Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen automatisch unwirksam, wenn einer der Partner noch unter 16 war. Das Gesetz wurde trotz Kritik und mit großem TamTam beschlossen. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, pocht aber auf mehr Rechte für Betroffene.
Eine Deutsche und ein Syrer gaben sich im mexikanischen Bundesstaat Baja California Sur das Ja-Wort – beide per Stellvertreter. Das Standesamt lehnte die Eheschließung ab. Der Bundesgerichtshof gab dem Paar jetzt recht.
Eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer 16-Jährigen kann nicht immer aufgehoben werden. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines libanesischen Paares entschieden, das nach der Eheschließung viele Jahre zusammengelebt und vier Kinder gezeugt haben.
Für viele binationale Paare stellt die Corona-Krise ein existenzielles Problem dar. Standesämter haben geschlossen, Partner können trotz Visum nicht anreisen zu wichtigen Terminen. Der Verband binationaler Familien fordert Politik auf, schnell und unbürokratisch zu helfen.
Seit Juli 2017 gilt in Deutschland das Gesetz gegen Frühehen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Gesetz dahingegehend ausgelegt, dass nicht jede Aufhebung Betroffene schützt, sondern sogar eine "schwere Härte" darstellen kann.
Der Anspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge setzt eine "wirksame Ehe" voraus. Dies ist bei Kinderhen nicht gegeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Zahl der binationalen Paare in Deutschland hat sich seit 1996 verdoppelt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, leben derzeit 1,5 Millionen binationale Paare zusammen. Paare, bei denen beide Ausländer sind, kommen etwas häufiger vor.
Scheidung ist ein langwieriges Verfahren. Noch komplizierter wird es, wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Je nach Herkunftsland muss man sich quasi zwei Mal scheiden lassen. Die Türkei hat auf Beschwerden reagiert und das Verfahren vereinfacht. Ein Überblick:
Als ich letzte Woche die nationale und internationale Presse verfolgte, im Hinblick auf die „revolutionäre“ Entscheidung, die da im Bundestag durchgeprügelt wurde, gewann ich stetig mehr den Eindruck, dass nur zwei Menschen auf der Welt eine Ahnung davon haben, was wirklich passiert ist. Glücklicherweise schreibt einer davon gerade diese Zeilen. Von Sven Bensmann Von Sven Bensmann
Unter 16-Jähre dürfen in Deutschland keine Ehe mehr schließen. Das hat der Bundestag beschlossen. Im Ausland geschlossene Kinderehen sollen aufgehoben werden.