Im ersten Halbjahr 2026 stellten deutlich weniger Menschen erstmals einen Asylantrag in Deutschland. Gleichzeitig stieg die bereinigte Schutzquote auf 47,4 Prozent. Besonders häufig erhielten Menschen aus Afghanistan einen Schutzstatus. Das hat einen Grund. Von Anne-Béatrice Clasmann
Die Bundesregierung setzt bei Dublin-Asylsuchenden auf Leistungsentzug – als „Anreiz“ für freiwillige Ausreisen. Doch sie weiß weder, wie oft die Regel angewendet wird, noch ob sie tatsächlich wirkt. Hinzu kommt: Das Gesetz steht auf sehr dünnem Eis. Spielt die Bundesregierung auf Zeit? Von Sedat Dursun
Beruht eine Rückkehrentscheidung auf geheimen Informationen des Inlandsdienstes, müssen Betroffene die wesentlichen Gründe erfahren, um sich wirksam dagegen wehren zu können. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Ungarn entschieden. Relevant ist der Richterspruch europaweit.
Bett, Brot und Seife – aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage. Dobrindt wiegelt ab, Linkspartei widerspricht. Von Valeria Nickel und Leonie Asendorpf
Melonis Albanien-Modell bekommt Rückenwind aus Luxemburg. Der zuständige Gutachter am höchsten europäischen Gericht sieht bei dem Konzept EU-Recht grundsätzlich gewahrt. Doch er liefert keinen Freibrief: Italien darf Verfahren auslagern – muss aber Rechte, Gerichte und Garantien sichern.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Asylbewerber dürfen im Rahmen von Grenzverfahren auch im Inland in Gewahrsam genommen werden – unter strengen Voraussetzungen. Eine systematische Inhaftierung ist unzulässig.
Bayern kürzte das Familiengeld für Kinder im EU-Ausland. Dieser Praxis hat der EuGH nun eine klare Grenze gezogen: Wer in Deutschland arbeitet und Abgaben zahlt, darf beim Familiengeld nicht schlechter gestellt werden, nur weil das Kind im Ausland lebt.
Italiens Abkommen mit Albanien zu Abschiebeeinrichtungen sorgt für Diskussionen. Der EuGH soll nun über wesentliche Aspekte des Modells entscheiden. Droht Meloni die nächste große Schlappe – und damit auch der EU?
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Wird ein Asylbewerber nicht innerhalb von sechs Monaten in den zuständigen Staat überstellt, muss das Land, in dem er sich aufhält, das Asylverfahren übernehmen – das gilt auch bei politischer Blockade.
Im vergangenen Oktober hat der Europäische Gerichtshof afghanische Frauen pauschal als verfolgt eingestuft – mit spürbaren Folgen für Asylverfahren und Antragszahlen.