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Europäischer Gerichtshof © de.depositphotos.com

Asyl-Entscheidung

Europäischer Gerichtshof stärkt Schutz von afghanischen Frauen

Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen in Afghanistan sind grundsätzlich als Verfolgung einzustufen. Eine konkrete Bedrohung müsse bei Asylprüfung nicht nachgewiesen werden, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Sonntag, 06.10.2024, 12:35 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.10.2024, 12:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Einige der von den in Afghanistan herrschenden Taliban verhängten diskriminierenden Maßnahmen gegen Frauen stellen nach Ansicht des Obersten Gerichts der Europäischen Union einen Akt der Verfolgung dar. Zur Prüfung eines individuellen Asylantrags afghanischer Frauen genüge es, dass EU-Mitgliedsländer lediglich ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht berücksichtigten, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit.

EuGH-Urteil auch für Deutschland bindend

Dieser Entscheidung zufolge „können die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten davon ausgehen, dass nicht festgestellt werden muss, dass die Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht“. Internationale Organisationen wie die EU-Asylagentur (EUAA) und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hätten umfassend belegt, dass Frauen unter dem Taliban-Regime gezielt und systematisch unterdrückt würden.

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Geklagt hatten zwei afghanische Frauen, denen der Flüchtlingsstatus in Österreich verweigert wurde und die gegen diese Entscheidungen Berufung einlegten. Die Urteile des EuGH sind für die Mitgliedstaaten bindend und müssen von den nationalen Gerichten in ihren Entscheidungen beachtet werden.

Ministerium prüft Folgen des Urteils

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde die Folgen prüfen. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“

Die Rückkehr der Taliban an die Macht im Jahr 2021 hatte schwerwiegende Auswirkungen auf die Grundrechte der Frauen, von denen einige nach Ansicht des EuGH als „Verfolgung“ einzustufen sind. „Dies gilt für die Zwangsverheiratung, die einer Form der Sklaverei gleichzustellen ist, und für den fehlenden Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die Formen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung darstellen.“ (dpa/epd/mig) Aktuell Recht

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