Die Bundesländer sollen einem Gesetzesplan zufolge Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive dauerhaft zum Wohnen in Flüchtlingsunterkünften verpflichten können. Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge schlägt Alarm und warnt vor gravierenden Folgen. Von Dirk Baas
Jeder dritte Asylbewerber in Europa ist minderjährig. Der Schutz Minderjähriger greift bisher aber gar nicht oder mit erheblichen Verzögerungen. Das soll sich ändern. Entsprechende Schutzmaßnahmen hat die EU-Kommission jetzt vorgeschlagen.
Das geplante Verbot von Ehen mit Minderjährigen stößt bei Juristen auf scharfe Kritik. Besonders problematisch ist das Vorhaben, im Ausland geschlossene Ehen für nichtig zu erklären.
Union und SPD streiten über den Umgang mit Ehen minderjähriger Flüchtlinge. Die Union will automatische Nichtigkeit der Ehe, wenn ein Gatte jünger als 16 Jahre ist. Die SPD ist für eine strenge Einzelfallprüfung.
Behörden wird häufig vorgeworfen, das Alter von jungen Flüchtlingen hochzuschätzen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück schiebt dieser Praxis jetzt einen Riegel vor. Im Zweifel muss Minderjährigkeit angenommen werden.
Binnen eines Jahres hat die Bundespolizei 620 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückgewiesen. Die Grünen sind empört über diese Praxis. Sie sprechen von einer massenhaften Missachtung des Kindeswohls.
Unicef zufolge wagen immer mehr unbegleitete Minderjährige die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer nach Italien. Hilfsorganisationen fordern ein Seenotrettungsprogramm für die Flüchtlinge. Die Menschen würden in völlig überfüllten, nicht seetauglichen Booten auf die Reise nach Europa geschickt.
Ehen von Kindern unter 16 Jahren sollen automatisch aufgehoben werden, bei Älteren sollen Ausnahmen erlaubt sein. Darauf verständigten sich Justizminister von Bund und Ländern.
Ein grundsätzliches Verbot von Minderjährigen-Ehen lehnen Experten ab. Ab 16 Jahren solle man den Einzelfall prüfen. Eine zwangsweise Trennung von Verheirateten sei nicht zielführend. Experten diskutierten auf einer Fachtagung.
Beim Verbot von Kinderehen bringt das Bundesinnenministerium eine 2009 abgeschaffte Regelung wieder ins Gespräch. Es will religiöse Trauungen von Minderjährigen am Standesamt vorbei verbieten. Kirchen und Muslime sind überrascht.