ist syrischer Flüchtling und gut angekommen in Deutschland. Er hat die Sprache gelernt und Qualifikationen anerkennen lassen. Ihm fehlt nur noch ein Ausbildungsplatz. Statt einer Stelle bekommt er jetzt einen gut gemeinten Rat: Er solle zurück in seine Heimat. Der Krieg sei vorbei.
Der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz bleibt weiter ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall eines jungen Syrers. Sein Pech: er ist bald volljährig.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Familienzusammenführung eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien mehr als sechs Monate hinausgezögert. Damit hat das Bundesamt einem Gerichtsbeschluss zufolge gegen Europarecht verstoßen.
Eine alleinerziehende syrische Mutter mit vier Kinder darf nicht nach Bulgarien abgeschoben werden, wernn ihr dort die sichere Obdachlosigkeit droht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Familien mit kleinen Kindern genießen dem Gericht zufolge besonderen Schutz.
Nur ein Bruchteil der 65,3 Millionen Geflüchteten weltweit kommt nach Europa, doch das Gejammer will nicht enden. Ein Kontra gegen den faktenfremden, unsolidarischen Zeitgeist. Von Timo Al-Farooq Von Timo Al-Farooq