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Standesamt © Zeitfixierer auf flickr.com (CC 2.0) bearb. MiG

Ehe nur noch ab 18

Kabinett bringt Verbot von Kinderehen auf den Weg

Ehen von Minderjährigen soll es in Deutschland nicht mehr geben. Das Bundeskabinett hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Es argumentiert mit dem Kindeswohl. Verbände sehen das mit der Neuregelung in Einzelfällen aber auch gefährdet.

Donnerstag, 06.04.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.04.2017, 18:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In Deutschland sollen Ehen von Minderjährigen künftig in aller Regel verboten sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der vor allem auf im Ausland geschlossene Ehen mit jungen Mädchen zielt. Auch unter 16-Jährige seien betroffen, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), aus dessen Haus die Regelung stammt. Ehen so junger Minderjähriger sollen künftig pauschal für nichtig erklärt werden. Bei 16- und 17-Jährigen sollen Familiengerichte die Ehen nach einer Anhörung aufheben, wobei in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden. Menschenrechtler und Kinderrechtsorganisationen begrüßten zwar den Entwurf im Grundsatz. Gegen den Plan, Ehen von Kindern ohne Prüfung für nichtig zu erklären, erheben sie aber Einwände.

Eine pauschale Nichtigkeitserklärung habe große Rechtsunsicherheiten zur Folge, erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Aufhebung auch bei unter 16-Jährigen nach einem Verfahren vor einem Familiengericht hätte den Vorteil, dass Rechte, die sich für Eheleute und die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben, bestehen blieben. Das Deutsche Kinderhilfswerk äußerte sich ähnlich und verwies auf Unterhalts- und Erbschaftsansprüche. „Ob die Aufhebung der Ehe dem Kindeswohl dient, kann nur in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden“, erklärte auch die Rechtspolitikerin der Grünen, Katja Keul.

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Auch die Caritas ist skeptisch. Eheschließungen könnten im Ausland vielfältige Ursachen haben. Ein Grund sei beispielsweise Krieg im Herkunftsland, so dass die Ehe verbunden sei mit der Hoffnung auf Schutz und materielle Versorgung der Frauen. Eine Nichtigkeitserklärung könne den Verlust von Sicherheit und Ausgrenzung der betroffenen Frauen bedeuten. Der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig sieht dagegen in den Plänen vor allem einen Schutz für Minderjährige: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen“, sagte er.

Generelle Ehemündigkeit ab 18

Justizminister Maas erklärte, das Wohl der betroffenen Minderjährigen solle im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig betonte er: „Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar.“

Mit dem Gesetzentwurf wird auch im deutschen Recht das Ehemündigkeitsalter auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bislang mögliche Ausnahmen für Jugendliche ab 16 sind dann nicht mehr erlaubt. Die Aufhebung von im jüngeren Alter geschlossenen Ehen soll auch für im Ausland eingegangene Ehen gelten. Zudem sieht Maas ein Verbot für Fälle vor, in denen trotz des Verbots der staatlichen Ehe eine Heirat etwa im Rahmen einer religiösen Zeremonie vollzogen wird. Solche Trauungen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden können. Das Gesetz soll nach den Plänen der Koalition noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. (epd/mig) Aktuell Politik

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