Amnesty International fordert Änderungen im Bundespolizeigesetz, das anlasslose Personenkontrollen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe legitimiert. Die Menschenrechtler verweisen beim sogenannten "Racial Profiling" auf das Grundgesetz. Diese Praxis sei unstreitig verfassungswidrig.
Menschen wehren sich zunehmend und so beschäftigen sich Gerichte immer häufiger mit rassistischen Polizeikontrollen, dem sogenannten Racial Profiling. Prof. Dr. Schiffer-Nasserie kennt die Gründe: Schon der gesetzliche Auftrag der Polizei führt unweigerlich zu einem ethnisch rassistischen Selektionsprozess. Von Prof. Dr. Arian Schiffer-Nasserie
Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt verdachtsunabhängige Kontrollen im innerdeutschen Reiseverkehr als unzulässig. Damit werden polizeiliche Personenkontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale wie Hautfarbe - Racial Profiling - stark eingegrenzt.
Vor zwei Jahren wurde Derege Wevelsiep Opfer von Polizeigewalt. Eigentlich eine klare Sache. Dass es zu einem Prozess kommt, grenzt dennoch fast an ein Wunder. Der Fall wirft einmal mehr die Frage auf, inwiefern struktureller Rassismus in der Polizeiarbeit eine Rolle spielt. Von Philipp Wehner
Auch Weiße werden auf Demonstrationen von Polizeibeamten gewalttätig misshandelt. Der Polizeiapparat verbindet aber keine Kriminalität mit dieser „Hautfarbe“. Ganz anders die „Anderen“, die Schwarzen und People of Color. Von Biplab Basu
In einer europaweiten Aktion, die den Namen „Mos Maiorum“ trägt, fahnden Polizisten zwei Wochen lang nach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Einsatz von "Racial Profiling" und warnen: Freizügigkeit wird zur Makulatur. Von Anke Schwarzer
Der UN-Berichterstatter gegen Rassismus fordert Deutschland auf, dem sogenannten Racial Profiling entschiedener entgegenzutreten. Sein Vorwurf: Deutschland tut zu wenig gegen Polizeikontrollen, die aufgrund der Hautfarbe durchgeführt werden.
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Abbau von Vorurteilen, Öffnung der Integrationskurse auch für Flüchtlinge und eine klare Absage an Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe. Das sind die wesentlichen Beschlüsse der 9. Integrationsministerkonferenz.
Täglich führt die Bundespolizei Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe durch. Jetzt wehren sich zwei weitere Betroffene gegen das „Racial Profiling“. Wenn alles nach Plan läuft, könnte es eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben.
Wer eine dunkle Hautfarbe hat, gilt schnell als verdächtig und muss seinen Ausweis vorzeigen. Über eine diskriminierende polizeiliche Praxis. Von Emran Feroz