Sachsen hat ein Konzept für ein Dokumentationszentrum zum NSU-Terror in Auftrag gegeben. Es soll im Mai vorgestellt werden. Zwickaus Oberbürgermeisterin Arndt mahnt jedoch, den Fokus einer solchen Einrichtung zu weiten – und damit auch zu verwässern?
Der Bau des Thüringer Denkmals für die NSU-Opfer vor dem Landtagsgebäude beginnt 2023. Die Staatskanzlei stellte den Entwurf des Mahnmals vor. Geplant ist ein Kunstwerk, das mit Licht und Schatten spielt.
Der Angeklagte im Fall der rechtsextremen Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dennoch hat das Gericht eingeräumt, dass nicht alle Fragen aufgeklärt sind. Die Polizei steht weiter im Verdacht.
Am Donnerstag wird das Urteil im NSU-2.0-Prozess erwartet. Die Empfängerinnen der Drohschreiben machen in einer gemeinsamen Erklärung deutlich, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt ist. Sie kritisieren die Einzeltäter-Theorie und haben einen „plausiblen“ Alternativtäter: ein Polizeibeamter. MiGAZIN veröffentlicht die Erklärung im Wortlaut:
Die Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ verbreiteten zweieinhalb Jahre lang unter den Adressaten Angst und Schrecken. Nach neun Monaten Verhandlung vor Gericht wird am Donnerstag das Urteil gegen den Angeklagten erwartet. Von Jens Bayer-Gimm
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen transparenten Umgang mit NSU-Akten gefordert. Der Einsatz von V-Leuten dürfe nicht zu einer totalen Geheimhaltung führen.
Im Fall der veröffentlichten Akten zum Umgang des Verfassungsschutzes mit dem NSU ist jetzt das Hessische Landeskriminalamt am Zuge. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Strafanzeige gestellt. Die Bundesregierung reagiert eher zurückhaltend. Im Netz wird die Echtheit der Akten angezweifelt.
Seit Jahren wird die Freigabe der sogenannten für zunächst 120 Jahre unter Verschluss gehaltenen NSU-Akten gefordert. Nun wurden sie in der ZDF-Satiresendung „Magazin Royale“ veröffentlicht - angeblich. Der hessische Verfassungsschutz will das prüfen.
NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss ihre lebenslange Freiheitsstrafe absitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden – endgültig. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde als unbegründet abgewiesen.
Moschee- und Kirchengemeinden in Niedersachsen haben Drohbriefe mit dem Kürzel „NSU 2.0“ erhalten. In der Mevlana-Moschee wurden kurz vor dem ersten Brief die Fensterscheiben eingeschlagen. Die Ermittlungen laufen.