Die Grundrechte Agentur der EU hat in den vergangenen zehn Jahren kaum Erfolge bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Hass gegenüber Minderheiten verzeichnet. Der aktuelle Bericht wurde jetzt vorgelegt.
Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof können Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern auch konfessionslos sein. Die kirchlichen Träger könnten dennoch ihren Auftrag erfüllen. Dem EuGH liegt eine Klage gegen die Diakonie vor.
Integration und Teilhabe ist nur soweit möglich wie die Gesellschaft bzw. das Bildungswesen es zulassen. Doch was tun, wenn selbst Mehrsprachigkeit problematisiert wird? Von Abdurrahim Derya Von Abdurrahim Derya
Der bezahlbare Wohnungsmarkt in Deutschlands Großstädten ist überlastet. Oft kämpfen viele um nur eine Wohnung. Inzwischen stoßen Tausende neue Bewerber auf den Markt: Flüchtlinge. Von Patricia Averesch
In Berlin häufen sich Klagen wegen Diskriminierung infolge des Kopftuchverbotes im öffentlichen Dienst. Der Integrationsbeauftragte fordert eine Überprüfung der Regelung: Das Neutralitätsgesetz sei nicht mehr zeitgemäß, kritisiert er.
Das Berliner "Neutralitätsgesetz" wird weiter auf den Prüfstand gestellt. Ein weiterer Fall ist vor dem Arbeitsgericht gelandet, einen Vergleich lehnten beide Parteien ab. Weitere Fälle sind anhängig.
Die Nationale Armutskonferenz schlägt Alarm. Viele in Armut lebende Menschen hätten das Gefühl, dass sie keine Rolle spielen, politische Entscheidungen würden für Besserverdienende gefällt.
Knapp 40 Prozent der Muslime fühlen sich einer aktuellen EU-Studie zufolge auf dem Arbeits oder Wohnungsmarkt diskriminiert. Dennoch zeigt sich eine starke Verbundenheit der Muslime mit der "neuen Heimat". Ihr Vertrauen in öffentliche Einrichtungen ist höher als in der Allgemeinbevölkerung.
Sinti und Roma sind der Antidiskriminierungsstelle zufolge die Gruppe mit den geringsten Sympathiewerten in der Bevölkerung. Die Bundesregierung sieht dennoch keine Notwendigkeit für gesonderte Integrationsförderung. Die Grünen kritisieren die Haltung der Bundesregierung als "Trauerspiel".
Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie zeigt sich davon unbeeindruckt und propagiert in einem Brief an Berliner Schulen stattdessen ein „Weiter so!“. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy