Unterbringung Minderjährigen

Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Griechenland wegen Flüchtlingen

Wegen unmenschlicher und entwürdigender Behandlung von minderjährigen Flüchtlingen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland verurteilt. Dem Flüchtlingslage in Idomeni stellten die Richter ein schlechtes Zeugnis aus.

Freitag, 14.06.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.06.2019, 17:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Griechenland ist wegen der Unterbringung von fünf minderjährigen Flüchtlingen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden. Die fehlende Fürsorge für vier von ihnen, die im Flüchtlingslager Idomeni unterkamen, sowie die Inhaftierung von dreien von ihnen laufe auf eine unmenschliche Behandlung hinaus, entschied das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Es sah außerdem das Recht auf Freiheit verletzt. Vier der Flüchtlinge sprach der EGMR jeweils 6.000 Euro, einem Flüchtling 4.000 Euro Schadenersatz zu. Zusammen erhalten sie außerdem 1.500 Euro Auslagenerstattung. (AZ: 14165/16)

Die fünf Afghanen waren 2016 im Alter von 14 bis 17 Jahren nach Griechenland gekommen. Ihre Heimat hatten sie ihren Angaben zufolge verlassen, weil sie als Angehörige der religiösen Minderheit der Ismailiten um ihr Leben fürchteten, wie der EGMR feststellte. Nachdem die griechische Polizei sie aufgegriffen hatte, trennten sich ihre Wege mehrfach. Zeitweise hielten sich vier in dem von Flüchtlingen selbst errichteten Lager Idomeni an der Grenze zu Mazedonien auf; drei wurden zeitweilig auf Polizeistationen inhaftiert.

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Mit Blick auf Idomeni urteilte der EGMR, dass der griechische Staat die dort herrschenden „kläglichen“ Zustände durch fehlendes Handeln teils selbst verschuldet habe. Die Behörden hätten sich um die Minderjährigen kümmern müssen, nachdem sie aufgegriffen wurden, so dass sie gar nicht in das Camp gekommen wären. Mit Blick auf die Inhaftierung stellte der EMGR ebenfalls eine entwürdigende Behandlung fest. Darüber hinaus habe Griechenland die Minderjährigen von vornherein gemäß internationalem Recht in einer anderen Einrichtung unterbringen müssen. (epd/mig)

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