Der Bund unterstützt die Rassismusforschung beim DeZIM-Institut mit neun Millionen Euro. Im Gespräch mit MiGAZIN erklärt die Wissenschaftliche Geschäftsführerin des Instituts, Dr. Yasemin Shooman, welche Lücken es in der Rassismusforschung gibt und was sie vom "Racial Profiling"-Studien-Aus von Bundesinnenminister Seehofer hält.
Bundesinnenminister Seehofer steht seit seiner Absage für eine Studie zum Racial Profiling bei der Polizei in der Kritik. Opposition und Wissenschaft fordern eine Faktenbasis. Unterstützung erhält Seehofer aus der Unionsfraktion.
Die Kritik an der Entscheidung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, die angekündigte Studie über „Racial Profiling“ bei der Polizei wieder abzusagen, reißt nicht ab. Jetzt hat sich auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet – und fordert eine Untersuchung.
Die angekündigte Studie über rassistische und diskriminierende Polizeikontrollen wird es doch nicht geben. Innenminister Horst Seehofer sehe keinen Bedarf für eine solche Untersuchung – weil „Racial Profiling“ verboten sei.
Die Debatte um Rassismus innerhalb der Polizei lässt die Debatte um das Racial Profiling aufflammen. Die Regierung will erforschen lassen, inwieweit Verdachtsmomente durch Diskriminierung entstehen. Menschenrechtler fordern ein Verbot der Praxis.
Überraschende Wendung: Kurz vor dem Gerichtstermin hat die Bundspolizei die Rechtswidrigkeit einer vor fünf Jahren durchgeführten verdachtsunabhängigen Personenkontrolle zugegeben. Experten fordern jetzt Maßnahmen.
Die verdachtsunabhänige Kontrolle eines dunkelhäutigen Mannes durch die Bundespolizei war eine rechtswidrig und diskriminierend. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Polizei argumentierte, Täter von Gepäckdiebstählen seien oft dunkelhäutig.
Von der Hautfarbe lässt sich nicht auf Migrationshintergrund schließen – außer durch die Bundespolizei. Ein kritischer Blick auf die Antwort der Bundesregierung zu den Polizeikontrollen in der Kölner Silvesternacht. Von Ulla Jelpke Von Ulla Jelpke
Ein Racial-Profiling-Prozess vor dem Verwaltungsgericht Dresden endet mit einem Eklat. Ein Polizist gab vor Gericht offen zu, dass ihre Zeugenaussagen mit einem Justitiar der Polizei abgesprochen wurden. In dem jetzt vorliegenden Urteil findet das Gericht klare Worte.
Polizeiliche Personenkontrollen aufgrund des Aussehens stellen einem Gerichtsurteil zufolge eine unzulässige Diskriminierung dar. Das sieht die Bundesregierung anders. Das Urteil sei eine "Einscheidung im Einzelfall". Kritik kommt von der Linkspartei.