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Neues Heiratsalter
Bundestag beschließt Aufhebung von Ehen zwischen Minderjährigen
Unter 16-Jähre dürfen in Deutschland keine Ehe mehr schließen. Das hat der Bundestag beschlossen. Im Ausland geschlossene Kinderehen sollen aufgehoben werden.
Mittwoch, 07.06.2017, 4:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 07.06.2017, 16:30 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ehen zwischen Minderjährigen sollen künftig in Deutschland in aller Regel von den Behörden nicht mehr anerkannt werden. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag vor dem Pfingstwochenende das Verbot von Kinderehen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Ehen zwischen unter 16-Jährigen künftig für nichtig erklärt werden. Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen in aller Regel aufgehoben werden. Nur in besonderen Härtefällen sollen sie bestehen bleiben.
Im Sommer 2016 waren 1.475 Minderjährige als „verheiratet“ registriert, davon 481 unter 16 Jahren. Das Problem der Minderjährigenehen war im Zuge der Fluchtbewegung vor allem aus arabischen Ländern in den Fokus gerückt. Mit dem neuen Gesetz wird auch das Mindestalter für eine Heirat in Deutschland auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bislang sind auch hier Ausnahmen für Jugendliche ab 16 Jahren möglich.
Opposition und Menschenrechtsorganisationen hatten die pauschale Aufhebung von Ehen zwischen Minderjährigen kritisiert. Sie befürchten, dass Betroffenen Rechte wie Unterhalts- und Erbansprüche verloren gehen. (epd/mig)
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