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Verfassungswidrig

Juristen protestieren gegen geplantes Verbot von Minderjährigen-Ehen

Das geplante Verbot von Ehen mit Minderjährigen stößt bei Juristen auf scharfe Kritik. Besonders problematisch ist das Vorhaben, im Ausland geschlossene Ehen für nichtig zu erklären.

Dienstag, 28.02.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.02.2017, 17:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das von der großen Koalition geplante Gesetz zum Verbot von Ehen mit Minderjährigen stößt einem Zeitungsbericht zufolge auf teils heftige Kritik bei juristischen Fachverbänden. Der Deutsche Notarverein bezeichnet den Gesetzentwurf als verfassungswidrig, wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine Stellungnahme des Verbandes berichtet. Besonders problematisch sei demnach das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen künftig für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist.

Kritik kommt dem Bericht zufolge auch vom Deutschen Familiengerichtstag, der „erhebliche Bedenken“ habe. „Es werden menschenrechtswidrige Regelungen geplant, um mit Familienrecht Politik zu machen“, sagte Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

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Regelung mit Härtefallklausel

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Nach einer vor zwei Wochen zwischen Union und SPD erzielten Einigung nach monatelangem Streit um die sogenannten Kinder-Ehen sollen künftig alle Ehen von unter 16-Jährigen für nichtig erklärt werden. Die Regelung soll auch für im Ausland verheiratete Paare gelten. Auch die Ehen von 16- und 17-Jährigen, für die auch das deutsche Recht in Ausnahmen bislang Hochzeiten erlaubt, sollen mit der Neuregelung grundsätzlich aufgehoben werden. In Härtefällen soll es für diese Altersgruppe aber Ausnahmen geben.

Über das Gesetz soll dem Vernehmen nach in Kürze im Kabinett beraten werden und muss dann noch vom Bundestag beschlossen werden. Durch die Fluchtbewegung stieg die Zahl verheirateter Minderjähriger in Deutschland. Im Sommer waren 1.475 Minderjährige als verheiratet registriert, 481 von ihnen unter 16 Jahren. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. karakal sagt:

    In solchen Angelegenheiten geht man zwischen zwei Staaten gewöhnlich nach der diplomatischen Regel der Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit vor. Verstöße dagegen können zur Folge haben, daß auch die andere Seite der ersteren gegenüber unliebsame Maßnahmen ergreift. Das heißt in diesem Falle, daß einige Länder, die sich durch die Annullierung solcher in ihnen geschlossener Ehen Minderjähriger in der BRD in ihrer Würde herabgesetzt oder sonstwie beeinträchtigt sehen, ihrerseits bestimmte Umstände zur Nichtanerkennung von in der BRD geschlossener Ehen heranziehen könnten, wo sie es bisher nicht getan haben, nach dem Prinzip: Wie du mir, so ich dir. Das gilt es zu bedenken.

  2. Pingback: Angelika Beer » Angelika Beer: „Politischer Zick-Zack-Kurs auf Kosten der Flüchtlinge“