Rassismus, Rechtsterrorismus, Hanau, Shisha-Bar
Anschlag auf eine Shisha-Bar in Hanau © Twitter/privat

Hanau

Shisha-Bar-Notausgang war versperrt – offenbar auf Anordnung der Polizei

Als der Hanau-Täter in der Shisha-Bar in Hanau wahllos Menschen erschoss, konnten die Gäste nicht fliehen. Jetzt wurde bekannt, dass der Notausgang versperrt war - offenbar auf Anordnung der Sicherheitsbehörden, damit Gäste bei Polizeikontrollen nicht fliehen. SPD fordert Aufklärung.

Mittwoch, 20.01.2021, 19:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.01.2021, 0:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die hessische SPD-Chefin Nancy Faeser fordert Aufklärung über Berichte, wonach bei dem rassistischen Anschlag in Hanau vor knapp einem Jahr der Notausgang in einer Shisha-Bar verschlossen gewesen sein soll. Brisant dabei ist, dass die Sperrung auf Anordnung der Polizei erfolgt sein soll, damit Gäste bei Polizeikontrollen keinen Fluchtweg haben.

An diesem Tatort hatte der rechtsextremistische Attentäter im Februar 2020 zwei seiner insgesamt neun Opfer mit Migrationshintergrund erschossen. Angehörige der Opfer haben mit Hinweis auf den verschlossenen Notausgang Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstattet, weil sich die Gäste der Shisha-Bar deshalb nicht vor dem Todesschützen in Sicherheit bringen konnten.

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Notausgang auf Anordnung der Polizei verschlossen?

„Ich erwarte, dass die Ermittlungsbehörden rückhaltlos aufklären, ob der Notausgang tatsächlich verschlossen war und wer dafür die Verantwortung trägt“, sagte Faeser am Mittwoch in Wiesbaden. Die Strafanzeigen der Hinterbliebenen legten nahe, dass die örtliche Polizei verfügt habe, die Notausgangstür abzuschließen, fügte die Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD hinzu.

In Medienberichten wurden Stammgäste der Bar mit der Aussage zitiert, die Tür sei auf Geheiß der Polizei verriegelt gewesen, um zu verhindern, dass sich Gäste bei Polizeikontrollen unbemerkt entfernen. Das zuständige Polizeipräsidium Südosthessen hat eine solche Anordnung aber dementiert.

Faeser: Innen- und Justizminister in der Pflicht

Faeser sieht den hessischen Innenminister Peter Beuth und Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (beide CDU) in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die neuen Vorwürfe mit der erforderlichen Dringlichkeit klärten. Nancy Faeser weiter: „Interessant wäre auch zu erfahren, wieso das wichtige Detail des mutmaßlich verschlossenen Notausgangs erst durch die Strafanzeigen der Angehörigen zum Thema wurde und nicht schon vorher Gegenstand der Ermittlungen war.“

Der Anschlag von Hanau habe die betroffenen Familien schwer traumatisiert. „Umso wichtiger ist es, Klarheit für die Hinterbliebenen über die genauen Umstände der schrecklichen Tat zu schaffen“, sagte Faeser weiter. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. max sagt:

    Shisha-Bar-Notausgang war versperrt – offenbar auf Anordnung der Polizei. Das ist eine Überschrift und eine Tatsachenbehauptung.
    Auch das MIGazin sollte journalistische Standards einhalten: Behauptungen sollten mit Fakten belegt werden und Fakten sind erst dann welche, wenn unabhängige Quellen sie belegt haben.
    Im Artikel wird eine Vermutung so lange wiederholt, bis sie als Tatsache erscheint:
    Fakt scheint noch nicht einmal zu sein, dass der Hinterausgang verschlossen war. „solle ..aufklären, ob der Notausgang tatsächlich verschlossen war“. Das heißt wohl, dass niemand weiß, ob er verschlossen war oder nicht. Zeugen dazu: keine.
    Dass die Polizei das veranlasst hatte, wird mit der Quelle „Strafanzeigen der Hinterbliebenen legten nahe, dass die örtliche Polizei verfügt habe“ belegt.
    Dass eine solche Anweisung der Polizei gegen jede Brandschutz-vorschrift verstößt, daher rechtswidrig ist und bei den meisten Durchsuchungen ein Beamter die hintere Türe sichert, macht eine solche Anordnung mehr als unwahrscheinlich.
    Bei vielen Bränden mit Todesopfern waren die Ausgänge von den Besitzern verschlossen worden, um das Zechprellen zu verhindern.
    Zusammengefasst: Es könnte sein oder nicht, dass der Hinterausgang verschlossen war. Es kursieren vage Gerüchte, dass die Polizei das angeordnet haben könnte, wenn es denn der Fall gewesen sein sollte. Es gibt aber weder für die erste noch für die darauf folgende Behauptung Beweise oder auch nur Hinweise.
    Wäre ein Artikel von solcher Qualität in einem AfD-nahen Blatt erschienen, dann würde er wohl als Hetze bezeichnet werden. Hier schreiben aber die Guten und die nehmen für sich in Anspruch, auf ein Minimum an Recherche oder Wahrheitsfindung verzichten zu können. Ihr schadet dem antirassistischen Kampf, weil ihr den Kampf gegen den realen Rassismus in der Polizei mit einem solchen BILD-Artikel unglaubwürdig macht.