Die Entscheidung des EuGH über die Kündigung zweier Kopftuchträgerinnen werden allseits als „Kopftuch-Urteile“ bezeichnet. Dabei entfalten sie eine über die Betroffenheit von muslimischen Frauen hinausreichende Wirkung. Von Murat Kayman
Hüben Religionsvertreter, Menschenrechtler und eine staatliche Antidiskriminierungsstelle - drüben Arbeitgeber und ein CSU-Politiker: Die Kopftuch-Urteile des Europäischen Gerichtshofs stoßen auf ein geteiltes Echo.
"Vertane Chance" und "zynisch": Das EuGH-Urteil gegen die Pflicht zur Erteilung humanitärer Visa an Flüchtlinge sorgt für Enttäuschung. Grüne und Verbände appellieren an die Staaten, auch ohne Zwang mehr Asylsuchende legal einreisen zu lassen.
Estmals wird sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Zurückweisung von Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Idomeni beschäftigen. Zwei Frauen und sechs Männer aus Syrien, dem Irak und Afghanistan haben Klage eingereicht.
Straffällig gewordene Nicht-EU-Bürger dürfen nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden, wenn sie allein für ein Kind sorgen und das Kind EU-Bürger ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof in zwei Fällen aus Spanien und Großbritannien.
Dürfen Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeiterinnen verbieten, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen? Diese Frage wird der Europäische Gerichtshof bald beantworten - anhand zweier Gutachten, die gegensätzlicher hätten kaum ausfallen können. Von Maximilian Steinbeis Von Maximilian Steinbeis
Im Mai hatte die deutsche EuGH-Generalanwältin ein Kopftuchverbot im Job für rechtmäßig erklärt - jetzt urteilt eine britische EuGH-Generalanwältin anders. In beiden Fällen geht es um die Spannung zwischen der Religion und den Rechten des Arbeitgebers.
Kindergeld und soziale Leistungen könnten ohne gültigen Aufenthaltstitel verweigert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Großbritannien entschieden.
Die Medienresonanz zu den Schlussanträgen der EuGH-Generalanwältin, Juliane Kokott, zum Kopftuchverbot war zwar groß, aber in weiten Teilen sachlich unzutreffend. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der Mutter, dann hat diese Anspruch auf das Kindergeld und nicht der in Deutschland lebende Vater. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden nach einer Prüfung des Europäischen Gerichtshofs.