Rassismus, Rechtsterrorismus, Hanau, Shisha-Bar
Anschlag auf eine Shisha-Bar in Hanau © Twitter/privat

Hanau

Verfahren wegen verschlossenen Notausgangs der Shisha-Bar eingestellt

Beim rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf eine Hanauer Shisha-Bar war die Notausgangstür verschlossen. Besucher konnte sich deshalb nicht in Sicherheit bringen. Anzeigen von Betroffenen hat die Staatsanwaltschaft jetzt eingestellt.

Freitag, 27.08.2021, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.08.2021, 17:33 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 eingestellt. Die Behörde hatte wegen eines zum Tatzeitpunkt verschlossenen Notausgangs in einer Shisha-Bar ermittelt. Dieses Verfahren wurde nun mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Hanau am Donnerstag mitteilte. Weil der Notausgang der Shisha-Bar verschlossen war, konnten sich die Gäste nicht vor dem rechtsextremen und rassistischen Hanauer Attentäter in Sicherheit bringen.

Bei dem Anschlag starben in der Shisha-Bar und an weiteren Orten neun Menschen. Anschließend erschoss der Täter sich und seine Mutter in der Wohnung der Eltern.

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Zwei Überlebende des Anschlags und drei Angehörige eines Opfers hatten Anzeige wegen des versperrten Notausgangs gestellt. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beiden Beschuldigten sei nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landeskriminalamtes nicht festgestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Vorwurf ungeklärt

Die Anzeigeerstatter hatten den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben. In der Bar habe es nach baulichen Veränderungen an einem Fluchtweg gefehlt, der vom Eingang weg und nicht zum Eingang hinführe. Darüber hinaus sei der Notausgang am Abend des Anschlags wie in den zwei vorangegangenen Jahren von innen so abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können.

Zudem gebe es Anhaltspunkte dafür, dass Polizeibeamte von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg und dem verschlossenen Notausgang der Bar gewusst hätten. Anschuldigungen zufolge war die Tür sogar auf Anordnung der Polizei hin verschlossen. Hintergrund der Anordnung seien regelmäßige Polizeirazzien. Die Beamten hätten mit der Anordnung verhindern wollen, dass Besucher der Sisha-Bar bei polizeilichen Durchsuchungen nicht durch die Hintertür fliehen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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