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Eheringe © NickNguyen auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Keine zwangsweise Trennung

Experten für Verbot von Minderjährigen-Ehen mit Ausnahmen

Ein grundsätzliches Verbot von Minderjährigen-Ehen lehnen Experten ab. Ab 16 Jahren solle man den Einzelfall prüfen. Eine zwangsweise Trennung von Verheirateten sei nicht zielführend. Experten diskutierten auf einer Fachtagung.

Freitag, 11.11.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.11.2016, 14:07 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Experten aus Sozialverbänden, Frauenorganisationen und Rechtswissenschaft haben sich für ein Verbot von Minderjährigen-Ehen mit Ausnahmen ausgesprochen. „Ehen von Minderjährigen grundsätzlich zu verbieten wäre ein Signal, das uns in der Praxis nicht unbedingt weiterhelfen würde“, sagte der Referent für Migration und Flüchtlinge beim Deutscher Caritasverband, Bernward Ostrop, am Donnerstag in Berlin. Der Jurist und Islam-Experte Mathias Rohe sagte, man müsse sich die Mühe machen, ab einem bestimmten Alter den Einzelfall zu prüfen. Damit unterstützten sie im Wesentlichen die Gesetzespläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Die Experten diskutierten auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei einem Fachgespräch über sogenannte Kinderehen. Seit der Flüchtlingszuwanderung haben Fälle verheirateter Minderjähriger – in der Regel junge Frauen – zugenommen. 1.475 Minderjährige waren im Sommer in Deutschland als „verheiratet“ registriert, davon 481 unter 16 Jahren. Die Union forderte daraufhin ein Gesetz und wollte ursprünglich alle Ehen von Minderjährigen verbieten, obwohl auch das deutsche Recht die Möglichkeit vorsieht, mit 16 oder 17 Jahren zu heiraten.

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Ausnahmen ab 16 Jahren

Bei dem Fachgespräch sprachen sich alle Experten dafür aus, das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre anzuheben. Deutschland würde damit Flagge zeigen, sagte die „Terre des Femmes“-Expertin Monika Michell und verwies auf das UN-Nachhaltigkeitsziel, bis 2030 Frühehen zu eliminieren.

Bei der Konsequenz, damit auch alle im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen abzuerkennen, äußerten sich die Experten aber skeptisch. Sie plädierten dafür, alle Ehen von unter 16-Jährigen für unzulässig zu erklären, ab diesem Alter aber den Einzelfall abzuwägen. Es gebe Fälle, da fühlten sich die Paare verheiratet und verbunden. Sie zwangsweise zu trennen, sei nicht zielführend, sagte Caritas-Experte Ostrop. Es können gegen den Willen des Mädchens sein, zwangweise geschieden und getrennt zu werden, sagte Michell.

Rechtskulturelle Verhältnisse schützen

Der Erlanger Rechtsprofessor Rohe erklärte, mit dem seit über 100 Jahren geltenden internationalen Privatrecht müsse man bereit sein, „ein gewisses Maß an rechtskulturellen Verhältnissen zu schützen“. Häufig sind dabei familienrechtliche Fragen von Menschen aus Ländern mit anderen Gesetzen betroffen. Zudem warnte Rohe, bei einer zwangsweisen Aberkennung bestehe die Gefahr, dass die Betroffenen untertauchen oder sich als älter ausgeben.

Justizminister Maas will noch im November einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen vorlegen. Eine in seinem Haus eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe berät über das Thema. Maas hat sich dafür ausgesprochen, alle Ehen von unter 16-Jährigen ausnahmslos für unzulässig zu erklären, bei 16- und 17-Jährigen in „absoluten Ausnahmefällen“ eine Genehmigung zuzulassen.

Aufhebung der Ehe wirkt wie Scheidung

Diskutiert wird unter Experten noch, inwieweit die Ehe von den Behörden sofort bei der Einreise nicht anerkannt oder später aufgehoben werden soll. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte, für die Aufhebung sei ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland Voraussetzung. Damit sei dies erst drei bis sechs Monate nach der Einreise frühestens möglich.

Die Aufhebung der Ehe wirkt ähnlich wie eine Scheidung. Das hieße, dass Betroffene beispielweise ein Recht auf Unterhalt haben. Wird die Ehe dagegen für nichtig erklärt, gibt es diese Ansprüche nicht, weil es sie nach dem Recht quasi nie gegeben hat. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Han sagt:

    Selbstverständlich sollte sich in diesem Fall die deutsche Rechtskultur anpassen an die Migrationsgesellschaft. Das Internationale Privatrecht ist eigentlich das Recht des Einwanderungsland. Es definiert Kollisionsnormen für die Fälle, wann das Privatrecht des Einwanderungsland, und wann das Privatrecht des Auswanderungsland anzuwenden sind. Deutsche Richter und Anwälte maßen sich an, Bescheid zu wissen über die Rechtspraxen anderer Staaten. Tatsächlich lernen Richter und Anwälte aber kaum etwas über die Rechtspraxen in anderen Staaten während ihrer Ausbildung. Wie sollen sie dann Recht sprechen ?

    Deutschland muss sich an die Rechtspraxen in anderen EU Mitgliedstaaten anpassen und auf solche Fälle das Landesrecht anwenden, sobald das Ehepaar einen Aufenthaltsstatus besitzt. Ausländisch Frauen und Männer sind privatrechtlich den Einheimischen gleichzustellen. Wenn wir das nicht tun, dann erzeugen wir eine ungleiche Verteilung der Rechtsgüter. Jedes Bundesland organisiert in der praktischen Ausbildung von Richter und Anwälten, die Anwaltstation und die Richterstation anders. Qualitativ entsteht so eine völlig unterschiedliche Rechtsprechung, und potentiell wird ein Rechtstourismus ausgelöst zwischen den Bundesländern. Bei der islamophoben Angstmache vor der Scharia wird immer wieder unterschlagen, dass es eigentlich die deutschen Richter und Anwälte sind, die die Scharia mit Hilfe des Internationalen Privatrechtes durchsetzen gegen muslimisch Frauen. Scharia Gesetze sind auch deutsche Kollisionsnormen im Internationalen Privatrecht.