"Neutralitätsgesetz"
Neuer Kopftuchfall vor Berliner Arbeitsgericht
Das Berliner "Neutralitätsgesetz" wird weiter auf den Prüfstand gestellt. Ein weiterer Fall ist vor dem Arbeitsgericht gelandet, einen Vergleich lehnten beide Parteien ab. Weitere Fälle sind anhängig.
Dienstag, 24.10.2017, 6:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.10.2017, 20:06 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner allgemeinbildenden Schulen beschäftigt weiter das Berliner Arbeitsgericht. Am Montag verhandelte das Gericht den Fall einer türkischstämmigen, kopftuchtragenden Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.
Nach einem Auswahlgespräch Ende Mai hatte die Mathematik- und Deutschlehrerin zunächst kein Anstellungsangebot für eine staatliche Schule erhalten und ist jetzt befristet für ein Jahr an einer privaten Grundschule angestellt. Einen Vergleichsvorschlag lehnten Klägerin und der Vertreter der Senatsbildungsverwaltung zunächst ab, wie das Gericht mitteilte. Zudem sind zwischen Januar und April kommenden Jahres mindestens vier weitere „Kopftuchfälle“ angesetzt, wie das Arbeitsgericht auf Anfrage mitteilte.
Hintergrund: „Neutralitätsgesetz“
Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. In zurückliegenden Fällen hatten muslimische Lehramtsanwärterinnen oder Lehrerinnen erfolgreich gegen das Verbot wegen Diskriminierung geklagt und eine Entschädigung erstritten. Das Land bietet ihnen in der Regel eine Anstellung an einer Berufsschule an, wo das Verbot religiöser Symbole nicht gilt.
Das Gericht hatte im Rahmen einer gütlichen Einigung der Klägerin für das erfolglose Casting 500 Euro Aufwandsentschädigung angeboten. Dieser Vorschlag wurde zunächst von beiden Seiten abgelehnt. Sollte der Vorschlag nicht innerhalb von zwei Wochen doch noch akzeptiert werden, ist für kommenden April ein weitere Verhandlung angesetzt. (epd/mig) Aktuell Panorama
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