Künstliche Intelligenz verspricht eine Revolution, vor allem im Hinblick auf Überwindung von Sprachbarrieren. Doch die neue Technologie birgt auch Gefahren für ihre Nutzer. Stichwort: Datenschutz.
Bundesweit soll sie kommen, in zwei Thüringer Landkreisen ist sie schon da: die Bezahlkarte für Geflüchtete. Die ersten Reaktionen darauf sind sehr unterschiedlich: Die Flüchtlingsberatung ist begeistert, der Flüchtlingsrat ist enttäuscht.
Menschenrechtsorganisationen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Ausländerzentralregister (AZR). Welche Gefahren das Ausländer-Zentralregister für Betroffene birgt, warum es Ausländer diskriminiert und was es mit „NSU 2.0“ zu hat, erklärt Juristin Sarah Lincoln im Gespräch mit MiGAZIN.
Seit Jahren wertet das Bamf anlasslos Handydaten von Asylsuchenden aus. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Klägerin sind erleichtert.
Im Ausländerzentralregister sind 19 Millionen Personen erfasst. 16.000 Stellen können Auskunft aus dem Register erhalten, jährlich werden bis zu 70 Millionen Abfragen getätigt. Datenschützern ist das Register ein Dorn im Auge. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Ulrich Kelber, sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Im MiGAZIN-Interview erklärt er, wo er Verbesserungsbedarf sieht.
Ein Gutachten kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: Das Ausländerzentralregister ist verfassungswidrig und diskriminiert Millionen Menschen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigt Klagen an. Eine derart umfangreiche Datensammlung über Deutsche wäre undenkbar, heißt es.
Der Datenschutz im Ausländerzentralregister soll einem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zufolge weiter aufgeweicht werden. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer „brandgefährlichen Entwicklung“.
Einer Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte zufolge ist die Handy-Datenauswertung von Flüchtlingen teuer und nutzlos. Jetzt hat die Organisation Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingereicht.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach ist gegen die Herkunftsnennung von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen. Er äußert datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben von Innenminister Reul.
Die Bundesregierung will Handys von Flüchtlingen zur Klärung der Identität auslesen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Auch Pro Asyl kritisiert das Vorhaben.