In Hamburg wurden während einer Demo öffentlich Seiten aus dem Koran verbrannt. Die Polizei ist vorerst nicht eingeschritten. Ein juristisches Nachspiel hat die Aktion dennoch. Von Said Rezek
Im Sachsenhausen-Prozess gegen einen früheren KZ-SS-Wachmann sind inzwischen 25 Verhandlungstage vergangen. Am Donnerstag hat ein Mann aus Israel ausgesagt, der als Kind Auschwitz, Sachsenhausen und Mauthausen überlebt hat. Seine Schilderungen gingen durch Mark und Bein.
Beim rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf eine Hanauer Shisha-Bar war die Notausgangstür verschlossen. Besucher konnte sich deshalb nicht in Sicherheit bringen. Anzeigen von Betroffenen hat die Staatsanwaltschaft jetzt eingestellt.
Erstmals seit Beginn der Pandemie tagten die Innenminister von Bund und Ländern wieder in Präsenz. 69 Punkte standen auf ihrer Tagesordnung. Beschlossen wurden unter anderem schärfere Maßnahmen gegen Antisemitismus und Aufnahme von afghanischen Ortskräften. Rechtsextremismus in Behörden war kein Thema.
Die Firma Heckler & Koch hat widerrechtlich Sturmgewehre in Unruhegebiete in Mexiko geliefert, die bei der Ermordung von 43 Studenten zum Einsatz gekommen sein sollen. Zwei frühere Angestellte wurden deshalb verurteilt, ein Millionenbetrag wurde eingezogen. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Fast elf Jahre nach Gründung der rechtsextremen Hooligan-Gruppierung „Faust des Ostens“ stehen drei Männer vor Gericht. Zwei von ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Doch wegen Verschleppung des Verfahrens drohen nur milde Strafen.
Strafrechtlich relevante Hassrede im Netz muss künftig gemeldet und kann schärfer geahndet werden. Die Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes kann nach einer Verzögerung in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat gaben am Freitag grünes Licht.
Weil ein Mann dazu aufgerufen haben soll, von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen "Bürgerasyl" zu gewähren, sie notfalls zu verstecken, muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Aufruf zu strafbaren Handlungen vor.
Eine Kolumne der Berliner "tageszeitung" über die Polizei beschäftigt erneut die Beamten: Diesmal geht es um den Schutz der Autorin vor massiven Bedrohungen. Justiziariat und Chefredaktion suchen Kontakt zur Berliner Polizei.
Der Attentäter von Halle hätte laut Ministerium von drei Bediensteten in der JVA beaufsichtigt werden müssen. Die Anstalt änderte eigenmächtig die Sicherheitsregeln. Am Ende war Stephan B. sogar völlig unbeaufsichtigt unterwegs.