Pleite für AfD-Landtag-Vize

Brandenburger Verfassungsgericht verfügt Aktuelle Stunde zu Hanau

Der Brandenburger Landtag wird eine Parlamentsdebatte zum rassistischen Anschlag von Hanau führen. Das hat das Brandenburger Verfassungsgericht verfügt. Zuvor hatte AfD-Landtag-Vize Andreas Galau eine Debatte abgelehnt.

Donnerstag, 27.02.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.02.2020, 17:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat per einstweiliger Anordnung eine Parlamentsdebatte zum rassistischen Anschlag von Hanau im Landtag verfügt. Der Landtagspräsidentin wurde aufgegeben, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ in die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag aufzunehmen (Aktenzeichen VfGBbg 1/20 EA), wie das Gericht am Mittwoch in Potsdam mitteilte.

Zuvor hatte Landtagsvizepräsident Andreas Galau (AfD) eine von der CDU-Fraktion beantragte Aktuelle Stunde mit der Begründung abgelehnt, es gebe keinen landespolitischen Bezug und er sehe eine politische Instrumentalisierung der Tat. CDU-Fraktionschef Jan Redmann kündigte daraufhin an, eine einstweilige Anordnung beim Landesverfassungsgericht erwirken zu wollen. Vertreter von SPD und Linken forderten Galau zum Rücktritt auf, sollte er sein Amt nicht überparteilich ausführen.

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Die Verfassungsrichter erklärten nun, dem Landtagsvizepräsidenten stehe kein Prüfungsrecht zu. Es gehöre zu den Rechten der CDU-Fraktion festzulegen, welche landespolitische Themen sie zur Aktuellen Stunde anmelden wolle. (epd/mig)

Aktuell Recht
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