Der von Union und SPD im Koalitionsvertrag angekündigte Beauftragte für Religionsfreiheit ist gefunden: Markus Grübel. Der bisherige Verteidigungsstaatssekretär ist Notar, Reserveoffizier und Katholik. Er soll sich insbesondere für verfolgte Christen einsetzen.
Autofahrer dürfen im Straßenverkehr keinen Gesichtsschleier tragen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle einer muslimischen Autofahrerin. Sie habe nicht einmal ansatzweise begründet, warum das Verhüllungsverbot ihre Glaubensfreiheit verletze.
Die frühere EKD-Ratsvorsitzende, Margot Käßmann, lehnt einen islamischen Feiertag in Deutschland ab. Stattdessen sollten Muslime den Reformationstag feiern. Von Corinna Buschow und Julia Lauer Von Buschow, Lauer
Die Muslimin Aqila Sandhu war als Rechtsreferendarin wegen ihres Kopftuchs von vielen Ausbildungsinhalten ausgeschlossen. Ob dies rechtens war, entscheidet am kommenden Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Von Andreas Jalsovec
Ein gläubiger Muslim, der als Privatmann vor Gericht erscheint, darf seine Kopfbedeckung aufbehalten. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall, der sich in Bosnien-Herzegowina ereignet hat.
Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof können Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern auch konfessionslos sein. Die kirchlichen Träger könnten dennoch ihren Auftrag erfüllen. Dem EuGH liegt eine Klage gegen die Diakonie vor.
Dem Sprecherrat der Universität Würzburg zufolge hat eine Politik-Professorin während der Vorlesung eine Studentin aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen - auch Männer müssten ihre Baseball-Kappen abnehmen. Nach Tumulten sollen Studenten die Vorlesung verlassen haben.
Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie zeigt sich davon unbeeindruckt und propagiert in einem Brief an Berliner Schulen stattdessen ein „Weiter so!“. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Ein Turban tragender Sikh-Anhänger hat beim Motorradfahren keinen Anspruch darauf, aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit zu werden. Allerdings muss die Ablehnung auch die religiösen Belange des Betroffenen berücksichtigen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
In Berlin ist ein neuer Kopftuchstreit vor Gericht gelandet. Grund ist das Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. Moschee-Gründerin und Anwältin Seyran Ateş vertritt das Land Berlin. Das Mandat sorgt in sozialen Medien für Belustigung. Von Christine Xuân Müller