In der Kopftuchdebatte strebt NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler bis Ende 2019 eine Regelung an. Wie sie konkret aussehen soll, ist allerdings noch offen. Sachsens Integrationsministerin Köpping indes hat einem Kopftuchverbot in ihrem Bundesland eine Absage erteilt.
Der Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung für ein Kopftuchverbot für junge Mädchen sorgt weiter für Diskussionen. NRW-Integrationsstaatssekretärin Güler will mit einem Verbot Kinder vor ihren Eltern schützen. Experten und Schulverbände reagieren kritisch.
In Kürze gehen die Klagen gegen das Berliner Neutralitätsgesetz in eine neue Runde. Die von einem atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des Gesetzes verlangen vom Staat die Aufgabe seiner neutralen Position und eine Parteilichkeit zu ihren Gunsten. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp erwägt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Kritik kommt von den Grünen: Man könne ja auch nicht die Taufe oder den Kommunionsunterricht verbieten. Auch der Islamrat reagiert mit Kritik.
Der von Union und SPD im Koalitionsvertrag angekündigte Beauftragte für Religionsfreiheit ist gefunden: Markus Grübel. Der bisherige Verteidigungsstaatssekretär ist Notar, Reserveoffizier und Katholik. Er soll sich insbesondere für verfolgte Christen einsetzen.
Autofahrer dürfen im Straßenverkehr keinen Gesichtsschleier tragen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle einer muslimischen Autofahrerin. Sie habe nicht einmal ansatzweise begründet, warum das Verhüllungsverbot ihre Glaubensfreiheit verletze.
Die frühere EKD-Ratsvorsitzende, Margot Käßmann, lehnt einen islamischen Feiertag in Deutschland ab. Stattdessen sollten Muslime den Reformationstag feiern. Von Corinna Buschow und Julia Lauer Von Buschow, Lauer
Die Muslimin Aqila Sandhu war als Rechtsreferendarin wegen ihres Kopftuchs von vielen Ausbildungsinhalten ausgeschlossen. Ob dies rechtens war, entscheidet am kommenden Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Von Andreas Jalsovec
Ein gläubiger Muslim, der als Privatmann vor Gericht erscheint, darf seine Kopfbedeckung aufbehalten. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall, der sich in Bosnien-Herzegowina ereignet hat.
Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof können Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern auch konfessionslos sein. Die kirchlichen Träger könnten dennoch ihren Auftrag erfüllen. Dem EuGH liegt eine Klage gegen die Diakonie vor.