
Gläserner Flüchtling
Datenschutzbeauftragte gegen Handyprüfung von Flüchtlingen
Die Bundesregierung will Handys von Flüchtlingen zur Klärung der Identität auslesen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Auch Pro Asyl kritisiert das Vorhaben.
Montag, 27.03.2017, 4:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 05.05.2020, 16:21 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Handyüberprüfung von Flüchtlingen geäußert. Auf Mobiltelefonen liege eine Fülle teils höchst persönlicher Daten, erklärte Andrea Voßhoff in einer Stellungnahme an den Bundestag, aus der die Zeitungen der Funke Mediengruppe zitierten. Auch unbeteiligte Kontaktpersonen wie Rechtsanwälte würden durch die Auswertung erfasst.
Mit den Handydaten ließen sich jedoch allenfalls Indizien für eine Identität sammeln, erklärte Voßhoff. Die geplante Regelung sei damit unverhältnismäßig und verstoße gegen Vorgaben des Grundgesetzes.
Gläserner Flüchtling
Auch Pro Asyl kritisierte, der Gesetzentwurf schaffe den „gläsernen Flüchtling“. Mit dem systematischen Auslesen der Handydaten ohne Grenze zum grundgesetzlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung „erfolgt ein Ausspähen, das verfassungswidrig ist“, heißt es laut den Funke-Zeitungen in einem Schreiben von Pro Asyl an den Bundestag.
Nach Plänen der Bundesregierung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig die Handys von Flüchtlingen zur Klärung der Identität auslesen dürfen. Auf die Daten soll nur dann zugegriffen werden, wenn jemand keine gültigen Papiere besitzt. Das ist nach früheren Angaben der Behörde bei 60 Prozent der Asylbewerber der Fall. (epd/mig)
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