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Normal leben 350 Menschen in dem kleinen griechischen Dorf Idomeni. Aktuell kommen bis zu 15.000 Geflüchtete hinzu. © Tim Lüddemann

Gegen Wild-West-Praktiken

Flüchtlinge von Idomeni klagen vor Menschenrechtsgerichtshof

Estmals wird sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Zurückweisung von Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Idomeni beschäftigen. Zwei Frauen und sechs Männer aus Syrien, dem Irak und Afghanistan haben Klage eingereicht.

Freitag, 16.09.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.09.2016, 17:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich nach Angaben von Aktivisten erstmals mit der Zurückweisung von Flüchtlingen aus dem berüchtigten Lager Idomeni beschäftigen. Am Mittwoch hätten acht Migranten in Straßburg Beschwerde gegen Mazedonien wegen eines „Push backs“ eingelegt, erklärten die Organisationen Pro Asyl und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am Donnerstag.

Die zwei Frauen und sechs Männer aus Syrien, dem Irak und Afghanistan hielten sich den Angaben zufolge im März 2016 an der griechisch-mazedonischen Grenze auf. Tausende Menschen campierten damals in dem inzwischen aufgelösten Lager Idomeni auf griechischer Seite vor den Grenzzäunen. Ein Teil versuchte, über die Grenze nach Mazedonien zu gelangen, um von dort weiter nach Mitteleuropa zu reisen.

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Die acht Migranten überquerten die Grenze laut Pro Asyl und ECCHR am 14. März gemeinsam mit etwa 1.500 anderen Geflüchteten. Das mazedonische Militär habe sie festgesetzt und durch provisorische Löcher im neuen Grenzzaun zurück auf griechischen Boden gezwungen. „Die Beschwerdeführenden hatten keine Möglichkeit, Antrag auf Asyl zu stellen und auch keine Chance, ein Rechtsmittel gegen die Maßnahme einzulegen“, heißt es in der Mitteilung der Nichtregierungsorganisationen.

Mazedonien ist zwar kein EU-Land, aber Mitgliedsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention, über die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht. Pro Asyl und dem ECCHR zufolge verstößt Mazedonien oft mit unrechtmäßigen und gewaltsamen Zurückweisungen gegen die Konvention.

Der jetzt eingereichte Fall solle zu einem Grundsatzurteil gegen diese „Wild-West-Praktiken“ führen, sagte Pro-Asyl-Referent Karl Kopp dem epd. Er hoffe zudem auf eine Entschädigung für die Opfer der Menschenrechtsverstöße und eine Signalwirkung, damit eine solche Behandlung anderen Flüchtlingen erspart bleibe. (epd/mig) Aktuell Recht

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